Die Frankfurter Mehrheit gegen das Grundgesetz

Parteienkartell lehnt Antrag gegen Zensur ab

Die Frankfurter Mehrheit gegen das Grundgesetz

Hübners Frankfurter Woche – Folge 80

Derweil sich die Wogen wegen des Auftritts von Boris Palmer bei einer Veranstaltung an der Frankfurter Universität noch nicht geglättet haben, erleiden Demokratie und Grundgesetz im Rathaus der Mainmetropole eine skandalöse Niederlage, die den Medien offenbar keine Meldung wert ist. Denn sämtliche Parteien des politischen Kartells, das auch die Politik in Frankfurt dominiert, haben nun einen Antrag der BFF-BIG-Fraktion im Römer abgelehnt, auf der Buchmesse das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung sowie die Publikations- und Pressefreiheit zu gewährleisten.

Der Skandal dieser Ablehnung ist deshalb so groß, weil seit bald einem halben Jahr die gleichen Parteien sich unwillig zeigen, den Antrag einer kleinen linken Fraktion abzulehnen, die Vergabe von Messehallen in Frankfurt an die Buchmesse von der Beachtung eines im Jahr 2020 verabschiedeten „Aktionsplans zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus“ abhängig zu machen, der – anders als die Überschrift es vermuten lässt – sich sehr wohl auch gegen „jede andere Form von politisch oder religiös motiviertem Extremismus“ richtet. Ein Umstand, auf den der Vorsitzende der BFF-BIG-Fraktion, Mathias Pfeiffer, in der letzten Sitzung des Kulturausschusses hinwies und zu der ironischen Frage veranlasste, „wo man denn da bei der Buchmesse anfangen und aufhören wolle?“. Denn damit wird nichts weniger als die offen grundgesetzwidrige Einführung von Zensur gefordert. Dabei hat das von der Stadt Frankfurt verhängte Verbot der Vergabe der zum Messegelände gehörigen Festhalle an der britischen Musiker Roger Waters gerade vor Gericht eine krachende Niederlage erlitten.

Der Antrag der BFF-BIG-Fraktion war die Reaktion auf diesen Zensur-Antrag. Dass letzterem von den linken und linksextremen Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung bereits zugestimmt wurde, kann nicht verwundern. Doch die konstante Verschleppung einer diesbezüglichen Entscheidung der vier Parteien der derzeitigen Stadtregierung, also von Grünen, SPD, FDP und VOLT, ist nichts anderes als eine Bankrotterklärung dieser Koalition, die sich offenbar nicht darauf einigen kann, daß schlicht und einfach Artikel 5 des Grundgesetzes (Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit) zu respektieren ist.

Übertroffen wird diese demokratische Bankrotterklärung allerdings noch von der oppositionellen CDU-Fraktion: Denn auch sie hat den grundgesetzkonformen Antrag von BFF-BIG abgelehnt und den offensichtlich grundgesetzwidrigen linken Antrag nicht abgelehnt, sondern laut ihrem schon vorliegenden Votum den Magistrat allen Ernstes aufgefordert, diesen zu prüfen und darüber zu berichten. Die in Frankfurt einstmals so stolze CDU von Walter Wallmann demonstriert gegenüber den im Römer dominanten linken Kräften damit eine ebenso beschämende wie verachtenswerte Unterwerfungsgeste. Die kommunale Demokratie in Frankfurt, um die es ohnehin alles andere als gut bestellt ist, wird von einem weiteren schweren Sündenfall belastet.
 

Wolfgang Hübner

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