Machenschaften des DFB schaden Frankfurt

BFF zeigten Konflikte mit Gemeinnützigkeit bereits 2015 auf

Machenschaften des DFB schaden Frankfurt
© Marvin800

BFF-Fraktion - Mitteilung 69-2020


Die spektakulären Hausdurchsuchungen in der Frankfurter DFB-Zentrale sowie in Privatwohnungen prominenter Vertreter des Fußballbundes werfen kein gutes Licht auf die im Rathaus Römer herrschenden politischen Kräfte. Denn es waren und sind allen voran Parteipolitiker aus den Reihen von CDU, SPD und Grünen in Frankfurt, die es dem DFB zugestanden haben, sich als selbstherrliche Macht im Staate zu verstehen, für die bestimmte Regeln und Gesetze nicht gelten. Es ist deshalb zu begrüßen, daß die Justiz nicht dazu bereit ist, dieses Gebaren des Deutschen Fußball-Bundes hinzunehmen.

Zwar gilt im konkreten Fall der vermuteten Steuerhinterziehung durch den DFB selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Politische Unschuld war es jedoch keineswegs, die Politiker der Stadt Frankfurt 2015 dazu bewegt hatte, die traditionsreiche Galopprennbahn in Niederrad zu einem Spottpreis quasi an den DFB zu verschenken. Es war die Fraktion der Bürger Für Frankfurt BFF im Römer, die schon seinerzeit in ihrer Auswertung der von ihr beantragten und vorgenommenen gründlichen Akteneinsicht auch auf die Problematik der Gemeinnützigkeit des DFB hinwies. Denn der DFB betrieb ganz offensichtlich bereits zum damaligen Zeitpunkt kommerzielle Geschäfte, die mit der für ihn steuerlich - und damit finanziell - äußerst vorteilhaften Gemeinnützigkeit nicht vereinbar erschienen.

Es war aber nicht zuletzt eben jene fragwürdige Gemeinnützigkeit des Großvereins DFB, mit der den Bürgern die Veräußerung der Galopprennbahn von Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD), Sportdezernent Markus Frank (CDU) und dem damaligen Planungsdezernenten Olaf Cunitz (Grüne) schmackhaft gemacht wurde. Zweifelsohne schaden die aktuellen Vorgänge um den DFB nicht nur diesem selbst, sondern auch Frankfurt als Sitz des Vereins und zukünftigem Standort der Fußballakademie auf dem Gelände.

Die Frage, ob es nicht doch ein Fehler war, daß die politische Mehrheit im Römer dazu bereit war, die traditionsreiche Niederräder Galopprennbahn willfährig den Expansionsgelüsten eines übermächtigen Sportverbands zu opfern, der dem Staat möglicherweise Millionen Euro an Steuergeldern entzogen hat, wird nach Abschluss der Ermittlungen wohl noch einmal neu beantwortet werden müssen.

Aus dem ausführlichen Bericht der BFF-Fraktion von 2015 über die Ergebnisse ihrer Akteneinsicht dokumentieren wir im Folgenden den Abschnitt über die Problematik der Gemeinnützigkeit:

I. Bereich Erbbauvertrag Stadt – DFB

Der Magistrat hat in seiner Vorlage M 148 vom 12. 9. 2014 dem DFB ein Erbbaurecht für große Teile des Rennbahn-Geländes zugesprochen, das von den Stadtverordneten mehrheitlich angenommen und verabschiedet wurde. Die Konditionen für das DFB-Erbbaurecht sind politisch umstritten. Auch das Revisionsamt hat zu dem Vertrag kritisch Stellung genommen und weist am 21. 8. 2014 den Magistrat darauf hin, „daß gemäß § 109 Abs. HGO Vermögensgegenstände nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden dürfen.“ Das Revisionsamt kommt zu dem Ergebnis seiner Prüfung, daß die Vorlage des Magistrats „ohne Angabe von nachvollziehbaren Gründen“ davon abweiche.

In den Verhandlungen mit dem DFB und auch bei der Bestimmung der Erbpachtkosten spielten der Status des DFB als gemeinnütziger Verein mit primär nicht kommerziellen Zweck sowie die künftige Nutzung des Geländes auf der Rennbahn offenbar eine wichtige Rolle. Denn der DFB will dort nicht nur perspektivisch seine Zentrale hin verlegen, sondern auch kommerzielle Betriebe in seinem Dunstkreis ansiedeln.

Laut Auskunft im Bericht B 467 vom 12.12.2014 wurde im Vertrag folgende Klausel formuliert: „Das Erbbaurecht wird zu folgender Nutzung bestellt: Gebäude und Anlagen für Förderung, Entwicklung, Ausbildung, Organisation und Management im Sportbereich (Sportflächen, Sportgebäude, Nebengebäude, Sport- und Verbandsverwaltung inkl. Veranstaltungsräumen und Mitarbeiterversorgung, Athletenhaus, Sportlogistik, Stellplatzanlagen) im Rahmen des § 4 der Satzung des DFB in der im Jahr 2014 gültigen Fassung.“

In einer Aktennotiz zu den Erbbauverhandlungen vom 20. 9. 2014 nimmt der Leiter des städtischen Liegenschaftsamtes Stellung zu einem Schreiben des DFB. In diesem Schreiben wird die Gemeinnützigkeit, also der nichtkommerzielle Charakter des DFB, relativiert. Offenbar will der DFB keine Erwähnung des § 5 seiner Satzung, in dem die Gemeinnützigkeit des DFB festgehalten ist. Zitat DFB-Satzung:   

„§ 5 Gemeinnützigkeit

Der DFB verfolgt ausschließlich, unmittelbar und selbstlos gemeinnützige Zwecke im Sinne des 3. Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.“


Herr Gangel schreibt dazu: „Bedauerlicherweise werden weitere Risiken zu Lasten der Stadt verschoben, Warum der DFB sich nicht an seiner eigenen Satzung festhalten will, erschließt sich uns nicht… Es ist undenkbar, daß die Stadt nolens volens über Nacht eine GmbH oder AG (Kaufmann kraft Rechtsform) im Grundbuch stehen hat.“

Im am 12.11.2014 unterzeichneten Erbbauvertrag heißt es dann unter § 2.3: „Kommerzielle Nutzungen sind nur zulässig, soweit sie dem vorbeschriebenen Hauptzweck dienen. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, daß es sich bei der Verweisung auf § 4 der Satzung um eine statische Verweisung handelt und eine mögliche Änderung dieser Satzungsbestimmungen daher für diesen Vertrag unbeachtlich ist.“

Im Erbbauvertrag wird § 5 Gemeinnützigkeit nicht erwähnt.

Es bleibt zu klären, warum das so ist und welche Folgen für die Stadt Frankfurt das haben kann. In den zur Verfügung gestellten Akten gibt es keine Hinweise, wie die Höhe der Erbpachtzahlungen des DFB seitens der Stadt diskutiert und festgelegt wurden. Es ist aber mit Sicherheit davon auszugehen, daß es um die Festlegung dieser Zahlungen Gespräche und Entscheidungsprozesse gegeben hat.

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