10-Millionen-Strafzettel für Frankfurts Magistrat
BFF: Unrechtmäßige Ordnungsgelder freiwillig zurückzahlen!

BFF-Fraktion - Mitteilung 07-2020
Der Römer-Magistrat aus CDU, SPD und Grünen hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt eine schwere und folgenreiche Niederlage einstecken müssen: Die Verteilung von Strafzetteln durch Mitarbeiter eines von der Stadt bestimmten privaten Dienstleisters wurde vom OLG als rechtswidrig eingestuft. Damit sind allein im Jahr 2018 rund 700.000 Fälle mit einem durchschnittlichen Bußgeld von 15 Euro betroffen. Auf die Stadt kommen deswegen mögliche Rückzahlungen von rund 10 Millionen Euro an betroffene Autofahrer zu.
Das OLG-Urteil hat nicht nur finanzielle Folgen, sondern wirft auch ein ganz schlechtes Licht auf das Verhalten des Magistrats. Das Gericht schreibt nämlich in seiner Begründung, es gebe „keine vom Parlament erlassene Ermächtigungsgrundlage, die die Stadt Frankfurt berechtige, die Aufgaben der Überwachung des ruhenden Verkehrs auf Dritte zu übertragen“. Es wird von den vom Magistrat übergangenen Stadtverordneten noch zu klären sein, wie und warum es zu dieser Eigenmächtigkeit gekommen ist. Jedenfalls wurde in dieser Angelegenheit grob gegen die Aufgaben und Verpflichtungen des staatlichen Gewaltmonopols verstoßen.
Da sich die privaten Dienstleister durch die erhobenen Verwarnungsgelder selbst finanziert haben sollen, stellt sich auch die Frage, wie und zu welchen Konditionen der Vertrag mit der Firma Securitas, Branchenführer unter den Sicherheitsdiensten, zustande gekommen ist. Klar ist, daß dieser Vertrag unverzüglich gekündigt werden muss.
Die Bürger Für Frankfurt BFF fordern, daß allen unrechtmäßig verwarnten Autofahrern die von ihnen gezahlten Ordnungsgelder auf freiwilliger Basis von der Stadt zurückerstattet werden. „Ausschließlich die Bußgeldstelle im Ordnungsamt verfügt über die entsprechenden Unterlagen, um diese Vorgänge nachzuvollziehen und entsprechende Rückzahlungen zu veranlassen.“, so die verkehrspolitische Sprecherin der BFF-Fraktion im Römer, Ingeborg Leineweber. „Damit ist selbstverständlich keine Tolerierung von Verstößen gegen das Verkehrsordnungsrecht verbunden. Doch die Sanktionierung solcher Verstöße muss rechtlich einwandfrei erfolgen.“
„Um das in Zukunft zu gewährleisten, sind personelle Maßnahmen notwendig. Verkehrs- und Ordnungsdezernat haben hierzu den Stadtverordneten möglichst umgehend Vorschläge vorzulegen.“, so Ingeborg Leineweber weiter. „Denn insbesondere im Hinblick auf die vom schwarz-rot-grünen Magistrat angestrebte flächendeckende Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung im Stadtgebiet stellt sich die Frage, wie die Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie die Ahndung von Verstößen zukünftig sichergestellt werden sollen.“, führt die BFF-Stadtverordnete aus und regt an: „Alternativ dazu sollten sich die Verantwortlichen im Magistrat noch einmal ernsthaft mit unserem Vorschlag zur Einführung einer City-Maut auseinandersetzen. Diese stellt eine praktikable Alternative zur flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung dar und ist mit wesentlich weniger Aufwand, insbesondere personell, umzusetzen.“