BFF-BIG dringt auf schnellere Aufklärung
Magistrat soll sich in Sachen Anmietung Hedderichstraße erklären
BFF-BIG-Fraktion - Mitteilung 14-2024
Die Stadtverordneten von BFF-BIG wollen nicht auf die von der CDU-Fraktion angestrengte Akteneinsicht warten, um Licht in das Dunkel um die geplante Anmietung neuer Räumlichkeiten für das Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen in der Hedderichstraße 108 durch Dezernentin Sylvia Weber (SPD) zu bringen.
„Nachdem der Magistrat Mitte März dieses Jahres eine Anmietung der Liegenschaft endgültig verworfen hat und der Vermieter aufgrund der unbedachten Handlungsweise von Dezernentin Weber jedoch von einem bereits bestehenden Mietverhältnis ausgeht, muss jetzt schnellstens die gebotene Transparenz geschaffen werden.“, so der BFF-BIG-Fraktionsvorsitzende Mathias Pfeiffer.
Denn in einer Zeit, in der die Stadt händeringend nach Immobilien und Grundstücken für den Schulbau und andere städtische Projekte suche, sei es kontraproduktiv, wenn bei Eigentümern und Investoren begründete Zweifel an der Professionalität und Zuverlässigkeit der Stadt Frankfurt beim Abschluss von Mietverträgen oder Immobiliengeschäften jeglicher Art bestünden.
Die BFF-BIG-Fraktion hat daher eine dringliche Anfrage an den Magistrat auf den Weg gebracht, die diesem ermöglichen soll, sich in der nächsten Plenarsitzung am 2. Mai 2024 zu dem Vorgang zu erklären. „Um die Dringlichkeit zu erhalten, ist eine Zweidrittelmehrheit der Stadtverordneten erforderlich.“, erläutert Pfeiffer die Vorgehensweise. „Bei der Abstimmung darüber wird sich zeigen, inwieweit die grün-rot-gelb-violette Koalition dazu bereit ist, hier für die erforderliche Transparenz zu sorgen.
Denn bis die Akten vom Dezernat bereitgestellt und von den Stadtverordneten gesichtet worden seien, gehe noch einiges an Zeit ins Land. Ergebnisse hieraus seien nach Einschätzung Pfeiffers frühestens nach der parlamentarischen Sommerpause zu erwarten, und das sei viel zu spät.
In ihrer neun Fragen umfassenden Anfrage will die BFF-BIG-Fraktion nicht zuletzt auch wissen, ob Weber mit ihrem Vorgehen ihre Dienstpflicht verletzt haben und sie demzufolge von der Stadt Frankfurt für den daraus resultierenden Schaden in Regress genommen werden könnte. „Schließlich darf ein möglicher Schaden nicht an den Steuerzahlern und damit an den Bürgern unserer Stadt hängenbleiben.“, stellt Pfeiffer abschließend fest.