Kein Silvesterfeuerwerk in der Neuen Altstadt
BFF-Antrag fordert begrenzten Verzicht

BFF-Fraktion – Mitteilung 04-2018
An den künftigen Silvesterfeiern in Frankfurt soll auf dem Areal der Neuen Altstadt zwischen Dom und Römer Feuerwerk untersagt sein. Das fordert die BFF-Fraktion im Römer in ihrem aktuellen Antrag NR 492 als Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. Die genauen Grenzen für die Feuerwerksverbotszone soll der Magistrat in Absprache mit den Ordnungsbehörden festlegen. Der Kaiserdom sowie die Nikolaikirche bilden bereits Markierungspunkte für diese Zone, da in unmittelbarer Nähe der Kirchen das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ohnehin schon untersagt ist.
Nach Auffassung von Mathias Mund, BFF-Stadtverordneter und Mitglied des Dom-Römer-Sonderausschusses, soll die Maßnahme in erster Linie dazu dienen, „um Beschädigungen und/oder Verschmutzungen insbesondere der teuren Rekonstruktionen durch Feuerwerkskörper zu verhindern“. Der BFF-Stadtverordnete erwartet auch weniger Silvester-Müll als Folge der Verbotszone: „Daraus resultiert zum einen eine Entlastung der FES, zum anderen bewahrt dadurch das Dom-Römer-Quartier auch an diesen Tagen seinen einladenden Charakter“.
Verbotszonen für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern haben sich nach Recherchen der BFF-Fraktion bereits seit mehreren Jahren in anderen deutschen Städten bewährt. Und zu Silvester 2017/18 gab es in hessischen Städten zahlreiche Feuerwerks-Verbotszonen. Grund für solche Regelungen sind zum einen der Schutz von Gebäuden sowie der teilweise rücksichtslose Umgang mit Feuerwerkskörpern. Die Neue Altstadt in Frankfurt ist besonders schützenswert.