Strafanzeige der Stadt gegen AWO erfolgt viel zu spät

BFF: Hat die Sozialdezernentin gegen Amtspflichten verstoßen?

Strafanzeige der Stadt gegen AWO erfolgt viel zu spät
© Ptolusque - Wikipedia CC BY-SA 4.0 (Daniela Birkenfeld)

BFF-Fraktion - Mitteilung 04-2020

Unmittelbar nachdem gestern bekannt wurde, daß die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen gegen die Beschuldigten in der AWO-Affäre hat durchführen lassen, erstattete die bei der Stadt Frankfurt zuständige Sozialdezernentin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld (CDU) ebenfalls Strafanzeige gegen den AWO-Kreisverband Frankfurt.

Ihrer eigenen Mitteilung zufolge haben - neben den Durchsuchungen - Äußerungen der Staatsanwaltschaft, wonach der Stadt Frankfurt durch unrichtige Personalkostenabrechnungen ein Schaden im hohen sechsstelligen Bereich entstanden sei, die Sozialdezernentin zu diesem Schritt veranlasst.

Aus Sicht der BFF-Fraktion im Römer muß sich Frau Prof. Dr. Birkenfeld jetzt fragen lassen, warum sie quasi noch wenige Stunden zuvor in zwei Zeitungsinterviews beteuerte, der Stadt Frankfurt sei durch die dubiosen Geschäftspraktiken der AWO kein finanzieller Schaden entstanden.

„Entweder hat sie diese Behauptung wider besseres Wissen aufgestellt oder sie konnte bzw. wollte die ihr vorliegenden Fakten nicht richtig einordnen und war mit ihrer Amtsführung maßlos überfordert. In beiden Fällen ist sie im Amt der Sozialdezernentin nicht mehr zu halten.“, so der BFF-Fraktionsvorsitzende, Mathias Mund.

Weiterhin hätte nach Auffassung der Bürger Für Frankfurt BFF die Strafanzeige der Stadt gegen die AWO bereits zu einem viel früheren Zeitpunkt erfolgen müssen. Nachdem dies nicht bereits im Jahr 2017 erfolgte, als die Unregelmäßigkeiten intern im Dezernat und durch das Revisionsamt aufgedeckt wurden, wäre dieser Schritt spätestens nach Bekanntwerden der Vorwürfe durch die Medienveröffentlichung zwingend notwendig gewesen.

Mathias Mund: „Frau Prof. Birkenfeld hat als Grund dafür, daß sie nach Bekanntwerden der Affäre keine Strafanzeige unter anderem angegeben, die Staatsanwaltschaft solle ‚ungestört ermitteln‘ können. Das ist eine reine Schutzbehauptung. Genau das Gegenteil ist richtig: Mit einer Strafanzeige seitens der Stadt Frankfurt hätte man der Wichtigkeit des Vorgangs bei der Staatsanwaltschaft noch einmal Nachdruck verleihen können. Eventuell wären die Durchsuchungsmaßnahmen dann auch früher durch die Staatsanwaltschaft veranlasst worden.“

Die BFF-Fraktion wird jetzt prüfen, inwieweit die Sozialdezernentin mit der Verschleppung der Strafanzeige gegen die AWO gegen Amtspflichten verstoßen hat und gegebenenfalls entsprechende Schritte einleiten.

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