Kommunalwahl – „Kurz-Anleitung“

Frage: Kann ich auch bequem von zuhause aus wählen?
Antwort: JA, per BRIEFWAHL!

Als Wahlberechtigter wird Ihnen automatisch ab dem 25. Januar 2016 die Wahlbenachrichtigung zugesendet. Mit dieser Karte können Sie auch die Briefwahlunterlagen anfordern. Dann wird Ihnen Ihr Wahlzettel nachhause geschickt, Sie können ihn ankreuzen und per Post bis zum 2. März 2016 wieder versenden.

Frage: Der Wahlzettel ist ja riesig und wirkt unübersichtlich. Muss ich „kumulieren“ und „panaschieren?
Antwort: NEIN, keine Angst vor großen Wahlzetteln.

Sie können auch ganz einfach wie bei jeder anderen Wahl einfach nur eine Liste ankreuzen. Es reicht beispielsweise schon ein Kreuz auf der Liste 6 für die „Bürger für Frankfurt“. Zusammenfalten, einwerfen, fertig!

Frage: Ich bin unzufrieden mit der Politik. Ist es da nicht besser, gar nicht erst zur Wahl zu gehen?
Antwort: NEIN! Nicht abgegebene Stimmen werden nicht gezählt und werden keiner Partei zugerechnet.

Ganz im Gegenteil: Die regierenden Parteien argumentieren dann gerne, dass die Bürger doch wohl mit der allgemeinen Situation so zufrieden sind, so dass sie erst gar nicht zur Wahl gehen. Fazit: Wer nicht wählen geht, stärkt oftmals die Parteien, die er gar nicht haben will.

Kommunalwahl: “Ausführliche Wahlanleitung”