Zwangsräumung der Galopprennbahn abgewendet
BFF-Fraktion fordert umgehende politische Kurskorrektur des Magistrats

BFF-Fraktion - Stellungnahme 13-17
In der juristischen Auseinandersetzung mit der Stadt Frankfurt um die Nutzung des Rennbahn-Areals hat der Frankfurter Renn-Klub vor dem OLG Frankfurt die einstweilige Einstellung der Zwangsräumung erwirkt. Die insgesamt 15 Seiten umfassende Begründung des entsprechenden Beschlusses des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichtes vom 06.02.17 liegt der BFF-Fraktion vor.
Die darin angeführten und ausführlich dargelegten Gründe betreffen nach einer ersten Bewertung nicht nur das vorläufige Verfahren, sondern geben auch deutliche Hinweise hinsichtlich der Rechtsauffassung des OLG bezüglich der Hauptsache. Eindeutig erkennbar sind insbesondere Schwachstellen der von der Stadt Frankfurt ausgesprochenen Kündigung des Geschäftsbesorgungsvertrages mit der städtischen Hippodrom GmbH, deren Rechtmäßigkeit der Frankfurter Renn-Klub e. V. bekanntlich bestreitet und von einer Kündbarkeit dieses Vertrages erst nach dem 31. August 2024 ausgeht.
Dass diese Position des Frankfurter Rennklubs von den Richtern des OLG Frankfurt zumindest für möglich erachtet wird, stellt die eigentliche Sensation dieses Beschlusses dar. Von der seinerzeit durch die Dezernenten Cunitz und Frank vorlaut verkündeten „sicheren Rechtsposition der Stadt Frankfurt“ ist heute weniger denn je zu sehen. Stattdessen treten nun die handwerklichen Fehler seitens der Stadt immer deutlicher zu Tage, auf die die BFF-Fraktion in der bisherigen politischen Auseinandersetzung immer wieder hingewiesen und vor den Risiken gewarnt hat, die mit dem politischen Willkürakt der Vergabe des Rennbahngeländes durch die Stadt an den DFB verbunden sind.
Anstatt weiterhin ein jahrelanges Tauziehen vor Gericht mit ungewissem Ausgang zu riskieren, fordert die BFF-Fraktion den Magistrat dazu auf, jetzt endlich die längst überfällige politische Kurskorrektur vorzunehmen und damit weiteren Schaden abzuwenden. Noch ist es nicht zu spät für eine Auflösung des Vertrages zwischen der Stadt und dem DFB - verbunden mit dem ernsthaften Bemühen um einen alternativen Standort in Frankfurt - sowie einem klaren Bekenntnis seitens des Magistrats zum Erhalt der Frankfurter Galopprennbahn inklusive des Golfplatzes. Im Sinne der Vielfalt des Sports, der Steuerzahler und nicht zuletzt des Ansehens der Institution DFB und unserer Heimatstadt.