Gebührenzahler sollen Geld für Straßenreinigung zurückfordern können
Seit 1. Januar 2005 rechtswidrige Zahlungsbescheide

FREIE WÄHLER - Fraktion im Römer
PRESSEMITTEILUNG 31/2011
Frankfurt/Main, 12. Mai 2011
In einem beigefügten Dringlichkeitsantrag an die Stadtverordneten fordert die FW-Fraktion weitreichende finanzielle Konsequenzen zugunsten der Gebührenzahler für Straßenreinigung in Frankfurt. Den drei Urteilen des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main zufolge, die am 11. Mai 2011 ergangen sind, hat die Stadt seit dem 1. Januar 2005 Straßenreinigungsgebühren ohne rechtliche Grundlage erhoben und damit rechtswidrig gehandelt.
Das berechtigt folglich die Gebührenpflichtigen, ihre gesamten Zahlungen seit dem Zeitpunkt zurück zu fordern. Gleichwohl muss der Stadt und damit den Steuerzahlern kein großer bzw. sogar überhaupt kein Schaden entstehen, wenn sehr bald eine reformierte und gerechtere Satzung vorgelegt und verabschiedet wird, die rückwirkend ab 1. Januar 2005 gelten kann. Seit dem Scheitern der völlig missglückten Satzung aus dem Jahr 2004, die nach dem Willen des damaligen "Vierer-Bündnisses" aus CDU, SPD, Grünen und FDP eigentlich die alte Satzung von 1992 ersetzen sollte, weigern sich die Mehrheitsfraktionen im Römer beharrlich, diese Aufgabe zu leisten. Dabei war die Anfang 2005 erfolgte panikartige Flucht zurück in die Satzung von 1992 nie eine überzeugende Lösung - nun ist sie sogar als unwirksam und rechtswidrig gerichtlich festgestellt worden.
Wie eine neue reformierte und gerechtere Satzung aussehen könnte, werden die FREIEN WÄHLER noch rechtzeitig bis zur Juni-Sitzung der Stadtverordneten in einem umfangreichen Antrag formulieren.
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Dringlicher Antrag
der FREIE WÄHLER - Fraktion im Römer
gemäß § 17 (3) GOS
Konsequenzen aus dem Kehrsatzungsurteil ziehen!
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Wegen der vom Verwaltungsgericht Frankfurt am 11. Mai 2011 festgestellten Unwirksamkeit der Straßenreinigungssatzung der Stadt Frankfurt und der damit verbundenen Rechtswidrigkeit der Straßenreinigungsgebühren seit dem 1. Januar 2005 sind allen Gebührenpflichtigen sämtliche seitdem jeweils erhobenen und gezahlten Gebühren mitzuteilen.
2. Werden die seit 1. Januar 2005 gezahlten Straßenreinigungsgebühren von den Gebührenpflichtigen daraufhin ganz oder teilweise schriftlich unter Hinweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichts zurückgefordert, muss diesem Verlangen seitens der Stadt nachgekommen werden.
3. Nach Verabschiedung einer neuen gültigen Straßenreinigungssatzung gemäß § 2 der Beschlussausfertigung § 9116 vom 12. Mai 2005 berechnet die Stadt rückwirkend vom 1. Januar 2005 bis zum Termin der Inkraftsetzung der neuen Satzung die jeweiligen Kosten für die Gebührenpflichtigen und stellt sie diesen in Rechnung bzw. verrechnet die Kosten mit den bereits gezahlten Gebühren, sofern diese nicht ganz oder teilweise zurückgefordert werden.
4. Vom Zeitpunkt der Urteilsverkündung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am 11. Mai 2011 bis zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung der neuen, rechtsgültigen Satzung werden keine weiteren Gebühren für Straßenreinigung erhoben bzw. abgebucht. Die Kosten für die Straßenreinigung trägt in der genannten Zeitspanne einstweilen die Stadt.
Begründung:
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat am 11. Mai 2011 unter den Aktenzeichen 6 K 5753/09, 6 K 510/10 und 6 K 513/10 die Unwirksamkeit der geltenden Straßenreinigungssatzung der Stadt Frankfurt am Main festgestellt. Ferner hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass alle seit dem 1. Januar 2005 ergangenen "Bescheide über die Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren ohne rechtliche Grundlage ergangen und deshalb rechtswidrig seien." Die unter den Punkten 1. bis 4. aufgeführten Konsequenzen sind deshalb zwingend.
Als ebenso zwingend betrachtet es die Fraktion der FREIEN WÄHLER, dass endlich die in vielerlei Hinsicht ungerechte und verbesserungsbedürftige geltende Satzung von 1992 gründlich überarbeitet und reformiert wird. Die Kernpunkte dafür wurden bereits in dem Beschluss der Stadtverordneten vom Mai 2005 angeführt und bedürfen nur noch der Formulierung in der längst überfälligen neuen Satzung, die von den Stadtverordneten nach Vorlage des Magistrats zu beraten, diskutieren und zu beschließen ist.
FREIE WÄHLER - Fraktion im Römer
Wolfgang Hübner
Fraktionsvorsitzender
Antragsteller:
Wolfgang Hübner
Hans-Günter Müller
Dr. Katharina von Beckh
Patrick Schenk