BFF-BIG: Magistrat muß das Grundgesetz wahren

Kritik an städtischer Praxis zum Demonstrationsrecht

BFF-BIG: Magistrat muß das Grundgesetz wahren
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BFF-BIG-Fraktion - Mitteilung 10-2025

Auf Kritik des sicherheitspolitischen Sprechers der BFF-BIG Fraktion im Römer, Uwe Schulz, ist die Handhabung des Demonstrationsrechts durch den Magistrat gestoßen. „Der Magistrat etabliert hier mittlerweile eine Art Verbotskultur, die offensichtlich darauf abzielt, Versammlungen zu verbieten, wenn dort Meinungen vertreten werden, die nicht genehm sind. Die Demonstration zum al-Quds-Tag vom Wochenende ist diesbezüglich nur ein exemplarisches Beispiel.“, stellt er fest.

„Das vom Magistrat ausgesprochene Verbot war juristisch völlig sinnfrei, weil ohne weiteres vorhersehbar war, daß dieses gerichtlich keinen Bestand haben würde.“, so die Auffassung von Schulz. Denn die Grundrechte der Meinungs- und Versammlungsfreiheit hätten in einer Demokratie herausragende Bedeutung. Hierauf könnten sich auch andersdenkenden Minderheiten berufen, deren Meinungen allgemein auf Ablehnung stießen.

„Der Magistrat agiert hier in verfassungswidriger Weise, da er nicht einmal in der Lage gewesen ist mit einem substantiierten Tatsachenvortrag die Verbotsvoraussetzungen schlüssig darzulegen.“ führt Schulz dazu aus und begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, da diese die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umsetzt und damit die Meinungs- und Versammlungsfreiheit stärkt. „Dies ist vor allem deshalb wichtig, weil über 70% der Menschen in Deutschland nicht mehr das Gefühl haben, ihre Meinung frei äußern zu können.“

Schulz betont zugleich, daß Versammlungen selbstverständlich kein rechtsfreier Raum seien. „Werden bei Demonstrationen Straftaten begangen, muß die Polizei eingreifen, ein entsprechendes Ermittlungsverfahren einleiten und die betreffenden Teilnehmer von der Kundgebung ausschließen. Die Stadt ist jedoch in jedem Fall an Recht und Gesetz gebunden. Und dazu gehören auch die Vorgaben der Rechtsprechung.“

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