Kulturmeile: Angestrebter Erbbauvertrag wirft Fragen auf

BFF-BIG will Details zu Vertragsmodalitäten in Erfahrung bringen

Kulturmeile: Angestrebter Erbbauvertrag wirft Fragen auf

Um die umgekehrte Kulturmeile, also einen Opernneubau am Willy-Brandt-Platz und ein Schauspielhaus an der Neuen Mainzer Straße errichten zu können, strebt die Stadt Frankfurt derzeit den Abschluss eines Erbbauvertrages mit der Helaba und der Frankfurter Sparkasse an.

Bislang ist sowohl der Öffentlichkeit als auch den Stadtverordneten hierzu lediglich bekannt, daß die Stadt Frankfurt für das Grundstück an der Neuen Mainzer Landstraße 199 Jahre lang 1,99 Mio. EUR an die Helaba bzw. die Frankfurter Sparkasse zahlen soll und zudem eine Einmalzahlung in Höhe von 35 Millionen Euro vorgesehen ist.

Die BFF-BIG-Fraktion bezweifelt, daß es sich bei der hieraus rein rechnerisch ergebenden Gesamtsumme von 431 Mio. EUR dann letztlich auch um die tatsächliche finanzielle Belastung der Stadt aus diesem Grundstücksgeschäft handelt. Eine entsprechende Frage in der Fragestunde der Plenarsitzung vom 29. Februar 2024 nach möglichen Wertsicherungsklauseln, wie etwa einer Indexierung, wollte Kulturdezernentin Ina Hartwig (SPD) mit Hinweis auf die laufenden Verhandlungen nicht beantworten.

Als Reaktion auf diese Nichtantwort der Kulturdezernentin hat die BFF-BIG-Fraktion jetzt eine schriftliche Anfrage an den Magistrat gerichtet, die nicht nur diese, sondern zahlreiche weitere Fragestellungen beinhaltet.

„Es wundert uns doch sehr, daß niemand sonst aus Politik und Medien die bislang bekannten Parameter ernsthaft kritisch hinterfragt hat. Mit unserem Fragenkatalog wollen wir auch die Öffentlichkeit wachrütteln und dazu anregen, die Sinnhaftigkeit dieses von der Stadt angestrebten Grundstücksgeschäftes zu hinterfragen.“, so der BFF-BIG-Fraktionsvorsitzende Mathias Pfeiffer, der sich keine zeitnahe Beantwortung der Anfrage durch den Magistrat erhofft.

„Die Fragen werden spätestens dann beantwortet werden müssen, sobald den Stadtverordneten ein endverhandelter Erbbauvertrag zur Beschlussfassung vorgelegt wird.“ Und dann könne sich der Magistrat zumindest nicht damit herausreden, dass ihm die Fragestellungen nicht hinreichend lange genug bekannt gewesen seien, so Pfeiffer lakonisch.

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