Rottmans nächste Gerichts-Pleite: Wie viele noch?

Allessa-Kraftwerk kann in Betrieb gehen

Rottmans nächste Gerichts-Pleite:  Wie viele noch?
© Albrecht E. Arnold - pixelio.de

FREIE WÄHLER - Fraktion im Römer

PRESSEMITTEILUNG 59/2011
Frankfurt/Main, 6. September 2011


Keine Niederlage vor Gericht war so absehbar und unabwendbar wie diejenige, die Umweltdezernentin Dr. Rottmann (Grüne) nun – abermals vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt - erlitten hat. Bereits im Juli hatte sich die Stadträtin von dem Verwaltungsgericht eine deftige Ohrfeige wegen ihres ebenso fragwürdigen wie seltsam verspäteten Feldzugs gegen das neue Braunkohlestaub-Kraftwerk der Firma Allessa-Chemie in Fechenheim eingehandelt. Bereits damals war klar, dass beim Kraftwerk alle gesetzlichen Auflagen erfüllt worden waren und an der Genehmigung durch das zuständige Regierungspräsidium in Darmstadt nicht zu rütteln sein würde.

Nicht klar war das offenbar Dr. Rottmann, die auf ihrem vom Verwaltungsgericht geradezu vernichtend zerpflückten Standpunkt beharrte. Das hätte keinen weiteren Schaden angerichtet, wäre die Grünen-Politikerin im Magistrat zur Ordnung gerufen worden. Doch genau das geschah nicht – im Gegenteil: Der Magistrat gab dem Umweltdezernat grünes Licht für einen Eilantrag auf Baustopp für das Allessa-Kraftwerk. Damit ist nicht mehr nur Dr. Rottmann, sondern der gesamte Magistrat in der Verantwortung für die nun eingetretenen Folgen dieser Entscheidung.

Diese sind nicht nur vermeidbare Kosten für das verlorene Verfahren, sondern mehr noch verlorenes Vertrauen in die Urteilsfähigkeit des Magistrats und des städtischen Rechtsamtes. In besonderer Weise bloß gestellt wurden damit Oberbürgermeisterin Petra Roth und Wirtschaftsdezernent Markus Frank (beide CDU): Beide haben ungerührt zugelassen, dass Dr. Rottmann ihre politisch motivierte Rechthaberei auf öffentliche Kosten austoben konnte und mit ihrer Kampagne kurz nach dem Grünen-Erfolg bei der Kommunalwahl viele Fechenheimer Bürger in Ängste und Unsicherheit versetzte.

Wenn  Dr. Rottmann und ihr Dezernat nun abermals Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts einlegen sollten, ist eines gewiss: Die nächste juristische Niederlage - auf Kosten der Steuerzahler natürlich. Der Magistrat muss das verhindern!

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