Rennbahn: Politische Willkür scheitert am Recht

Magistrat holt sich weitere kostspielige Niederlage vor Gericht

Rennbahn: Politische Willkür scheitert am Recht
© Marvin800

BFF-Fraktion - Stellungnahme 07-16

Im Dauerkonflikt mit dem Frankfurter Renn-Klub hat der Magistrat vor dem Landgericht Frankfurt eine weitere Niederlage einstecken müssen. Der BFF-Fraktion liegt die Urteilsbegründung der Entscheidung vor, die es der Stadt untersagt, die Tribüne an der Rennbahn abzureißen. Die ausführliche Begründung

(Aktenzeichen 2-05 O 29/16) bestätigt nicht nur die einstweilige Verfügung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom Februar, sondern ist zugleich eine einzige schallende Ohrfeige für den von einer Kanzlei vertretenen Magistrat. Dieser ist offenbar noch immer nicht bereit zu akzeptieren, dass auch der politische Mehrheitswille seine Grenze in den geltenden Gesetzen und der in Deutschland geltenden Rechtsordnung findet.

Der Unwille des Magistrats, dies zu akzeptieren, kostet die Steuerzahler immer mehr Geld. Denn auch in diesem Verfahren trägt die Stadt die Kosten ihrer Niederlage. Es ist zu vermuten, dass bei den ausstehenden weiteren Verfahren zum Thema Rennbahn weitere Niederlagen drohen und weitere Kosten für die Stadtkasse entstehen werden. All das ist das Ergebnis eines politischen Willküraktes, nämlich der Vergabe des Rennbahn-Areals an den unter massiven Korruptionsproblemen leidenden Deutschen Fußball-Bund (DFB). Die BFF-Fraktion hat nach der Akteneinsicht umfassend dokumentiert, unter welch dubiosen und undurchsichtigen Umständen die Entscheidung für den Standort Rennbahn gefallen ist.

Das hat den schwarz-grünen Magistrat samt SPD-Fraktion ebenso wenig zur Umkehr bewegen können wie die deutliche Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger für den Erhalt der Rennbahn beim Bürgerentscheid. Die sich mehrenden Niederlagen vor Gericht jedoch wird der Magistrat letztlich nicht ignorieren können. Deshalb wäre es nach wie vor die beste Lösung: Der Magistrat tritt von dem Vertrag mit dem DFB zurück und bietet diesem ein geeignetes anderes Gelände in Frankfurt an. Tut der Magistrat das nicht, dann werden ihn weitere Gerichtsurteile und vielleicht auch ein Rückzieher der neuen DFB-Führung zur Aufgabe seiner Pläne zwingen müssen.

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