Grundpfeiler der Buchmesse Frankfurt erhalten

BFF-BIG-Fraktion sieht Meinungsfreiheit gefährdet

Grundpfeiler der Buchmesse Frankfurt erhalten

BFF-BIG-Fraktion - Mitteilung 03-2023

Mittlerweile seit dem 15. November 2022 liegt den Frankfurter Stadtverordneten ein Antrag der Fraktion „Die Fraktion“ vor, der zum Ziel hat, der Buchmesse Frankfurt GmbH zukünftig die Anmietung der Frankfurter Messehallen für den Fall versagen zu können, daß Verlage der sogenannten „neuen Rechten“ dort auch weiterhin mit Ständen vertreten sind.

„Dass die Koalition aus Grüne, SPD, FDP und Volt diesen Antrag, dem ein offensichtlich grundgesetzwidriges Ziel zugrunde liegt, nicht umgehend abgelehnt, sondern mittlerweile bereits dreimal zurückgestellt hat, ist ein Skandal und wirft Fragen bezüglich deren Rechtsverständnis auf. “, so der Fraktionsvorsitzende der BFF-BIG-Fraktion, Mathias Pfeiffer. „Zumal einer der Mitantragsteller, der Stadtverordnete Nico Wehnemann (Die Partei), die Tumulte auf der Frankfurter Buchmesse im Jahr 2017, auf die sich der Antrag unter anderem bezieht, selbst mitprovoziert hat und seinerzeit von einem Angestellten des Sicherheitsdienstes der Frankfurter Messe überwältigt werden musste.“

Die BFF-BIG-Fraktion hat deshalb jetzt einen eigenen Antrag formuliert und in das Stadtparlament eingebracht, in dem der Magistrat dazu aufgefordert wird, sich vorbehaltlos und eindeutig zur grundgesetzlich verbrieften Meinungs-, Publikations- und Pressefreiheit zu bekennen und dafür Sorge zu tragen, daß deren ungestörte Ausübung auf der Frankfurter Buchmesse 2023 sowie in den Folgejahren gewährleistet ist.

„Denn dem Geschäftsführer der Frankfurter Buchmesse, Juergen Boos, ist beizupflichten, wenn er sagt, daß die Meinungsfreiheit deren Grundpfeiler darstellt. Dieser muß erhalten werden. In dieser Frage geht es zudem nicht nur um die Gewährleistung eines offenen Diskurses auf der Buchmesse selbst, sondern vielmehr um die Garantie elementarer Grundrechte in unserer Stadt und in unserem Land.“, so Pfeiffer.

Haluk Yildiz, rechtspolitischer Sprecher der BFF-BIG-Fraktion, stellt dazu fest: „Grundgesetzlich verbriefte Rechte können nur dann ausgeübt werden, wenn sie auch von denjenigen zumindest toleriert werden, die in Wort und Schrift völlig anderer Meinung sind. Selbstverständlich lehnen auch wir menschenfeindliche Äußerungen ab, unabhängig davon, aus welcher ideologischen Richtung sie getätigt werden oder gegen wen diese sich richten. Darüber zu entscheiden, welche Äußerungen oder Publikationen sich außerhalb des Rahmens geltender Gesetze bewegen, obliegt jedoch ausschließlich der rechtsprechenden Gewalt, aber weder dem Magistrat noch einzelnen politischen Strömungen oder gar einer ‚woken Blase‘.“

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