Magistrat öffnete für AWO-Abzocker alle Türen

Das Flüchtlingsgeschäft als perfekte Gelddruckmaschine

Magistrat öffnete für AWO-Abzocker alle Türen
© R.B.


Wenn es noch Ungewissheiten hinsichtlich der Umstände gegeben haben sollte, wie sich die ehemalige Frankfurter Führung der AWO etliche Millionen Steuergelder unter den Nagel reißen konnte, sind diese Ungewissheiten nunmehr nicht mehr angebracht. Denn bereits die ersten Antworten des Magistrats auf die inzwischen enorme Zahl an Fragen der oppositionellen Fraktionen im Rathaus Römer könnten eindeutiger nicht sein:

Das Flüchtlingsgeschäft in den Jahren 2016 bis 2018 war für die AWO-Abzocker die ideale Gelddruckmaschine – freundlich zur Verfügung gestellt vom Römer-Magistrat aus CDU, SPD und Grünen.

Um Beispiele aus den mittlerweile vorliegenden Magistratsberichten zu nennen: Am 14. Juni 2016 wurde zwischen der AWO und dem Magistrat ein Verpflegungssatz von 17,90 Euro pro Person und Tag für Flüchtlinge in der AWO- Unterkunft vereinbart. Das ergibt pro Person in einem Monat mit 30 Tagen 537 Euro. Der Regelsatz für Empfänger von Hartz IV betrug seinerzeit nur 404 Euro. Folglich bekam die AWO von der Stadt allein für die Verpflegung jedes einzelnen Flüchtlings pro Monat über 130 Euro mehr als ein Hartz IV- Empfänger. Insgesamt zahlte der Magistrat der AWO für die Verpflegung der in der AWO- Unterkunft Gutleutstraße 298 versorgten Personen über 3,3 Millionen Euro - und das offenbar ohne jede Kontrolle, ob diese Gelder auch tatsächlich für Verpflegung verwendet wurden.

Für Personalkosten der AWO in der betreffenden Unterkunft wurden nach Angaben des Magistrats über 2,1 Millionen Euro aufgewendet. Ausgerechnet die Angaben der AWO zum eingestellten Personal dienten bei der Stadt als Grundlage für die Berechnung dieser Kosten. Es gibt keinerlei Hinweis darauf, ob und wie diese Angaben je überprüft wurden. Zusätzlich zahlte der Magistrat für die Reinigung der Unterkunft in den Jahren 2017 und 2018 jeweils 155.000 Euro. Ursprünglich hatte die AWO hierfür pro Jahr sogar 250.000 Euro gefordert.

Die wohl profitabelste Gelddruckmaschine der AWO-Abzocker waren die geforderten und vom Magistrat auch bezahlten rund 6,7 Millionen Euro für den Sicherheitsdienst in der Unterkunft, kassiert vom AWO-Tochterunternehmen „Protect gGmbH“. Nicht nur die Höhe der Einnahme für die AWO-Tochter ist aufschlussreich: Diese Umsätze waren auch noch steuerfrei! Denn das „g“ in „gGmbH“ steht für Gemeinnützigkeit - bundesweit übrigens ein einmaliges Konstrukt für einen Sicherheitsdienst.

Die von der AWO in Rechnung gestellten Betriebskosten der Unterkunft für die Monate Januar bis Juni 2017 in Höhe von rund 6,6 Millionen Euro wurden vom Magistrat offenbar anstandslos beglichen. Sie beruhten aber nach dessen eigenen Angaben offensichtlich einzig und allein auf einer Kostenkalkulation der AWO! Vorsichtig geschätzt haben sowohl der Bau als auch der Unterhalt der AWO-Flüchtlingsunterkunft für die Steuerzahler eine zweistellige Millionensumme verursacht, die vom Magistrat der AWO gezahlt wurden. Aus dieser Gesamtsumme konnte der Magistrat im Rahmen des Ende 2018 mit AWO geschlossenen Aufhebungsvertrages lediglich 2,4 Millionen Euro mit anderen Forderungen verrechnen bzw. nicht anerkennen. Das dürften nicht viel mehr als zehn Prozent der Gesamtzahlungen und für die AWO-Abzocker gut verschmerzbar gewesen sein.

Da unzählige weitere Fragen bislang noch nicht beantwortet sind, ist zu erwarten, daß die weiteren Erkenntnisse aus dieser sehr speziellen Geschäftsbeziehung zwischen AWO und Magistrat noch für weitere, unangenehme Überraschungen sorgen werden. Doch schon jetzt ist gewiss: Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat es der inzwischen unter Betrugs- und Korruptionsverdacht stehenden ehemaligen AWO-Führung in Frankfurt sträflich leicht gemacht, durch die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen viele Millionen Steuergelder unkontrolliert zu kassieren. Wo diese Millionen wirklich hingeflossen sind, wird - falls überhaupt möglich - auf juristischem Weg zu klären sein.

Der Umgang des Magistrats mit öffentlichen Finanzen ist allerdings ein Fall, der nicht nur einschneidende politische Konsequenzen haben muß: Dieser Umgang könnte auch den § 266 des Strafgesetzbuches über den Tatbestand der Untreue berühren. Denn ein solcher Umgang mit dem Geld - aber auch dem Vertrauen - der arbeitenden und steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürgern ist auch ein Fall von Untreue!

Leserkommentare (2)

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Krass!

Deshalb ist der Stadt das "Refugees Welcome" so wichtig gewesen!

Bestünde bei den Verantwortlichen - vermutlich bei betroffenen Fraktionen in Mitwisserschaft - noch ein Restbestand an Anstand, Würde und Rückgrat, kämen diese um einen kollektiven Rücktritt nicht umhin.

Das ist, insbesondere bei unserem PATTEX®-OB und seiner Kamarilla, aber kaum anzunehmen.