OB Feldmann: Rücktritt oder Abwahlverfahren

SPD-Politiker hat jegliches Vertrauen verspielt

OB Feldmann: Rücktritt oder Abwahlverfahren
© R.B.

BFF-Fraktion - Mitteilung 62-2019

 
Frankfurts Oberbürgermeister Peter Feldmann muss zurücktreten - je eher desto besser. Andernfalls läuft der SPD-Politiker Gefahr, einem Abwahlverfahren nach § 76 (4) der Hessischen Gemeindeordnung ausgesetzt zu werden. Feldmanns endlich erfolgte „Stellungnahme“ kann die gegen ihn im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis seiner Ehefrau bei der AWO erhobenen Vorwürfe nicht im Geringsten entkräften. Vielmehr bestätigt diese späte „Stellungnahme“, daß der Oberbürgermeister seine Dienstpflichten im höchsten politischen Amt der Stadt verletzt hat. Zudem hat er mit seinem Verhalten jegliche persönliche Glaubwürdigkeit verloren und sowohl dem Amt als auch der kommunalen Demokratie in Frankfurt erheblichen Schaden zugefügt.

Feldmanns Argument, er habe weder Kenntnis vom außergewöhnlich hohen Verdienst seiner Frau noch von deren ebenfalls unüblichem Dienstwagen-Privileg gehabt, ist unglaubwürdig und lebensfremd. Als Amtsträger hätte er sehr wohl die Pflicht gehabt, sich über das Arbeitsverhältnis seiner Partnerin und dessen Bedingungen umfassend zu informieren. Zudem ist Feldmann nicht nur als langjähriger Angestellter der AWO und SPD-Sozialpolitiker, sondern auch persönlich, so eng mit dem „System AWO“ verwoben, daß ihm die dortigen Strukturen und tariflichen Gepflogenheiten bekannt sein mussten.

So war etwa Klaus Roth, Abteilungsleiter Kindertagesstätten beim Frankfurter Kreisverband der AWO und zugleich Geschäftsführer der AWO Protect gGmbH, prominenter Gast bei der Hochzeit von Peter und Zübeyde Feldmann; beim Ringtausch stand er direkt hinter dem Brautpaar. Das dokumentiert ein Foto zu einem FNP Bericht vom 16.04.16 (online hier abrufbar). Bevor Klaus Roth im Januar 2016 zum Leiter der Abteilung Kita befördert wurde, war er dort als persönlicher Referent der Abteilungsleitung tätig. Auch das könnte ein Indiz dafür sein, daß Feldmanns Ehefrau sowohl die Position bei der AWO wie die außergewöhnlich hohen Bezüge samt Dienstwagen auch oder sogar ausschließlich der Stellung ihres Mannes mit langer AWO-Karriere verdankt. Der Oberbürgermeister konnte diesen Verdacht mit seinen Erklärungen nicht widerlegen. Mit einer solchen politischen und persönlichen Hypothek hat Feldmann jegliches Vertrauen verspielt und ist im Amt ungeeignet.

Falls der Oberbürgermeister den Rücktritt nicht vollzieht, sind die Stadtverordneten aufgefordert, ein Abwahlverfahren nach § 76 (4) der Hessischen Gemeindeordnung einzuleiten. Die BFF-Fraktion im Römer regt daher einen entsprechenden Antrag an, der in der Stadtverordnetensitzung am 30. Januar 2020 behandelt werden kann. Sofern CDU, GRÜNE und FDP dazu bereit sind, einen solchen Antrag nach § 76 (4) zu stellen, wird die BFF-Fraktion sich daran beteiligen und somit die hierfür benötigte Anzahl von 47 Stadtverordneten gewährleisten.

Dann können alle Stadtverordneten in geheimer Wahl und nur ihrem Gewissen verpflichtet entscheiden. Es gilt, die Glaubwürdigkeit der kommunalen Demokratie in Frankfurt und die Würde des Amtes des Oberbürgermeisters wieder herzustellen. Parteipolitische Interessen sind diesen Zielen nach Auffassung der BFF-Fraktion unterzuordnen.

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