Der Schandfleck am Opernplatz

Monopoly-Spiel statt Eigentumsverpflichtung

Der Schandfleck am Opernplatz
© R.B.

BFF-Fraktion - Mitteilung 13-2020

Seit etlichen Jahren steht nun das Büro- und Geschäftshaus mit der Adresse Opernplatz 2 vollkommen leer. Direkt gegenüber der Alten Oper verkommt es zusehends zum Schandfleck und damit zur Provokation für alle Frankfurter mit einem Herz für unsere Stadt. Natürlich auch für die Bürger Für Frankfurt BFF, die sich bereits 2016 mit dieser untragbaren Situation beschäftigen. Schließlich kann es nicht angehen, daß ausgerechnet an einem der attraktivsten Plätze unserer Stadt eine große Immobilie vergammelt, in der einstmals das beliebte Café-Restaurant „Mövenpick“ mit seinem großen Garten an den Wallanlagen die Besucher erfreute.



Bis zur Zerstörung im Zweiten Weltkrieg stand an dieser Stelle ein sehr schön gestaltetes Gründerzeithaus aus den 1890er Jahren. Später gelangte das Grundstück mit dem langweiligen Zweckbau der Nachkriegszeit in den Besitz des Allianz-Konzerns. Dieser wollte bereits vor einigen Jahren das dortige Büro- und Geschäftshaus abreißen lassen und durch einen Neubau ersetzen. Auf dessen Fassadengestaltung haben die Bürger Für Frankfurt BFF und der Verein „Pro Altstadt“ versucht, Einfluss zu nehmen. Denn an dieser exponierten Stelle sollte nicht wieder nur ein neues belangloses Gebäude mit maximaler vermietbarer Fläche entstehen, sondern ein attraktives architektonisches Gegenüber zur Alten Oper.


Zu einer Überarbeitung ihrer Pläne waren die Vertreter der Allianz seinerzeit nicht bereit. Doch abgerissen oder neu gebaut wurde bislang auch nicht. Stattdessen wurde unlängst bekannt, daß die Liegenschaft Opernplatz 2 ihren Eigentümer gewechselt hat. Die BFF-Fraktion im Römer hat deshalb in der Plenarsitzung vom 30. Januar 2020 den Magistrat gefragt, wie lange dieser skandalöse Zustand noch hingenommen wird. Die Antwort: „Eine Zeitplanung des neuen Eigentümers ist nicht bekannt.“


Da die im Mai 2019 dem Voreigentümer Allianz erteilte Baugenehmigung drei Jahre Gültigkeit besitzt und um zwei Jahre verlängert werden kann, wird die Spekulation mit dem Leerstandsobjekt wahrscheinlich noch länger andauern. Nach Auffassung der BFF-Fraktion ist es unverständlich, daß ein solch skandalöser Missbrauch von Eigentum nicht unterbunden werden kann. Artikel 14 (2) des Grundgesetzes böte die Grundlage für geeignete Maßnahmen: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen“. Davon kann im konkreten Fall ganz offensichtlich keine Rede sein.

Es ist höchst unglaubwürdig, wenn sowohl der SPD-Planungsdezernent als auch der SPD-Oberbürgermeister, die beide lauthals „Bauen, bauen, bauen“ fordern, diesen Dauerleerstand am Opernplatz seit Jahren klaglos hinnehmen. Die BFF-Fraktion im Römer fordert daher den Magistrat dazu auf, umgehend das Gespräch mit dem neuen Eigentümer der Liegenschaft mit dem Ziel aufzunehmen, diesen unannehmbaren Zustand zu beenden und eine baldige Neubebauung an der Adresse Opernplatz 2 anzustreben, die ihrem Gegenüber „Alte Oper“ architektonisch gerecht wird.

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