Muezzin-Rufe über Frankfurt?

BFF: Dezernentin Weber (SPD) mißachtet das Stadtparlament

Muezzin-Rufe über Frankfurt?

BFF-Fraktion - Mitteilung 35-2020

                                       
In einer Mitteilung hat die Frankfurter Integrationsdezernentin Sylvia Weber (SPD) zum Beginn des muslimischen Fastenmonats Ramadan am 24. April 2020 kurzfristig bekanntgegeben, daß es „aufgrund der aktuellen Pandemiesituation … im Ramadan zum Gebetsruf durch Muezzine von Moscheen kommen“ könne. Zugleich weist sie darauf hin, daß dies „selbstverständlich unter Einhaltung der Gesetze, insbesondere der Immissionsschutzvorschriften“ geschehe.

Das stößt bei der BFF-Fraktion im Römer auf Kritik. „Stadträtin Sylvia Weber hat diese Entscheidung als Geschäft der laufenden Verwaltung alleine getroffen. Bei der Gestattung des Muezzin-Rufs handelt es sich jedoch keinesfalls um eine Routineangelegenheit.“, so die Auffassung des BFF-Fraktionsvorsitzenden, Mathias Mund. „In diese Entscheidung hätte die Dezernentin die politischen Gremien einbeziehen müssen. Das Vorgehen alleine mit den Vertretern der Koalitionspartner CDU und Grünen abzustimmen und die anderen Fraktionen außen vor zu lassen, ist aus unserer Sicht eine Mißachtung des Stadtparlaments.“

Bürger Für Frankfurt BFF prüfen Gang vor das Verwaltungsgericht

Um ihre Rechte als demokratisch gewählte Stadtverordnete zu wahren, prüfen die Bürger Für Frankfurt BFF aktuell die Stellung eines Eilantrages beim Frankfurter Verwaltungsgericht. „Eine erste Einschätzung durch einen renommierten Verwaltungsrechtler hat uns in unserer Auffassung bestärkt, daß es sich bei dieser Maßnahme um kein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt und es hierfür eines Beschlusses der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung bedurft hätte.“, lässt Mathias Mund verlauten.

„Duldung“ des Muezzin-Rufs wirft weitere Fragen auf
Unabhängig davon müsse die Frage gestellt werden, auf welcher Rechtsgrundlage die von der Integrationsdezernentin für den Fastenmonat Ramadan angekündigte „Duldung“ der Außenübertragung des islamischen Gebetrufs beruhe. „Mit der Berufung auf die im Artikel 4 Absatz 2 des Grundgesetzes verankerte Religionsfreiheit machen es sich die Koalitionäre zu einfach.“, stellt der BFF-Mann fest. „Denn damit wird der Begriff der negativen Religionsfreiheit negiert. Auch baurechtlich wäre zu klären, inwieweit der Muezzin-Ruf in den Baugenehmigungen der jeweiligen Moscheen vermerkt ist oder ob er sogar im Rahmen einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch ausgeschlossen wurde.“ Zudem hat eine nach Auffassung der BFF-Fraktion im Römer im Vorfeld notwendige Interessenabwägung nicht stattgefunden.

BFF begrüßen sensiblen Umgang der Moscheegemeinden mit dem Thema

„Dass die muslimischen Gemeinden von der Corona-Krise zum Fastenmonat Ramadan in diesem Jahr ebenso hart getroffen werden wie die jüdischen und christlichen Gemeinschaften in unserer Stadt, steht außer Frage. Doch der Muezzin-Ruf als Proklamation muslimischen Glaubens in der Öffentlichkeit ist - im Gegensatz zum Glockengeläut - keine neutrale Einladung zum Gebet, sondern stellt einen islamischen Alleinvertretungsanspruch zu Lasten anderer Religionen dar.“ stellt der BFF-Vorsitzende fest. „Unabhängig von all diesen grundsätzlichen Fragestellungen begrüßen wir es, daß die muslimischen Gemeinden in unserer Stadt Rücksicht auf die jahrhundertelange christliche Prägung unserer Gesellschaft nehmen und sensibel mit dem Thema umgehen.“, so Mathias Mund abschließend.

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