Straßenreinigungsgebühren in Frankfurt wurden seit 1. Januar 2005 bis heute rechtswidrig erhoben!

Urteil des Verwaltungsgerichts mit unabsehbaren Folgen

Straßenreinigungsgebühren in Frankfurt wurden  seit 1. Januar 2005 bis heute rechtswidrig erhoben!
© Dieter Schütz - pixelio.de

FREIE WÄHLER - Fraktion im Römer

PRESSEMITTEILUNG 30/2011
Frankfurt/Main, 11. Mai 2011

Eine schallende Ohrfeige hat am Mittwoch das Verwaltungsgericht Frankfurt den früheren und heutigen politisch Verantwortlichen im Römer versetzt: In drei in ihren politischen und finanziellen  Folgen noch unabsehbaren Urteilen hat das Gericht die "Unwirksamkeit der Straßenreinigungssatzung der Stadt Frankfurt am Main" festgestellt. Das spektakuläre Urteil ist das unvorhergesehene Resultat der Klage einiger Bürger, die sich "aus Gründen der Lage ihres Grundstücks bzw. der Grundstückgröße gegen ihre Zahlungsverpflichtung" gewandt hatten. Doch waren diese Gründe für die Entscheidung des Gerichts nicht ausschlaggebend.

Vielmehr fand das Verwaltungsgericht anlässlich der Behandlung der Klagen heraus, dass in dem politischen Chaos um die gescheiterte neue Straßenreinigungssatzung in den Jahren 2004/2005 ein notwendiger rechtskonformer Beschluss der Stadtverordnetenversammlung niemals erfolgt ist. Daraus folgert das Gericht: "Da nach dem Außerkrafttreten sowohl der Straßenreinigungssatzung 1992 als auch der Straßenreinigungssatzung 2005 zum 01.01.2005 ein Satzungsbeschluss über das Inkraftsetzen einer neuen Satzung oder das Wiederinkraft-setzen einer aufgehobenen Satzung nicht erfolgt ist, fehlt es nach Auffassung des Gerichts  seit dem 01.01.2005 an einer wirksamen Straßenreinigungssatzung in Frankfurt am Main, so dass im folgenden Zeitraum ergangene Bescheide über die Heranziehung zu Straßen-reinigungsgebühren ohne rechtliche Grundlage ergangen und deshalb rechtswidrig seien."

Damit wies das Gericht die Auffassung der Stadt zurück, "durch die rückwirkende Aufhebung der Straßenreinigungssatzung 2005 sei ohne weiteres die die zuvor aufgehobene Straßenreinigungssatzung aus dem Jahr 1992 wieder in Kraft getreten". Diese Auffassung, so das Verwaltungsgericht, "sei mit rechtstaatlichen Grundsätzen" nicht vereinbar. Diese Feststellung ist eine weitere schmerzliche Ohrfeige für die politisch Verantwortlichen im Römer, insbesondere aber auch für die Stadträte und Stadtverordneten des damaligen "Vierer-Bündnisses" von CDU, SPD, Grünen und FDP.

Die FW-Fraktion wird sowohl das Urteil wie auch seine Folgen zum Thema der Stadtverord-netensitzung am 19. Mai 2011 machen und erneuert schon jetzt ihre mehrfach erhobene, bislang aber mehrheitlich immer abgelehnte Forderung  nach einer völlig neuen, gerechteren, dazu auch rechtskonformen Straßenreinigungssatzung für Frankfurt. Ob alle Straßenreinigungsgebühren, die sei Anfang 2006 mittels einer nun für rechtswidrig erkannten Satzung von den Bürgerinnen und Bürgern erhoben wurden, zurückzuzahlen sind, wird sehr genau zu prüfen sein. Wenn dem so sein sollte, geht die neue und alte schwarz-grüne Koalition im Römer mit einer schweren politischen und finanziellen Hypothek in die gerade begonnene Wahlperiode.

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