Linke Zentren in Frankfurt: Magistrat duckt sich weg
Parlamentarische Anfrage von 2018 bis heute nicht beantwortet

BFF-BIG-Fraktion - Mitteilung 13-2022
Noch in der alten Wahlperiode, nämlich genau am 10. September 2018, hat die damalige Fraktion der Bürger Für Frankfurt BFF im Römer die parlamentarische Anfrage A 385 „Finanzpolitische Transparenz für linke Zentren in städtischen Liegenschaften!“ auf den Weg gebracht, die bis heute vom Magistrat der Stadt Frankfurt nicht beantwortet wurde.
Mit der Anfrage, die am Dienstag, dem 10. Mai 2022 im Haupt- und Finanzausschuss zum zwölften Mal unter dem Tagesordnungspunkt „Unerledigte Drucksachen“ aufgerufen wird, soll in Erfahrung gebracht werden, welche möglichen Einnahmen dem städtischen Haushalt durch die Überlassung bzw. tolerierte Besetzung von drei städtischen Liegenschaften bisher entgangen sind beziehungsweise zukünftig durch eine Vermietung zu marktüblichen Konditionen oder einen Verkauf generiert werden können.
„Dass der Magistrat seit nunmehr über dreieinhalb Jahren nicht Willens oder nicht in Lage ist, die 15 in der Anfrage präzise gestellten Fragen zu beantworten, ist ein Skandal.“, so der BFF-BIG-Fraktionsvorsitzende Mathias Pfeiffer, der die Anfrage in der letzten Wahlperiode gestellt hatte. „Und das, obwohl ich mich in den letzten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses diesbezüglich recht deutlich artikuliert habe und meiner Forderung nach einer Antwort innerhalb eines Monats mehrheitlich jetzt schon viermal hintereinander stattgegeben wurde.“
Ein weiteres Wegducken in dieser Angelegenheit will Pfeiffer dem Magistrat jetzt nicht mehr durchgehen lassen und geht deshalb vor der Sitzung des nächsten Haupt- und Finanzausschusses mit dem Thema an die Öffentlichkeit. „Gerade zu den aktuell laufenden Haushaltsberatungen wäre es doch wirklich interessant zu erfahren, wieviel Steuerzahlergeld hier seit Jahren verbrannt wird.“, stellt Pfeiffer fest, der dem Magistrat jetzt eine letzte Monatsfrist zugestehen will: „Sollte die Antwort dann nicht vorliegen und unsere Anfrage noch einmal im Ausschuss als unerledigt aufgerufen werden müssen, dann würde es im wahrsten Sinne des Wortes dreizehn schlagen.“
Das Verhalten des Magistrats und die Nichtbeantwortung der Frage stelle auch eine Mißachtung des Fragerechts der Stadtverordneten dar. „Das Recht der Frage beinhaltet auch das Recht auf eine Antwort.“, ist Pfeiffer überzeugt, der für den Fall, daß die nächste Monatsfrist wiederum erfolglos verstreicht, auch rechtliche Schritte in Erwägung zieht, um die von ihm geforderten Auskünfte vom Magistrat zu erhalten.