Stadt verstößt selbst gegen das Bundesmeldegesetz

BFF: Magistratsbericht offenbart Inkompetenz und Hilflosigkeit

Stadt verstößt selbst gegen das Bundesmeldegesetz

BFF-Fraktion - Mitteilung 33-2020

 
In seinem Bericht B162 vom 03. April 2020 nimmt der Magistrat der Stadt Frankfurt zu den Verstößen gegen das Bundesmeldegesetz (BMG) in der dauerbesetzten und seit 1988 in städtischem Besitz befindlichen Liegenschaft „In der Au 14-16“ Stellung.

Dieser Magistratsbericht offenbart nach Auffassung der Bürger Für Frankfurt BFF im Römer auf geradezu erschreckende Weise die Inkompetenz und Hilflosigkeit der in dieser Frage politisch Verantwortlichen.

Denn die Stadt Frankfurt, vertreten durch den Magistrat, erklärt in diesem Bericht lapidar, dass es ihr als Eigentümerin der Liegenschaft in den letzten 32 Jahren nicht gelungen sei, die Identität der Besetzer – in diesem Fall gleichzusetzen mit Bewohnern – der Immobilie feststellen zu lassen. Und mangels Kenntnis derer Identität habe man diese ja auch nicht zur Anmeldung auffordern bzw. ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen sie einleiten können.

„Damit macht es sich die Stadt Frankfurt jedoch zu leicht.“, so der BFF-Stadtverordnete Patrick Schenk, der in seiner Fraktion nicht nur für das Thema Recht und Sicherheit zuständig ist, sondern die Situation „In der Au 14-16“ bereits seit seiner Zeit als Mitglied im Ortsbeirat 7 über viele Jahre hinweg kritisch verfolgt. „Die Stadt Frankfurt ist in ihrer Eigenschaft als Eigentümerin gemäß §19 BMG zur Mitwirkung bei der Meldepflicht verpflichtet. Und zwar unabhängig davon, ob der Wohnraumüberlassung ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt.“

Daher haben die Bürger Für Frankfurt BFF einen Antrag zum Magistratsbericht B162/20 in das Stadtparlament eingebracht, in dem die Stadt dazu aufgefordert wird, ihrer Verpflichtung als Eigentümerin der Liegenschaft „In der Au 14-16“ unverzüglich nachzukommen.

Dazu soll die Stadt Frankfurt durch die Polizeibehörden die Identität aller in der Liegenschaft anzutreffenden Personen zweifelsfrei feststellen lassen und diese dann zur umgehenden Anmeldung bei der Meldebehörde auffordern. Im Falle von Zuwiderhandlungen wären dann seitens der Stadt Ordnungswidrigkeitsververfahren gemäß §54 Bundesmeldegesetz gegen die betreffenden Personen einzuleiten.

„Es ist schon unerträglich genug, dass die Stadt Frankfurt seit Erwerb der Liegenschaft im Jahr 1988 deren rechtswidrige Besetzung und den dort entstandenen rechtsfreien Raum duldet. Dass sie dabei auch noch in ihrer Eigenschaft als Wohnungsgeberin selbst gegen die Normen des Bundesmeldegesetzes verstößt, setzt diesem Dauerskandal die Krone auf und ist nicht weiter hinnehmbar.“, so das Fazit von Patrick Schenk.

Leserkommentare (0)

Um einen Kommentar zu verfassen, loggen Sie sich bitte hier ein.
Falls Sie noch kein Benutzerkonto besitzen, können Sie sich hier registrieren.