9 Monate nach linker Gewaltorgie: Magistrat will wenig wissen

Dokumentation einer großen BFF-Anfrage zum 18. März 2015

9 Monate nach linker Gewaltorgie: Magistrat will wenig wissen
© Marvin800


Nach den erschreckend gewalttätigen Ausschreitungen linksextremer Gruppen am 18. März 2015, bei denen viele Polizisten verletzt und ein Millionenschaden verursacht wurde, hat die BFF-Fraktion als einzige Fraktion im Römer eine große Anfrage an den Magistrat zu den Ereignissen gestellt. Diese Anfrage wurde nun erst kürzlich mit erheblicher und unverständlicher Verspätung beantwortet. Mit den oft unzureichenden, ausweichenden und zum Teil auch provokativen Antworten des Magistrats können weder die Frankfurter Bürger noch wir zufrieden sein. Leider hat keine Frankfurter Zeitung diesen skandalösen Vorgang thematisiert.

Deshalb dokumentieren wir hier in voller Länge die BFF-Fragen und die „Antworten“ des Magistrats. Somit können sich alle Leser ein Urteil darüber verschaffen, wie die derzeitige CDU-Grünen-Stadtregierung mit der Aufarbeitung des „Schwarzen Mittwochs“ umgeht. Die unbefriedigendsten Antworten, für die besonders der CDU-Ordnungsdezernent Markus Frank verantwortlich ist, sind mit fetter Schrift von BFF hervorgehoben.   
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Bericht des Magistrats vom 15.01.2016, B 19

Betreff:

18. März 2015: Der "Schwarze Mittwoch" für Frankfurt am Main

 

Der Magistrat hat bezüglich der Fragen zu 1) Sicherheit und 3) Organisatoren teilweise und zu 2) Schäden/Kosten keine eigenen Erkenntnisse, da es sich um Fragen polizeilicher Maßnahmen handelt. Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main hat zu den genannten Fragen Stellung genommen.

1) Sicherheit:

1. Warum wurden die Demonstranten des Sonderzuges aus Berlin, mit welchem um 1:23 Uhr hunderte Demonstranten am Frankfurter Südbahnhof angekommen sind, nicht kontrolliert (wie dies z.B. vor jedem Fußballspiel geschieht), obwohl mit der Anreise von gewalttätigen Demonstranten gerechnet wurde?

Zu 1.)

Am Abfahrtsbahnhof und an den Zustiegsbahnhöfen des Sonderzugs wurden durch die dort örtlich und sachlich zuständigen Polizeidienststellen entsprechende Überwachungsmaßnahmen durchgeführt. Dabei wurden keinerlei Feststellungen gemacht, die eine Begründung für eine Personenkontrolle in Frankfurt am Main geliefert hätten. Die angekommenen Personen haben sich nach der Ankunft ohne Zwischenfälle zu verschiedenen Übernachtungsstätten begeben.

2. Warum wurden die Demonstranten mit den Sonderbussen aus dem Ausland nicht kontrolliert (wie dies z.B. vor jedem Fußballspiel geschieht), obwohl mit der Anreise von gewalttätigen Demonstranten gerechnet wurde?

Zu 2.)

Die Fragestellung ist inhaltlich nicht zutreffend. Von italienischen Behörden wurden noch bei der Ausreise aus Italien Buskontrollen durchgeführt. Ein Bus aus den Niederlanden wurde in Frankfurt aufgrund vorliegender Hinweise kontrolliert. Diese Kontrollen brachten jedoch keinerlei Erkenntnisse.

3. Wieso sollten die Schulleitungen selbst entscheiden, ob der Unterricht ausfällt, freigestellt wird oder stattfindet?

Zu 3.)

Über die Frage des Unterrichtsausfalls entscheidet grundsätzlich, ggf. nach Beratung durch die Polizei, die Schulleitung.

4. Wurden die von Krawallen in unmittelbarer Nähe betroffenen Schulen von polizeilicher Seite beratend unterstützt?

Zu 4.)

Ja, die Polizei hat z.B. am 20. Februar 2015 eine Infoveranstaltung für Schulen im Ostend durchgeführt, in der Informationen zur erwarteten Lage gegeben wurde. Die Schulleitung der Uhlandschule wurde in einem individuellen Gespräch am 27. Februar 2015 informiert.

5. Wie soll eine Schulleitung einschätzen, ob Schulkinder gefährdet sind oder nicht? Gibt es da z.B. einen Leitfaden oder ähnliches?

Zu 5.)

Siehe Antwort zu Frage 4.

6. Hat sich die Gefährdungslage von Schulkindern bei Krawallen in Schulnähe womöglich sogar erhöht, als Eltern versuchten, diese von dort abzuholen?

Zu 6.)

Hierzu liegen der Polizei und dem Magistrat keine Informationen vor.

7. Wie viele Frankfurter Schulen ließen ihren Unterricht am 18. März ausfallen, wie viele davon geplant, wie viele erst am Tag selbst?

Zu 7.)

An zwei Schulen entfiel der Unterricht nach vorheriger Planung komplett.
An elf Schulen entfiel der Unterricht teilweise aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Laufe des Vormittags.

8. Welche Schulen ließen ihren Unterricht am 18. März ausfallen?

Zu 8.)

Die beiden Schulen, die den Unterricht komplett nach vorheriger Planung ausfallen ließen, waren das Heinrich-von Gagern-Gymnasium und die Heinrich-Kraft-Schule. Die Schulen, die den Unterricht teilweise am Tag selbst aufgrund der Ereignisse ausfallen ließen, waren die Klingerschule, Frauenhofschule, Hans-Böckler-Schule, IGS Herder, Uhlandschule, Bettinaschule, Freiherr-vom-Stein-Schule, Wilhelm-Merton-Schule, Sophienschule, Fürstenbergerschule und die Brüder-Grimm-Schule.

9. Gab es für den 18. März ein Vermummungsverbot für ganz Frankfurt? Wenn nein, warum nicht?

Zu 9.)

Es gilt ein Vermummungsverbot gemäß § 17a Abs. 2 Vers. 6.

10. Warum wurde im Vorfeld nicht öffentlich klar gemacht, dass Vermummung nicht toleriert werden wird?

Zu 10.)

Alle Anmelder wurden schriftlich darauf hingewiesen.

11. Warum wurde nicht konsequent gegen jede Art von Vermummung, durch Gruppen oder Einzelpersonen, vorgegangen?

Zu 11.)

Siehe Antwort zur Frage 9.

12. Wie kann in der Zukunft, z.B. bei ähnlichen linksradikalen Treffen, ein Vermummungsverbot durchgesetzt werden?

Zu 12.)

Siehe Antwort zur Frage 9.

13. Wie viele Festnahmen im Rahmen der Krawalle vom 18. März gab es?

Zu 13.)

Von insgesamt 525 Personen wurde die Identität aus strafprozessualen Gründen festgestellt. 26 Personen davon wurden zwecks Folgemaßnahmen festgenommen und zum Polizeipräsidium gebracht. Eine Person davon wurde dem zuständigen Gericht vorgeführt, das einen Untersuchungshaftbefehl erließ.

14. Wie vielen Straftaten von Vermummten am 18. März, kann aufgrund deren Vermummung nicht nachgegangen werden?

Zu 14.)

Die Ermittlungen dauern an. Erfahrungsgemäß lassen sich zahlreiche zu einem Zeitpunkt vermummte Personen nachträglich an ihrer Kleidung oder an mitgeführten Gegenständen identifizieren.

15. Sind die gewalttätigen Krawalle des 18. März die Folge eines "Gewaltausbruchs" gewesen oder sorgfältiger Planungen? Waren evtl. Planungen bekannt? Wenn ja, welche und wie wurde darauf reagiert?

Zu 15.)

Das Blockupy-Bündnis hat über das Jahr 2014 bis zum Ereignistag zahlreiche Planungstreffen veranstaltet. Ein Teil dieser Treffen war praktisch öffentlich. Mit hoher Wahrscheinlichkeit gab es aber auch, streng abgeschottet, weitere Planungen von Teilen des Blockupy-Bündnisses. Die Polizei hat seit Februar 2014 einen Vorbereitungsstab eingerichtet und darin alle ihr vorliegenden Informationen verarbeitet und in die Einsatzplanung einbezogen.


16. Wurde die Kamera-Überwachung im Bereich der EZB und in der Innenstadt für den 18. März ausgebaut? Wenn nein, warum nicht?

Zu 16.)

Es waren zusätzliche Sicherheitskameras im Einsatz.

17. Am 12. Februar 2015 wurde in der Presse über eine Pressekonferenz von Blockupy berichtet. Bündnissprecher Bruckmiller sagte auf die Frage, ob sich Blockupy von Gewalt distanzieren werde, dass über den Aktionskonsens noch abgestimmt werde. Angst müssten jedenfalls "nur die Herren oben in der EZB" haben. Ein Ziel von Blockupy sei es, "die Angst in das Herz der Bestie zu tragen". Warum wurden trotz dieser Wortwahl der Organisatoren, die Demonstration des Blockupy-Bündnisses sowie die Anreise zu dieser nicht verhindert?

Zu 17.)

Der Schutz der Integrität und der Funktionsfähigkeit der EZB war einer der Ein- satzschwerpunkte der Polizei. Rund um die EZB wurde ein Sicherheitsbereich durch die Polizei eingerichtet. Die Äußerungen von nur einem der zahlreichen Sprecher des Bündnisses genügt als Grundlage für ein Versammlungsverbot nicht. Ohne konkrete, individuelle Gefährdungslagebeurteilungen ist es nicht zulässig, die Anreise von Personen zu Versammlungen, die nicht verboten sind, zu verhindern.

18. Welche Maßnahmen hat der Magistrat bisher zur Aufarbeitung der gewalttätigen Ausschreitungen ergriffen?

Zu 18.)

Die gewalttätigen Ausschreitungen sind Straftaten. Diese Straftaten werden von den zuständigen Behörden untersucht.

19. Gab es im Vorfeld des 18. März Fehleinschätzungen von Seiten des Ordnungsamtes? Wenn ja, welche?

Zu 19.)

Nein.

20. Wie ordnet der Magistrat die Krawalle des 18. März, bei der es auch Gewalt gegen Polizisten und sogar gegen Rettungskräfte gab, in der Geschichte der Stadt Frankfurt ein?

Zu 20.)

Der Magistrat verurteilt die Geschehnisse vom 18. März. Vom Ausmaß der Verrohung ist der Magistrat erschüttert.

21. Was kann der Magistrat unternehmen, um die Bürger vor solchen Gewaltausbrüchen wie am 18. März in Zukunft zu bewahren?

Zu 21.)

Der Magistrat wird weiterhin sehr eng mit Landes- und Bundespolizei zusammenarbeiten und alle rechtsstaatlichen Maßnahmen ergreifen, um Bürger zu schützen.

22. Ist zu befürchten, dass zum Jahrestag der Eröffnung der EZB, am 18. März 2016, erneut Gewalttäter Frankfurt aufsuchen werden?

Zu 22.)

Der Magistrat wird gemeinsam mit der Polizei alles menschlich Mögliche tun, um genau das zu verhindern.

23. Gedenkt die Stadt Frankfurt sich mit anderen Städten, in denen es jährlich gewalttätige Krawalle gibt oder gab, wie z.B. Berlin, Hamburg oder Hannover, über geeignete Gegenmaßnahmen auszutauschen?

Zu 23.)

Die Stadt Frankfurt am Main steht zum Thema Versammlungen im ständigen Austausch mit anderen Städten und Kommunen.

2) Schäden/Kosten:

1. Welche materiellen Schäden gab es aufgrund der Krawalle im Einzelnen?
2. Wie hoch ist der materielle Schaden insgesamt?
3. Wie viele körperliche Schäden sind entstanden?
4. Welche körperliche Verletzungen gab es im Einzelnen?
5. Wie viele Polizisten wurden verletzt?
6. Welche Verletzungen haben die Polizisten erlitten?
7. Aufgrund welcher Vorkommnisse wurden die Polizisten verletzt?
8. Wie viele Demonstranten wurden verletzt?
9. Welche Verletzungen haben die Demonstranten erlitten?
10. Aus welchen Situationen heraus sind die Verletzungen der Demonstranten entstanden?
11. Wie viele unbeteiligte Bürger wurden verletzt?
12. Welche Verletzungen haben unbeteiligte Bürger erlitten?

Zu 1. bis 12.)

Der Polizei liegen aus den vorliegenden Strafanzeigen konkrete Schadenssummen aus Schäden an Gebäuden, Fahrzeugen, Einrichtungen im öffentlichen Raum und anderen Gegenständen vor, die sich derzeit in der Summe auf ca. 850.000 EUR belaufen. Es wurden 150 Polizeibeamtinnen und -beamte verletzt. Der größte Teil davon wurde von einem Reizstoff verletzt, den Störer im Ostend ausgebracht hatten, um die Polizei anzugreifen.

Im Übrigen laufen die Ermittlungen, sodass die detaillierten Fragen hinsichtlich der Art, der Ursache und den Betroffenen von Verletzungen derzeit nicht beantwortet werden können.

13. Welchem politischen Spektrum sind die Gewalttäter gegen Sachen und Menschen zuzuordnen?

Zu 13.)

Der Magistrat bedauert zutiefst, dass die Veranstalter der "Aktionstage" zu Blockaden und Störung der EZB aufriefen.

14. Liegen gesicherte Erkenntnisse vor, dass sich unter den Gewalttätern auch Rechtsextremisten befunden haben?

Zu 14.)

Nein.

15. Wären mehr Festnahmen möglich gewesen, wenn vermummten randalierenden Gruppen gezielt nachgestellt worden wäre?

16. Warum wurden vermummte Gruppen nicht gezielt festgesetzt?

Zu 15. und 16.)

Die Polizei hat alle rechtlich und tatsächlich möglichen Maßnahmen ergriffen, um Tatverdächtigte zu identifizieren und festzunehmen.

17. Wie hoch waren die Kosten für die Absperrungen rund um die EZB?

18. Wie hoch waren die Kosten für den gesamten Polizeieinsatz?

Zu 17. und 18.)

Die Absperrung rund um die EZB bestand aus bundesweit herangeschafften polizeieigenen Mitteln. Hierrüber erfolgt keine Rechnungsstellung, diese Kosten können demnach durch das hiesige Polizeipräsidium nicht beziffert werden. Eine weitere Kostenschätzung der Polizei liegt dem Magistrat nicht vor.


19. Wer kommt für die Kosten des gewaltigen Polizeieinsatzes auf?

Zu 19.)

Im Wesentlichen wird das Land Hessen die Kosten tragen.

20. Können Teile der entstandenen finanziellen Schäden und Kosten dem Blockupy-Bündnis in Rechnung gestellt werden?

Zu 20.)

Wie bei jedem anderen Polizeieinsatz auch üblich, wird geprüft, ob Polizeikosten geltend gemacht werden können.

21. Wie viele Polizeibeamte waren im Rahmen des 18. März insgesamt in Frankfurt eingesetzt?

Zu 21.)

Die Frage kann derzeit von der Polizei nicht beantwortet werden.

3) Organisatoren:

1. Wie viele der ca. 900 Demonstranten des Sonderzuges aus Berlin, welcher am Südbahnhof ankam, sind zu den Gewalttätern zu zählen?

Zu 1.)

Hierzu liegen der Polizei und dem Magistrat keine Informationen vor.

2. Wie viele Demonstranten sind aus dem Ausland angereist? Aus welchen Städten/Ländern?

Zu 2.)

Die Polizei hat Erkenntnisse über Anreisen aus Italien, Frankreich, Dänemark, Schweden, Österreich und den Niederlanden.

3. Wie viele der Demonstranten aus dem Ausland sind zu den Gewalttätern zu zählen?

Zu 3.)

Hierzu liegen der Polizei und dem Magistrat keine Informationen vor.

4. Wie verteilt sich die Anzahl der gewalttätigen Demonstranten nach deren Wohnorten, aufgeteilt nach Rhein-Main-Gebiet, Deutschland ohne Rhein-Main-Gebiet und Ausland?

Zu 4.)

Hierzu liegen der Polizei und dem Magistrat keine Informationen vor.

5. Gehörten die erwähnten Demonstranten aus dem Ausland und des Sonderzuges aus Berlin zu dem Blockupy-Bündnis?

Zu 5.)

Hierzu liegen der Polizei und dem Magistrat keine Informationen vor.

6. Gab es Busse mit Krawallmachern, die nicht mit Blockupy organisatorisch verbunden waren?

Zu 6.)

Hierzu liegen der Polizei und dem Magistrat keine Informationen vor.

7. Stimmen Berichte, nach denen viele der Krawallmacher aus Berlin in den Tagen vor dem 18. März in der Geschäftsstelle der Partei Die Linke in Frankfurt ein und aus gingen?

8. Welche Erkenntnisse liegen vor, ob in der Geschäftsstelle der Partei Die Linke in Frankfurt Straftaten geplant wurden?

Zu 7. und 8.)

Die Polizei hat, wie bereits in einer Pressekonferenz dargestellt, am Wochenende vor dem 18.03.2015 polizeibekannte Personen aus Berlin u. a. an einem Objekt festgestellt, dass eine Arbeitsgruppe der Partei Die Linke Frankfurt nutzt. Um ein Parteibüro handelte es sich dabei nicht.

9. Welche konkreten Erkenntnisse über eine Beteiligung von Gruppen des Blockupy-Bündnisses an den gewaltsamen Ausschreitungen liegen vor?

Zu 9.)

Die Ermittlungen zu den Beteiligten an den Ausschreitungen laufen derzeit noch.

10. War im Vorfeld bekannt, dass Teile des Organisationsteams von Blockupy gewalttätige Krawalle als legitimen Protest ansehen?

Zu 10.)

Hierzu liegen der Polizei und dem Magistrat keine Informationen vor.


11. Ist die Demonstration von Blockupy am Nachmittag durch Frankfurts Innenstadt, sowie deren Beginn auf dem Römerberg und Ende an der Alten Oper, ausnahmslos friedlich geblieben?

Zu 11.)

Während die Auftaktkundgebung auf dem Römerberg vollständig friedlichen Charakter hatte, kam es in Teilen des Aufzugs und in Teilen der Abschlusskundgebung zu versammlungsrechtlichen Verstößen sowie zu einzelnen anderen Straftaten.

12. Sind Redner oder Organisatoren der Blockupy-Kundgebung auf dem Römerberg oder an der Alten Oper als extremistisch anzusehen?

Zu 12.)

Hierzu liegen der Polizei und dem Magistrat keine Informationen vor.

13. Sind Äußerungen der Redner auf der Blockupy-Kundgebung auf dem Römerberg oder an der Alten Oper als verfassungsfeindlich oder gewaltverharmlosend einzustufen?

Zu 13.)

Hierzu liegen der Polizei und dem Magistrat keine Informationen vor.


14. Welche Gruppen waren auf der Blockupy-Kundgebung auf dem Römerberg mit Informationsständen vertreten?

Zu 14.)

Hierzu liegen der Polizei und dem Magistrat keine Informationen vor.

15. Stimmt es, dass auf der Blockupy-Kundgebung auf dem Römerberg verfassungsfeindliche Schriften verteilt wurden?

Zu 15.)

Hierzu liegen der Polizei und dem Magistrat keine Informationen vor.

16. Welchen Schluss zieht die Stadt Frankfurt an der im zuständigen Ausschuss sowie in der Stadtverordnetenversammlung am 26.03. zu Tage getretenen befremdlichen Bewertung der Ereignisse des 18. März durch die Partei Die Linke Frankfurt?

Zu 16.)

Die Ereignisse des 18.03. werden in die Bewertung möglicher zukünftiger Versammlungen Berücksichtigung finden.

17. Der hessische CDU-Generalsekretär Pentz sagte laut Presseberichten, dass die Partei Die Linke eine wichtige Rolle bei der Zunahme linksradikaler Straftaten spiele, da sie diese gesellschaftsfähig mache. Trifft dies auf Die Linke in Frankfurt zu?

Zu 17.)

Hierzu liegen der Polizei und dem Magistrat keine Informationen vor.

Leserkommentare (1)

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Endlich reißt mal einer den grün-schwarzen Biedermännern ihre Gutmenschen-Maske vom Gesicht. Sehr gut auch die Thematisierung der engen Verbindungen der linksextremen Linkspartei zu den linksextremistischen Gewaltverbrechern und Terroristen, die Frankfurt überfielen.
Hoffentlich setzt sich die Polizei beim nächsten Groß-Krawall gegen die Polit-Verbrecher durch. Bin schon mal gespannt, wie Grünlinge, CDU und Sozis reagieren, wenn den Linksextremisten endlich einmal mit Härte und Konsequenz entgegengetreten wird.

Werner Olles