Der Staat wird zum Zuhälter

Das neue "Prostituiertenschutzgesetz" dient vor allem den Staatsfinanzen

Der Staat wird zum Zuhälter
© Pixabay

Über Prostitution kann gestritten werden. Aber sie ist eine Tatsache, die täglich auch in Frankfurt als sexuelle Dienstleistung in Anspruch genommen wird. Schon seit langen Jahren ist in Frankfurt der Verein Dona Carmen aktiv, der sich für die Interessen von Prostituierten einsetzt und kürzlich eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue „Prostituiertenschutzgesetz“ eingelegt hat. Dr. Claus Wolfschlag hat zu dem Thema einen längeren Text für den BFF-Blog verfasst, der sicher zu Diskussionen anregen wird und soll.
______________________________________________________________________ 



Einführung

Am 1. Juli tritt bundesweit ein so genanntes "Prostituiertenschutzgesetz" in Kraft. Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz betrifft in starkem Maß auch die Stadt Frankfurt, die über eine Vielzahl an Bordellbetrieben verfügt. Das Gesetz gibt vor, Prostituierten einen besseren Schutz bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zu ermöglichen. Doch das ist eine Mogelpackung.

Vorab: Die Situation in Deutschland ist auch nach dem 1. Juli weitaus liberaler als beispielsweise in Schweden oder Frankreich, wo Kunden von Prostituierten hohe Geldstrafen zahlen müssen, obwohl real in Frankreich etwa 40.000 Huren arbeiten sollen. Das neue deutsche Gesetz ist eine Korrektur des von Rot-Grün 2002 verabschiedeten ersten Prostitutionsgesetzes. Dieses hatte die Sittenwidrigkeit der Prostitution aufgehoben, Sexdienstleistern den Zugang zu sozialen Sicherungssystemen geebnet, und die Bereitstellung von Räumen für die Prostitution sowie aktive Anbahnungshilfen wurden nicht mehr als strafbare Zuhälterei betrachtet. Als Reaktion auf darauf entstehende Fehlentwicklungen im Bereich des Menschenhandels wurde nun das neue Gesetz auf den Weg gebracht, das weit mehr Kontrolle des Rotlichtmilieus vorsieht.

Bevor man sich überhaupt diesem Thema nähert, muss man zuerst seinen eigenen Standpunkt klären. Manche gehen davon aus, dass Gesetze dazu da sein sollen, Prostitution einzuschränken, um Angebot und Nachfrage einzutrocknen beziehungsweise das Bordellwesen in letzter Konsequenz völlig zu verbieten. Diese Leute werden jedes in diese Richtung weisende Gesetz gutheißen. Sie werden auch eine kritische Auseinandersetzung mit dem "Prostituiertenschutzgesetz" als unnötig erachten.

Andere gehen hingegen davon aus, dass es unmöglich ist, Prostitution zu verbieten. Sie können zur Bestätigung ihrer Annahme auf eine Jahrtausende alte Kulturgeschichte, viele diesbezügliche Erfahrungen in der Vergangenheit Deutschlands und anderer Länder verweisen. Beispielsweise ist in den USA heute Prostitution offiziell weitgehend verboten. Sie findet aber dennoch statt. Mal wird sie einfach geduldet, mal reagiert der Staat repressiver, doch das Phänomen verschwindet nicht. Prostitution findet dort oft im Rahmen von Escort-Begleitdiensten statt, bei denen nicht offiziell Sex angeboten wird, aber jeder Beteiligte weiß, dass es dazu kommen kann. Paradox an der amerikanischen Situation ist zudem, dass dies das Land mit der vermutlich größten Porno-Industrie ist. Exhibitionistische Prostitution ist also erlaubt, so lange der Filmproduzent zahlt, nicht aber, wenn der Geschlechtspartner zahlt.

Die Personen, die davon ausgehen, dass Prostitution nicht gesetzlich auszurotten ist, teilen sich wieder in solche, die meinen, man müsse diese weitgehend gesetzlich regulieren und solche, die möglichst wenig Regulierung für richtig halten.

Die Initiatoren des "Prostituiertenschutzgesetz" gehören der Gruppe der Regulierer an. Sie verweisen als offizielle Begründung für das Gesetz zumindest auf die Absicht, damit Prostituierten etwas Gutes zu tun, sie zu "schützen". Dabei gehen sie von der Annahme aus, dass Prostituierte durch ein solches Gesetz geschützt werden müssten.

Zur Begründung der Notwendigkeit eines solchen Gesetzes wird oft auf das Problemfeld "Zwangsprostitution" verwiesen. Dabei spielen allerdings auch viele weit verbreitete Klischees und Ängste eine Rolle. Zwar ist Zwangsprostitution häufig in Fernsehkrimis, Spielfilmen oder Boulevardzeitungen ein Thema, es gibt jedoch keine glaubhaften empirischen Untersuchungen, welchen Prozentsatz echte Zwangsprostitution im Bereich der käuflichen Liebe überhaupt ausmacht. Allenfalls wird auf polizeiliche Ermittlungsverfahren verwiesen, wobei es hierbei erst einmal nur um Verdachtsfälle handelt. 2013 wurden in Deutschland beispielsweise Ermittlungsverfahren zu 542 Opfern eingeleitet. Mechthild Eickel von der Bochumer Prostituiertenberatungsstelle „Madonna“ schätzte im selben Jahr die Gesamtzahl der Prostituierten in Deutschland aber auf 200.000. Andere konservative Schätzungen gehen von 100.000 Prostituierten aus, also 120 Prostituierten a 100.000 Einwohnern. Möglichenfalls also käme heraus, dass der Prozentsatz der Zwangsprostituierten weit kleiner ist, als es die Medienöffentlichkeit suggeriert.

Mit Zwangsprostitution ist dabei im engeren Sinne die Ausnutzung einer Person durch psychischen oder physischen Zwang von Seiten Dritter gemeint, also mit Hilfe von Gewalt, Täuschung oder Erpressung. Dass vielen Berufstätigkeiten eine Form des Zwanges zugrunde liegt, ist eine ganz andere Sache. Viele Bürger müssen schon aus dem Zwang, ihre Miete und ihr monatliches Auskommen zu finanzieren, einer Tätigkeit fernab von Prostitution nachgehen, die sie bei anderen finanziellen Möglichkeiten nicht ausüben würden. Auch Prostituierte unterliegen diesen persönlichen Alltagszwängen. Das ist aber keine Zwangsprostitution.

Mögen es für manche Gelegenheitsprostituierte nur Konsumzwänge sein, denen sie nachgehen möchten, so existieren, vor allem bei Ausländerinnen, bisweilen ganze Familien aufgrund der Tätigkeit einer Prostituierten. Das reicht von der Unterstützung der kranken Eltern bis zur Finanzierung des Kindes, das es nach dem Wunsch der oft alleinerziehenden Mütter einmal besser haben soll. Die Prostitution ist in manchen Familien eine Art offenes Geheimnis. Beschneidet man durch staatliche Repression solchen Sexdienstleisterinnen diese Möglichkeiten der Unterstützung ihrer Angehörigen, stürzen also teilweise ganze familiäre Zusammenhänge in eine existenzielle Krise.

Dass ein großer Teil der Prostituierten ihre Tätigkeit aus freier Entscheidung ausübt, sie im Einzelfall die bessere unter mehreren schlechten Wahlmöglichkeiten darstellt, kommt im Denken der Gesetzgeber und Teilen der Öffentlichkeit aber kaum vor.

Für den effektiven Schutz von Prostituierten existieren zudem bereits ohne das neue Gesetz ausreichende rechtliche Mittel. Bereits heute sind beispielsweise Körperverletzung, Nötigung, Menschenhandel, sexuelle Ausnutzung von Hilflosigkeit, Anleitung einer Person unter 21 Jahren zur Prostitution strafrechtlich relevant. Tätern drohen heute bereits teils hohe Geld- und Haftstrafen.

Was bringt nun aber das " Prostituiertenschutzgesetz" für Neuregelungen? Welche Absicht liegt ihnen zugrunde? Und was kann das für Frankfurt bedeuten?
 

1. Anmeldepflicht für Prostituierte

Prostituierte, wozu auch Tantra-Masseusen, Dominas oder Escort-Begleitungen gezählt werden, müssen sich fortan behördlich melden und offiziell als Sex-Dienstleisterinnen registrieren lassen. Die Angaben werden in einer besonderen Huren-Datenbank gespeichert. Diese behördliche Meldung muss in regelmäßigen Abständen, jährlich oder halbjährlich, erneuert werden.

Vorgeblich soll die behördliche Registrierung Prostituierten Schutz gewährleisten. Doch das Gegenteil ist real der Fall. Kann eine Prostituierte heute für einige Zeit oder auch nur nebenberuflich ihrer Tätigkeit nachgehen, um nach dieser Phase wieder in ein bürgerliches Leben zu finden, so wird ihr dieser Weg nun versperrt. Keine Frau weiß, wo ihre Daten irgendwann landen, wann diese vielleicht wieder auftauchen. Sie muss fortan ihr Leben in der ständigen Angst verbringen, eines Tages auf unangenehme Weise mit ihrer Vergangenheit konfrontiert zu werden.

Dieses Risiko kann auch ihre Familie und ihre Kinder betreffen, denn nicht in jedem sozialen Umfeld wird Prostitution als normale Tätigkeit betrachtet, die nicht zur sozialen Abwertung führt. Eine Prostituierte, die ausschließen möchte, dass das Wissen über ihre Tätigkeit irgendwann aufgrund von Datentransfers öffentlich wird, ihr also Schaden für eine Zeit nach dieser Lebensphase entstehen könnte, wird förmlich in die Illegalität gedrängt. Nur die Illegalität wahrt fortan noch die Anonymität, die oft als Voraussetzung für den späteren Ausstieg und eine angstfreie bürgerliche Zukunft gesehen wird.

Problematisch wird auch der mit Registrierung verbundene Nachweis eines festen Wohnsitzes und einer Meldeadresse für diejenigen Frauen, die frisch aus dem Ausland eingereist sind, um hier der Prostitution nachgehen zu können. Im Gegensatz zu einreisenden, meist männlichen, Asylbewerbern, haben sie ja gerade nicht vor, sich in eine Flüchtlingsunterkunft einweisen und dort auf Kosten des Steuerzahlers versorgen zu lassen. Laut "Prostituiertenschutzgesetz" sollen die Frauen in Zukunft aber nicht mehr in den Bordellzimmern übernachten und wohnen dürfen.

Das erklärt sich zwar aus der Prävention gegen eine mögliche Gefangenhaltung von Zwangsprostituierten in Bordellen, stellt aber in Realität viele Frauen vor das Problem, einerseits Miete für ein Arbeitszimmer und nun zusätzlich noch Miete für eine reguläre Wohnung zahlen zu müssen. Gerade in Frankfurt bringt das nicht unbedeutende Mehrkosten mit sich. Der finanzielle Druck wächst also auf die Frauen. Ganz abgesehen davon, dass dadurch auch weiterer Druck auf den ohnehin problematischen Frankfurter Wohnungsmarkt erzeugt wird. Wie das Gesetz angesichts häufiger Arbeitsplatz- und Wohnortwechsel eines Teils der Prostituierten an dieser Stelle kontrolliert und durchgesetzt werden kann, bleibt zudem offen.

Es besteht somit die Gefahr, dass Prostituierte, um der Registrierung zu entgehen, gerade aus dem relativ geschützten Bereich der offiziellen Bordelle abwandern und sich in die Illegalität begeben. Das heißt, es könnte zu einer Zunahme des Straßenstrichs oder des Bordellbetriebs in Privatwohnungen kommen. Dabei sind die Frauen nicht nur der Gefahr polizeilicher Enttarnung ausgesetzt, sondern haben auch keine Sicherheit gegenüber gewalttätigen Freiern, da eine Security, die im regulären Bordellbetrieb gerufen werden kann, entfällt. Für die Bürger bedeutet dies, dass sie zukünftig öfters wieder mit illegaler Prostitution in ihrem Lebensumfeld konfrontiert werden könnten.
 

2. Erlaubnispflicht für Bordellbetriebe

Prostitutionsstätten, -veranstalter und -vermittler (Escort-Agenturen) müssen nun Konzessionen beantragen. Dabei werden sie beispielsweise auch aktuellen Baurechtsverordnungen für Gewerberäume unterworfen. Dies könnte zu Konzentrationstendenzen im "Milieu" führen, da viele Kleinbetriebe die behördlichen Auflagen nicht erfüllen können. Zudem geht in Deutschland nichts mehr ohne Bürokratie. Betreiber einschlägiger Etablissements müssen deshalb nun umfangreiche Dokumentationsarbeit leisten, Vereinbarungen mit Sexdienstleisterinnen schriftlich fixieren, Quittungen erteilen, "Mitarbeiterinnen" und Behörden Einblick in die Geschäftsbücher ermöglichen.
 

3. Gesundheitsberatung für Prostituierte

Weiterhin sind Prostituierte fortan zu einer Gesundheitsberatung beim Gesundheitsamt oder einer anderen beauftragten Stelle verpflichtet. Bei dem intensiven amtlichen Beratungs- und Informationsgespräch werden die Lebens- und Arbeitsumstände der Antragstellerin erkundet und wird auf diverse Hilfsangebote verwiesen. Dazu gehört die Information über die sozialen Sicherungssysteme und steuerlichen Pflichten. Für die Beratung sollen Prostituierte laut Internetmeldungen wiederum 35 Euro zahlen.
 

4. Kondompflicht & Werbeverbot

Des Weiteren wird nun von Amts wegen eine Kondompflicht eingeführt. D.h. sämtliche Dienstleistungen müssen nun mit Kondom ausgeführt werden, Dienste ohne Kondom dürfen nicht mehr beworben werden. Ein Verstoß kann bis zu 50.000 Euro Strafe nach sich ziehen.

Erwachsene Menschen werden nun also in ihrer Vertragsfreiheit und ihrer Sexualpraxis behördlich reglementiert. Die Begründung kann nur darin liegen, dass Prostituierte oder Freier auf diese Weise vor Geschlechtserkrankungen geschützt werden sollen. Doch greift dieser Vorstoß eindeutig zu weit. Sowohl Prostituierte wie Freier haben ein persönliches Eigeninteresse am Schutz ihrer Gesundheit. Gehen sie gewisse Risiken ein, so gehört das zu ihrer persönlichen Entscheidungsfreiheit.

Gefährden sie die Gesundheit des anderen, so ist dies bereits heute strafbar. Beispielsweise gilt die schuldhafte Infektion mit dem HIV-Virus in Deutschland als schwere Körperverletzung und wird bereits heute mit Haftstrafen geahndet. Allerdings sind nur wenige Fälle bekannt, in denen Aids auch durch ungeschützten Oralverkehr übertragen worden wäre. Das Risiko wird als sehr gering eingeschätzt, sofern keine Verletzung der Mundschleimhaut bzw. des Zahnfleisches vorliegt, z.B. infolge einer Zahnextraktion. Insofern ist eine Kondompflicht für Oralverkehr ein übermäßiger Eingriff in die Vertragsfreiheit. Hepatitis B kann wiederum auch durch Speichel übertragen werden.

Der Gesetzgeber hat allerdings inkonsequenter Weise das Küssen nicht verboten. Und auch durch Körperkontakt könnte man sich Krankheiten holen, zum Beispiel einen Hautpilz. Das Leben besteht nun einmal aus Risiken, und es ist nicht Aufgabe eines Betreuerstaates, jedes Risiko gesetzlich auszuschließen. Es müsste dann auch der Bahnhofsviertel oft zu beobachtende Alkoholkonsum verboten werden, weil man im betrunkenen Zustand leicht stolpern, hinfallen und sich körperliche Schäden zuziehen könnte.

Die Frage ist zudem, wie Behörden diese Kondompflicht eigentlich kontrollieren wollen. Werden verdeckte Ermittler der Sittenpolizei eingesetzt, um getarnt Bordellbesuche vorzunehmen? Und filmen sie dann heimlich den kondomfreien Akt auf Kosten des Steuerzahlers, um später Beweismittel gegen die Prostituierte zu haben? Oder wird in den Verrichtungszimmern von vornherein die polizeiliche Videoüberwachung zur Pflicht?
 

Fazit

Letztlich geht es in dem "Prostituiertenschutzgesetz" nur vorgeblich um den Schutz von Sexdienstleisterinnen. Stattdessen sollen Steuerquellen erschlossen und weitere Jobs in der Beratungsbranche eingerichtet werden. Sobald die Frauen bei der Finanzverwaltung registriert sind, hält nicht nur der Staat seine Hand auf, um seinen Steueranteil von den Einnahmen des Hurenlohnes erhalten zu können. Nun wird die betroffene Prostituierte auch Beiträge zur Sozialversicherung und Krankenkasse zahlen müssen. Möglichenfalls kommt es sogar zu Nachforderungen an die Frauen oder gar zur Einleitung von Strafverfahren, wenn heraus kommt, dass diese bereits vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes ihrer Tätigkeit nachgegangen sind, aber keine Abgaben bezahlt haben.

Hier wird der wahre Grund des so genannten "Prostituiertenschutzgesetz" erkennbar. Der Staat versucht sich neue Geldquellen zu erschließen, und nun sind die Prostituierten dran. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes machen Prostituierte in Deutschland einen jährlichen Umsatz von gut 14 Milliarden Euro, wovon die Hälfte als Gewinn nach Abzug der Kosten übrig bleibt. In Bordellen wechselt also Geld den Besitzer, auf das der Staat bislang kaum Zugriff hat. Medien schrieben deshalb auch schon die staatlichen Gelüste sekundierend von einer "gigantischen Steuerhinterziehung". Versucht der Staat also dieses Geld anzuzapfen, wird er aber zu dem, was er zu bekämpfen vorgibt: Einem Zuhälter im größtmöglichen Maßstab. Frauen, die kein Interesse haben, ihre bei Freiern erworbenen Euro mit den Finanzbehörden zu teilen, werden somit zukünftig möglichenfalls noch stärker in die Steuerhinterziehung und Illegalität getrieben, also gerade in die Hände von männlichen "Beschützern", denen das Handwerk zu legen das neue Gesetz vorgibt.
 

Was kann das neue Gesetz für Frankfurt bedeuten?

Neben den Mehrkosten für polizeiliche Ermittlungstätigkeiten erhöht sich der Druck auf den Wohnungsmarkt. Da die Frauen fortan nicht mehr in ihren Arbeitszimmern übernachten dürfen, was viele Prostituierte vor allem im Frankfurter Bahnhofsviertel tun, strömen diese nun auf den Wohnungsmarkt oder belegen Hotelzimmer, wenn sie sich das leisten können. Zudem besteht die Gefahr, dass sich illegale Straßenprostitution vermehrt. Frauen, die sich nicht registrieren lassen möchten, könnten auf den Straßenstrich oder angemietete Wohnungen in Mehrfamilienhäusern ausweichen.

Das erhöht das Risiko der Frauen, bei Polizeirazzien aufgegriffen zu werden, aber auch an gewalttätige Freier zu gelangen, denen gegenüber die Schutzmechanismen eines regulären Bordellbetriebs fehlen. Es könnte Frauen somit in die Arme von männlichen "Beschützern" treiben, wodurch die kriminellen Strukturen gefördert werden, die das Gesetz zu bekämpfen vorgibt. Zudem könnte die Belastung für Normalbürger steigen, wenn in ihrer Wohnstraße oder in ihrem Wohngebäude plötzlich illegale Prostitution auftaucht. Das Risiko besteht also, dass die Situation für alle Beteiligten nicht angenehmer, sondern rauer wird.

 

Claus Wolfschlag

Leserkommentare (1)

Um einen Kommentar zu verfassen, loggen Sie sich bitte hier ein.
Falls Sie noch kein Benutzerkonto besitzen, können Sie sich hier registrieren.

Die Doppelzüngigkeit der Politik zeigt sich auch in einer Meldung, die nun in der Presse zu lesen war. Die Stadt Frankfurt verbietet demnach künftig Führungen durch Bordelle während der Frankfurter Bahnhofsviertelnacht, die der Verein Dona Carmen organisiert hatte. "Jeder Besuch, jede Führung in solch einem Etablissement kommt einer Verharmlosung des Gewerbes der Prostitution und seiner menschenunwürdigen Bedingungen gleich", lässt die Stadt Frankfurt mitteilen.
Das entkräftet das mögliche Argument von Seiten des Staates, dass Prostitution doch eine normale Berufstätigkeit wäre, somit auch eine Einkommensteuer fällig würde, wie bei jeder anderen Berufstätigkeit auch. Da aber Prostituierte vom Staat keinesfalls wie normale Berufstätige behandelt werden, und erst recht nicht von der Gesellschaft (man denke mal an die unter manchen Jugendlichen übliche abwertende Floskel: "Deine Mutter ist eine Hure"), bereichert sich der Staat somit nun in unmoralischer Weise. Es wird - so die Stadt Frankfurt - den Sexdienstleisterinnen attestiert unter "menschenunwürdigen Bedingungen" existieren zu müssen, und gerade diesen Menschen ist sich der Staat nicht zu schade, noch Geld abzuknöpfen und sie in einer Art Verbrecher-Kartei zu erfassen. Einerseits ist es ein Verbrechen, wenn Luisa X. dem Zuhälter Dragomir 30 Prozent ihrer Einnahmen abzugeben hat. Wenn sie aber dem deutschen Staat die 30 Prozent überweisen muss, nennt man das sogar noch "Schutzgesetz". Oder sollte man von Schutzgeld reden?
Da gibt es nichts zu beschönigen. Der bundesdeutsche Staat hat seine Ausgaben nicht mehr im Griff. Deshalb muss fieberhaft nach neuen Einnahmen gesucht werden. Und dabei schrecken die Politiker nicht einmal mehr davor zurück, sich wie Zuhälter zu verhalten.