Magistrat muss gegen Dieselfahrverbot vorgehen
Alibiantrag der Römer-Koalition ist überflüssig und nutzlos
BFF-Fraktion – Mitteilung 35-2018
Das drohende Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in Frankfurt am Main bedeutet für zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nicht nur einen schwerwiegenden Eingriff in Eigentum und Mobilität. Damit werden auch der öffentliche Nahverkehr und die Wirtschaft in große Nöte gebracht, der dadurch entstehende Schaden ist überhaupt nicht absehbar. Deshalb fordert die BFF-Fraktion den Magistrat auf, unverzüglich alle Hebel in Bewegung zu setzen und sämtliche Möglichkeiten auszuschöpfen, um diese drohende Lähmung des städtischen Lebens durch eine die Tatsachen ignorierende Gerichtsentscheidung doch noch abzuwenden.
Absolut keinen Beitrag zu diesen dringend notwendigen Maßnahmen leistet der aktuelle, gemeinsame dringliche Antrag NR 655 der Koalition aus CDU, SPD und Grünen. Darin wird der Magistrat beauftragt, „nach Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung in einer ersten Einschätzung darzulegen, welche unmittelbaren Folgen dieses Urteil, falls es rechtskräftig werden sollte, voraussichtlich für die Verkehrs-, Gesundheits- und Umweltpolitik haben wird.“
Dieser Antrag der Koalition, die sich in diesem Punkt aufgrund der „Klimaschutz“-Politik der Grünen keineswegs einig ist, ist ebenso überflüssig wie nutzlos. Denn es ist die selbstverständliche Pflicht des Magistrats, die absehbaren Folgen dieser Gerichtsentscheidung darzulegen. Dazu bedarf es keines Antrags, den die Römer-Koalition auch noch absurder Weise an sich selbst richtet, da ja die Vertreter ihrer eigenen Parteien bekanntlich den gesamten hauptamtlichen Magistrat stellen.
Aus diesem Grund wird die BFF-Fraktion im Römer im Rahmen ihrer heutigen Fraktionssitzung einen eigenen Zusatzantrag zum NR 655 verabschieden. Darin wird der Magistrat dazu aufgefordert, umgehend bei den Verantwortlichen in Land und Bund darauf hinzuwirken, dass alle politischen, technischen und rechtlichen Möglichkeiten eingesetzt werden, um ein Dieselfahrverbot in Frankfurt abzuwenden. Dies muss unabhängig von der Kenntnis der Urteilsbegründung sowie der Rechtskraft des vorliegenden Urteils erfolgen, weil in dieser für hunderttausende Bürgerinnen und Bürger sowie Frankfurt insgesamt so wichtigen Frage keine Zeit verloren gehen darf.