Gilt in Frankfurt noch das Grundgesetz?

Kampagnen gegen Musiker Waters und Buchmesse

Gilt in Frankfurt noch das Grundgesetz?

Hübners Frankfurter Woche – Folge 75

Immer wieder betonen Frankfurter Politiker, wie tolerant und freiheitlich unsere Stadt sei. Gerade im Jubiläumsjahr des Paulskirchen-Parlaments von 1848 wird diese Beteuerung in den Feierlichkeiten wieder eine Rolle spielen. Doch wie sieht es in der Realität aus? Da soll in der Festhalle ein Konzert des weltbekannten britischen Musikers Roger Waters, ein 79-jähriger Rock-Veteran, stattfinden. Doch etliche Organisationen, Parteien sowie die Stadt Frankfurt und das Land Hessen wollen das verhindern. Grund: Waters habe sich antisemitisch geäußert und sei israelfeindlich eingestellt.
 
Und schon gibt es einen Antrag in der Stadtverordnetenversammlung aus deren linken Spektrum, sogenannte „rechte“ Verlage von der Buchmesse auszusperren. Doch weder die Kampagne gegen den Waters-Auftritt noch das Buchmesse-Ansinnen vertragen sich mit Artikel 5 des Grundgesetzes über Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit. Und in diesem Artikel heißt es unmissverständlich: „Eine Zensur findet nicht statt“. Es ist durchaus verständlich, wenn Menschen nicht mit den Positionen von Roger Waters oder den sogenannten „rechten Verlagen“ einverstanden sind.
 
Doch so lange davon keine in Deutschland geltenden Gesetze oder Persönlichkeitsrechte verletzt werden, muß die grundgesetzliche Festlegung mehr gelten als irgendwelche politisch oder religiös begründeten Vorbehalte. Es wird ohnehin niemand gezwungen das Waters-Konzert zu besuchen, oder sich auf der Buchmesse zu bestimmten Verlagen zu begeben. Das soll und muß jeder selbst entscheiden. Dieses Recht ist elementar und unverzichtbar in einer freiheitlichen Demokratie – auch und gerade in Frankfurt am Main.


Wolfgang Hübner

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