Der Prozess Arid Uka: Tag 4 (5. Teil)

Islamunterricht

Vorwort:

In Frankfurt am Main findet seit dem 31. August der Prozess gegen den jungen muslimischen Flughafenattenäter statt, der aus religiös-politischen Motiven Anfang des Jahres zwei US-Soldaten getötet und zwei weitere lebensgefährlich verletzt hat. Die Tat und der Prozess sind von erheblicher Bedeutung für die Diskussion, ob der Islam zu Deutschland gehört und welche Folgen das haben kann.
 
Von besonderer Bedeutung für die FREIEN WÄHLER in Frankfurt ist, dass die Tat ausgerechnet in der Stadt geschah, in der wenige Monate zuvor das gesellschaftspolitische Ziel der Integration von Einwanderern aufgegeben wurde zugunsten eines "Vielfalt"-Konzepts, in dem die Integration von Muslimen und die damit verbundenen Probleme faktisch geleugnet wird.

Die offizielle Reaktion auf die Bluttat bei Frankfurter Politikern und Parteien, aber auch der meisten Medien war dann große Verlegenheit, gezieltes Herunterspielen des ungeheuerlichen Vorfalls und die Suche nach individualpsychologischen Erklärungen für das Handeln des Mörders, der in Frankfurt aufwuchs und sozialisiert wurde. Angeregt von meinem Vorschlag, verfolgt der Sozialwissenschaftler G. Andreas Kämmerer nun den Prozessverlauf und wird über alle Stationen Berichte und Analysen abgeben.

Für die Richtigkeit und Tendenz seiner mit Autorenrechten geschützten Texte zeichnet G. Andreas Kämmerer mit Namen verantwortlich. Seine Texte über den Prozessverlauf erscheinen auf dieser Seite ohne Kürzungen und inhaltliche Eingriffe oder Veränderungen. An der herausragenden sprachlichen und analytischen Qualität der Texte gibt es aus meiner Sicht keinen Zweifel. Doch die Leser mögen sich selbst ein Urteil bilden, für Reaktionen aller Art sind wir dankbar.

Wolfgang Hübner, Stadtverordneter
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Der Prozess Arid Uka: Tag 4 - Islamunterricht

Am vierten Verhandlungstag wurden die anwesenden Zuschauer, die zahlreichen Personenschützer des Bruders Arid Ukas und die wenigen Pressevertreter durch eine situative Veränderung gegenüber den Prozesstagen 2 und 3 überrascht: weder Sicherheitsglas noch Sicherheitsnetz trennten die Zuschauertribüne vom Ort des Geschehens; Arid Uka war nicht nur im übertragenen Sinne zum Greifen nahe, sondern am 4. Prozesstag auch mit wenigen Schritten tatsächlich erreichbar. Ob mit dieser räumlichen Veränderung ein Organversagen der Sicherheitsbehörden zum Ausdruck gekommen ist oder vielmehr dem Angeklagten in symbolischer Hinsicht ausdrücklich eine sehr viel höhere Stufe der Ungefährlichkeit von Seiten des Gerichts öffentlich zugewiesen worden war - diese Frage muss zu diesem Zeitpunkt unbeantwortet bleiben. Sollte jedoch kein Versehen sondern strategisches Kalkül übergeordneter politischer Kreise als Ursache für die Herabstufung des Sicherheitslevels festzustellen sein, würde jene, dann zielgerichtete "Theatralik" auf eine Absprache hinter den Kulissen und auf ein zu erwartendes mildes Urteil hinweisen. Ein denkbarer Aspekt, der nach dem Gerichtsurteil am 2. Januar 2012 in Erinnerung gerufen und hinterfragt werden sollte.

Der langwährende 4. Prozesstag erwies sich in zweifacher Hinsicht als äußerst interessant: vormittags wurden 3 betroffene US-Soldaten zu dem schrecklichen Tatgeschehen befragt - nachmittags standen 3 Sachverständige des Bundeskriminalamtes Rede und Antwort zu den islamischen Hintergründen des Angeklagten Arid Uka. In beiden Bereichen ergaben die diesbezüglichen Einlassungen dem Gericht wertvolle Informationen, die Tat Arid Ukas einschätzen und bewerten zu können. Dramatische Höhepunkte waren in emotionaler und intellektueller Hinsicht die Schilderungen eines Opfers und der Vortrag eines Experten im Zeugenstand: Während ein Soldat (und Nebenkläger) die Situation hautnah schilderte, wie er - in die Augen seines Killers blickend - von dem Angeklagten Arid Uka beinahe mit einem Kopfschuss hingerichtet worden war und nur dank eines zufälligen Munitionsversagens überlebte, sorgte einer der drei Islamwissenschaftler des BKA für intellektuelles Nervenkitzeln, als er in seinem kenntnisreichen Vortrag (zum Djihad, Islamismus und Islam) Arid Uka selbst ein besonders hohes Maß an Expertenwissen (!) in Fragen Islam und Terrorismus bescheinigte.

Jene zwei Höhepunkte der Zeugenbefragungen bildeten an diesem Verhandlungstag vor Gericht nicht nur die emotionale wie intellektuelle Klammer, sondern schlossen zum Leidwesen der Verteidigung die vorgebliche These einer Blitzradikalisierung von Arid Uka im Grunde aus; in der Verteidigungsstrategie wird ein entlastender Platz für den Angeklagten nur schwer zu finden sein.

Zeuge 1: Trevor Brewer

Sergeant Trevor Brewer, der erste Zeuge und gleichzeitig, das erste Opfer, das heute am 4. Verhandlungstag in den Zeugenstand tritt, ist 23 Jahre jung. Dennoch wirkt der Zeuge ob seiner zierlichen Gestalt und seines sehr jugendlichen Gesichtes, des kurzen Haarschnitts und seines höflichen Auftretens fast noch wie ein Minderjähriger. Es ist ein Eindruck, der täuscht und nur solange währt, bis Trevor Brewer über seine Erinnerungen spricht. Als Unteroffizier und Führungskraft waren ihm die beiden getöteten Soldaten untergeordnet und standen ihm persönlich, „wie Brüder“ nahe.

Trevor Brewer ist ein Mann, der seinen Dienst für die Allgemeinheit, für sein Land, sehr ernst nimmt. Er spricht im Zeugenstand leise, aber bestimmt. Es geht von ihm eine merkwürdige  Autorität aus, die im Kontrast zu seiner äußeren Erscheinung steht. Das Publikum ist still und gespannt, während Brewer die Fragen des Richters beantwortet. Nach der Aufforderung durch den Vorsitzenden Richter, berichtet Brewer, wie er am Flughafen angekommen ist, und das Gepäck in den Bus, des späteren Tatorts, eingeladen habe. Zu jenem Zeitpunkt spricht er den Fahrer des Busses an, ob es der richtige Bus sei. Der Fahrer bejaht dies und hilft Brewer, das Gepäck zu verstauen. Minuten später wird derselbe Fahrer durch einen feigen Kopfschuss (quasi hinterrücks) aus nächster Nähe von Arid Uka getötet werden.

Im Bus hört Brewer ein Knallen wie ein Feuerwerkskörper und denkt sich dabei nichts Schlimmes. Dann sieht er eine Person am Bus vorbeilaufen und hört Schritte im Bus. Der Kampfruf „Allahu Akbar“ ist im Bus zu hören und der erste Schuss lässt die Scheiben und Trommelfelle erzittern. Brewer sucht instinktiv Schutz in einer Sitzreihe und duckt sich. Brewer versucht, sich zu orientieren und unter dem Sitz nach vorne zu schauen. Er sieht die Füße des Täters näher kommen, während er weitere Rufe: „Allahu Akbar“ hört und Schüsse, die immer lauter detonieren. Dann sieht er die Füße direkt vor seiner Sitzreihe auftauchen. Als er den Kopf hebt schaut er direkt in die Augen von Arid Uka und in die Mündungsöffnung der 9mm Großkaliber-Pistole, die Arid Uka direkt auf seinen Kopf gerichtet hat.

Brewer schildert sachlich und ruhig. Im Gerichtssaal ist es so still, dass man die sprichwörtliche Stecknadel fallen hören könnte. Brewer fährt im ruhigen Tonfall fort:

„Ich sah in die Pistolenmündung und Arid Uka rief: „Allahu Akbar“. Ich sah in seine Augen. Ich sah schwarze Haare, ein blasses Gesicht, ich sah Gel in den Haaren.

Der Vorsitzende fragt nach:

Richter: „Sie sahen in  seine Augen?

Brewer: „Yes!“

Vorsitzender Richter: „Was sahen Sie in seinen Augen?“

Brewer: „Hass! Und Abscheu!“  Brewer antwortet militärisch knapp und präzise und fährt in seiner Schilderung fort:

Brewer: „Dann sah ich in die Waffe und hörte ein 'Klicken'.“

„Was taten Sie dann“, fragt der Vorsitzende Richter in die Spannung des Gerichtssaals; eine atemlose Anspannung, als wäre die Mündung der entsicherten und scharfen 9mm-Pistole eben erst auf alle Köpfe im Sitzungssaal gerichtet worden und das „Klicken“ der Ladehemmung würde gerade im Gerichtssaal verhallen.
 
Das Nachdenken des Zeugen dringt nur langsam durch die Stille im Saal.

Brewer: „Als ich die Ladehemmung realisierte, stand ich schnell auf und versuchte den Angreifer mit einer Bewegung zu täuschen und ihm die Waffe aus der Hand zu entwenden.“

Richter Sagebiel: „Wie reagierte der Angreifer?“

Brewer: „Der Angreifer wich einen Schritt zurück, rief wieder „Allahu Akbar“ und zog den Abzug der auf mich gerichteten Waffe abermals durch. Wieder hörte ich ein 'Klicken'.“

Brewer beschreibt, wie er nach der 2. Ladehemmung den Täter ergreifen will.

Brewer: „Als ich versuchte, den Täter zu ergreifen, wendete er sich ab und flüchtete im Bus Richtung Ausgang. Als ich ihm nachsetzte, rutschte ich auf dem Boden aus – auf dem Blut der anderen Opfer, der Boden war sehr glitschig.“

Richter: „Wie ging es weiter?“

Brewer: „Ich bin dem Täter mit einem Sicherheitsabstand gefolgt, da er ja immer noch die Waffe in Besitz hatte.“

Brewer schildert, wie er den Täter bis in die Flughafenhalle verfolgte, laut rufend, dass dies ein Terrorist sei und bewaffnet. Schließlich sieht Brewer, wie deutsche Polizei den Täter oberhalb einer Rolltreppe stellen und festnehmen können, nachdem dieser von Brewer in ihre Arme getrieben worden war. Brewer bestätigt dem Gericht, dass er Arid Uka mit einem Messer vor der Bundespolizei stehen gesehen hat, und dass Arid Uka einen ernsten, angespannten Eindruck bei seiner Verhaftung gemacht habe.

Nach diesen Einlassungen wird der Zeuge über die medizinischen und seelischen Folgen des Angriffes auf seine Person befragt. Er gibt an, dass er an Alpträumen gelitten habe und  er für 2,3 Monate dienstunfähig gewesen sein. Heute aber sei er wieder diensttauglich. Er bedauere die schlimmen Folgen der Tat sehr, und würde um die Opfer trauern, die ihm wie nahe Familienangehörigen nahegestanden hätten.  
Nach der Befragung durch den Vorsitzenden Richter ist  die Staatsanwaltschaft durch Jochen Weingarten bereit, die Befragung fortzusetzen.

Trevor Brewer schildert der  Generalbundesanwaltschaft, dass er für 4 Jahre als Zeitsoldat verpflichtet gewesen sei, und dass er nach der Tat seine Dienstverpflichtung verlängert habe.  Brewer klingt, als habe ihn die Tat bestärkt, den Kampf gegen den mörderischen Islam nun erst Recht aufzunehmen. Der  Generalbundesanwalt Jochen Weingarten befragt den Zeugen, wie er die Situation während der Tat wahrgenommen habe.

Brewer schildert, dass es eine sehr persönliche Situation gewesen ist. Nicht nur, dass er die Schusslöcher in den Köpfen seiner Kameraden gesehen habe und er selbst nur mit großem Glück mit dem Leben davongekommen sei, er habe auch mit dieser Situation nicht gerechnet. Zudem sei der Bus wie eine Falle gewesen, aus dem es aus seiner Sicht keinen Ausweg für ihn gegeben habe.

Staatsanwaltschaft: „Haben Sie in der Situation mit Ihrem Tod gerechnet?

Brewer: „Yes. Ich realisierte, wir werden angegriffen'.“

Brewer weiter: „Als Soldat rechnet man immer damit, angegriffen oder getötet zu werden.“

Brewer: „Aber ich erwartete nie, mitten in Europa angegriffen oder getötet zu werden.“

Staatsanwaltschaft: „Wirkte der Täter bei der Tat nervös oder ängstlich?“

Brewer: „Ich sah Hass in seinen Augen. Ein Killerblick.“

Staatsanwaltschaft: „War das Verhalten des Täters zielgerichtet?“

Brewer: „Ja, absolut.“

Staatsanwaltschaft: „Hätten Sie flüchten können?“

Brewer: „Nein. Der Bus war eine Falle; der Täter direkt im Fluchtweg schießend.“

Abschließend fragt die Verteidigung nach der Lautstärke und wie oft der Täter seinen islamischen Kampfruf im Namen des Islamischen Gottes Allah ausgestoßen habe. Brewer sagt aus, dass der Täter nicht laut geschrien, aber mehrmals, zwischen den Schüssen, „Allahu Akbar“ (Gott ist größer!) gerufen habe.

Zeuge 2: Nicholas Gursky

Der Senior Airman, Nicholas Gursky, 22, betrat nach der Mittagspause den Zeugenstand. Er berichtet ebenfalls, dass der vermutliche Täter in einem grauen Kapuzen-T-Shirt schon vor dem Bus gewartet habe. Gursky vernahm den ersten Schuss und vermutete, dass sie vielleicht versehentlich aus einer Offizierswaffe abgegeben worden sei. Nach drei bis vier Schüssen hört er die Zurufe: „Er ist im Bus.“ Gursky duckt sich zwischen den Sitzen in Deckung. Dann vernimmt er weitere Schüsse, ungefähr 8 an der Zahl.

Gursky ist ergriffen, als er seine Beobachtung schildert. Obwohl er kein direktes Opfer mit Schusswunden ist, hat die Situation dennoch Wunden in seiner Seele hinterlassen. Nachdem er sich wieder gefasst hat, berichtet Gursky weiter. Er erzählt, wie er Nothilfe nach dem Angriff geleistet habe, wie sein tödlich getroffener Kamerad vor dem Bus schon „ganz Weiß“ im Gesicht gewesen „und alles Leben aus seinem Körper gewichen“ sei. Gursky berichtet, er habe aus dem Schussrhythmus geschlossen, dass gezielt geschossen worden sei. Und er widerspricht der Vermutung des Gerichts, dass nur 6 Schüsse insgesamt abgegeben worden sind, da alleine 7 Schuss-Wunden zu beklagen gewesen seien. Dann erzählt er, wie er sein T-Shirt vor dem Bus benutzte, um die Schusswunden im Kopf und Körper seines angeschossenen Vorgesetzten Schneider zu stoppen. Die Frage, ob es ihm möglich gewesen sei, aus dem Bus zu entkommen, verneint er, und illustriert:

Gursky: „Der Mittelgang im Bus war ein sogenannter 'tödlicher Tunnel'.“

Auf die Frage der Staatsanwaltschaft, ob denn Offiziere im Bus geladene Waffen am Mann getragen hätten, antwortet Gursky mit Blick auf Arid Uka: „Ich wünschte es mir, aber es war nicht so.“

Zeuge 3:  Brandon Kilgore

Der ebenfalls 22-jährige Zeuge Brandon Kilgore, ein first class Airman, trat als Dritter in den Zeugenstand. Er war diejenige Person, die von Arid Uka vor dem Bus angesprochen wurde. Kilgore sagt aus, dass er am Bus an der Reihe der Soldaten entlanggegangen und dann von dem Angeklagten angesprochen worden sei. Arid Uka bat Kilgore um Feuer für eine Zigarette und ließ sich auch sein Feuerzeug reichen, dass er nach der Benutzung wieder zurückgab. Arid Uka fragt Brandon Kilgore, ob sie von der US-Armee seien. Kilgore verneint und antwortet: „Airforce.“ Auf Nachfrage des Gerichts verneinte er ebenfalls die Frage, ob er von Arid Uka nach dem Einsatzziel gefragt worden ist. Auf jeden Fall habe er noch eine zweite Person, die nicht dazugehörte, vor dem Bus warten sehen – eine Person, der er nicht Feuer gegeben habe. Nach dem kurzen Wortwechsel sei er in den Bus gestiegen. Dann habe die Schießerei auch schon angefangen. Brandon Kilgore berichtet von 9 Schüssen, die er gehört hat, von Panik im Bus, von Schreien, wie er sich zwischen den Sitzreihen geduckt habe und wie er es schließlich geschafft habe, aus dem hinteren Notausgang, den er geöffnet habe, aus dem Bus zu entkommen. Ja, es sei dieselbe Person im Bus gewesen, schießend, die ihm vor dem Bus um Feuer gebeten habe. Jene Person habe eine Kapuze im Bus getragen.

Vorsitzender Richter auf Arid Uka deutend: „Erkennen Sie in dem Angeklagten Arid  Uka den Schützen im Bus?“

Kilgore: „Yes!“

Richter: „Konnten Sie in seinem Gesicht Gefühlsregungen erkennen?“

Kilgore: „Ja, Hass.“

Richter: „Haben Sie 'Allahu Akbar'-Rufe gehört im Bus?“

Kilgore: „Ja, mehrere, mindestens zwei.“

Richter: „Sie haben Hass in seinen Augen gesehen. War er auch aufgeregt, nervös?“

Kilgore: „Nein. Er sah ruhig aus im Gesicht.“

Die Staatsanwaltschaft fragt, ob er mit seinem Tod gerechnet habe und damit, 'erschossen zu werden' ?“

Kilgore: „Yes.“

Staatsanwaltschaft: „Hätten Sie Zivilpersonen das Einsatzziel verraten dürfen.“

Kilgore: „Definitiv Nein.“

Nach der kurzen Befragung durch die Staatsanwaltschaft fragt die Verteidigung nach der Anzahl der Schüsse, die Kilgore glaubt, gehört zu haben und nach den „Allahu - Akbar“-Rufen im Bus. Ob er sich denn sicher sei, 9 und nicht vielleicht nur 6 Schüsse gehört zu haben? Und ob er die „Gott ist größer“-Rufe auf Arabisch nicht vielleicht nur durch Gespräche mit seinen Kollegen nach der Tat erinnere.

Aber Kilgore weist diese implizite Unterstellung weit von sich.

Kilgore: „Alle Erinnerungen sind meine eigenen.“

Nach diesen drei Zeugenbefragungen vertagte sich das Gericht in die Mittagspause, um mit den geladenen Gutachtern fortzufahren.

BKA-Gutachter No. 1

Der erste BKA-Gutachter aus Berlin war seines Zeichens ein 33jähriger Islamwissenschaftler, und somit einer von Dreien jener speziellen Profession, die am 4. Verhandlungstag geladen waren. Der BKA-Gutachter befasste sich in seiner Expertise mit einem 51 Minuten dauernden Video, dass von dem Laptop von Arid Uka am 21. Januar 2011 aufgerufen worden war: „Frohe Botschaft aus Pakistan“. Wie der Gutachter vor Gericht darlegte, ist das Video ein multimedialer Kampfaufruf einer islamischen Organisation pakistanischer Provenienz, in dem Terroroperationen verherrlicht und dargestellt werden. Zielgruppe des Videos ist ein deutschsprachiges Publikum, das zum bewaffneten Kampf für den Islam motiviert werden soll.

Auf die Nachfrage des Gerichts an Arid Uka, wann er das Video runtergeladen und angeschaut habe, antwortete der Angeklagte: „Wohl dieses Jahr“.

Vorsitzender Richter: „Was hat das Video bei Ihnen bewirkt?“

Arid Uka: „Da ich sehr viele solcher Videos gesehen habe, kann ich das heute nicht mehr sagen.“

Nach dieser kurzen Befragung wendet sich die  Staatsanwaltschaft in Person von Jochen Weingarten fragend an den Experten. In der für ihn typischen präzisen  und schnörkellosen Art formuliert Jochen Weingarten seine Fragestellung in klaren Gedankengängen und legt so den Kern der Fragestellung bloß.

Zunächst erkundigt sich Jochen Weingarten nach den speziellen Merkmalen des Djihadismus. Der erste BKA-Gutachter führt aus, dass in dem Video für ein abenteuerliches Leben mit Brüderlichkeit, Spaß an einem Lager in Freien, zusammen Essen und so fort, also im Grunde für eine Art Lagerfeuerromantik mit tödlichen Zielen geworben werden würde. Das Hauptmerkmal des Djihad, des heiligen Krieges, sei der Kampf mit militärischen Mitteln gegen den Feind und gegen sogenannte Abtrünnige vom islamischen Glaubens, gegen „Apostaten“.

Jochen Weingarten fragt, ob es denn für Gläubige eine religiöse Pflicht im Islam gebe, zu kämpfen. Der BKA-Gutachter bejaht dies ausdrücklich mit dem Verweis auf das kämpferische Vorbild des Religionsgründers Mohammed, dem Propheten, der allen Islam-Gläubigen als ein nachahmenswertes Modell diene, sowie mit dem Hinweis auf die sogenannten Hadithe, jene überlieferten Nachrichten aus dem Islam, an denen sich die Gläubigen sehr stark in der Koranauslegung und der täglichen Lebensgestaltung orientieren sollen.

„Inwieweit ließe sich die Pflicht quantifizieren? “, präzisiert Jochen Weingarten. Der BKA-Gutachter führte aus, dass sich eine Pflicht zum Kampf ganz eindeutig aus einer Situation ergebe, wenn der Islam sich gegen Angriffe verteidigen müsse. Das könne sich auch in Form eines präventiven Angriffes darstellen.

Jochen Weingarten vertieft die Fragestellung abermals und bat um Auskunft, ob es sich denn dann nicht um eine „genuin religiös“ bedingte Kriegsführung handele? Der Gutachter verwies in seiner Antwort auf die Tatsache, dass der islamische Terror als Kriegsführung gegen Besatzer definiert werden würde. Insofern würde auch das dem Gutachten zu Grunde liegende Video eine Art globale Kriegsführung gegen alle Menschen und Staaten implizieren, die nicht für den Islam, und somit nach der islamischen Definition gegen den Islam eingestellt sind, und somit als Feinde gesehen werden müssen. Das Video würde sozusagen den „globalen Kampf“ propagandistisch eröffnen.

Der Vorsitzende Richter Sagebiel nimmt den Ball der Staatsanwaltschaft auf und erkundigt sich beim Gutachter im Zeugenstand, ob das Video definitiv zum Kampf in aller Welt auffordere? Der Gutachter äußert sich, dass es „keine expliziten Anweisungen für einen Ort“ gebe, in dem der Kampf geführt werden soll.

Auf die Nachfrage, woher das Video stamme, verweist der Gutachter u.a. auf die Facebook-Seite von Arid Uka, auf der auch Videos über die Misshandlung von Häftlingen in Guantanamo Bay  zu finden waren wie auch ein PDF-Dokument, in dem 79 Gründe angeführt werden, warum Schiiten Kufr, also Ungläubige sind (sie Verleumden den Gesandten ) und daher bekämpft werden müssen.

Abschließend interessiert sich die Verteidigung von Arid Uka, in welcher Sprache das Video vertont sei. Der Gutachter führt aus, dass es in Arabisch und ohne Untertitel in deutscher Sprache veröffentlicht worden ist. Auf die Frage nach der Sprache der PDF-Datei, führt der BKA-Gutachter aus, dass die „79 Gründe“ in deutscher Sprache verfasst worden sind. Der Verteidigung teilt er weiterhin mit, dass ca. 10-15% der islamischen Glaubensgemeinschaft aus Schiiten bestehe, während der Rest weitgehend die Sunniten bilden mit annähernd 90%.

BKA-Gutachter No. 2

Als 2. BKA-Gutachter fungierte eine 32-jährige Islamwissenschaftlerin der Kriminalpolizei Berlin, die zu dem im Verlauf des Verfahrens schon bekannt gewordenen Video: „Die Wahrheit über unsere Schwestern. Steht auf!!!“ im Zeugenstand befragt wird. Die Spezialistin für islamische Glaubensfragen führt aus, dass in dem Video ein besonderes Motiv der islamischen Propaganda zum Einsatz gekommen ist, nämlich die Darstellung von jungen muslimischen Frauen, die als Opfer von Feinden des Islam sexuell genötigt und vergewaltigt werden. Dieses Thema des vorgeblich sexuellen Missbrauchs sei besonders geeignet, bei jungen Männern eine Emotionalisierung herbeizuführen und diese so für Gewalt- und Terrorakte motivieren zu können.

Unter dem Begriff der „Ehre“ wären dann jeweils jene Motive zu subsumieren, wenn die nach dem Gesetz des Islam quasi im Besitz des Mannes betrachtete Frau von einem fremden Mann in Anspruch genommen wird: „Ehre“ wird somit zu einem Synonym von Wut, wenn die sexuelle Sklavin geraubt ist und nicht mehr zur freien Verfügung steht.

Dass bei einer solchen Denkweise der Begriff des „Schutzes“ der eigenen Frauen bei jungen Männern besonders gut wirkt, ist naheliegend. Schließlich wird bei dieser Propaganda den jungen Männern suggeriert, sie hätten ebenfalls einen sexuellen Anspruch gegenüber jenen Frauen, die sie nun „ihrer verletzten Ehre“ wegen blutig und gewalttätig zu verteidigen haben.

Somit unterscheidet sich der „Ehrbegriff“ der europäischen Denkweise fundamental von der Denkweise des Islam: nicht die ausdrückliche Gewährung von körperlicher Integrität und personaler Selbstbestimmung der Frau  stehen unter der Schutzdomäne der Ehre und des Rechts, wie es bspw. dem deutschen Moralkodex entspricht, sondern die freie Verfügbarkeit sexueller Hingabe muss als islamischer Besitz verteidigt werden, wobei körperliche Unversehrtheit und die Selbstbestimmung der Frau im Islam keine Rolle spielen: „Ehre“ bezeichnet in jenem Sinne die Ehre des Mannes, dass er  - für andere Männer sichtbar - seinen sexuellen Besitz erfolgreich gegen andere Männer zu verteidigen in der Lage ist.

Auf die Frage des Gerichts, ob es für „jeden Mann“ im Islam eine religiöse Pflicht für den heiligen Krieg, den Djihad gebe, verweist die Gutachterin auf die Unterscheidung eines sogenannten „defensiven“ und eines „offensiven“ Djihad. So sei beispielsweise in der islamischen Propaganda oft von einer „Kreuzfahrer-Allianz“ die Rede, die damit i.a.R. die USA und seine Verbündete in einem weltweiten Kontext als Feind umfassen und als „Kriegsgegner“ definieren würden. Für Muslime in den USA wäre somit der „Kriegsfall“ die Regel. Der „defensive Djihad“ würde sich darauf konzentrieren, als Sympathisanten des bewaffneten Kriegs für Unterstützung zu sorgen, sei es durch finanzielle Unterstützung des Kampfes oder durch vielfältige zivile Aktionen, die das verhasste System schwächen und den aktiven Kampf der Gotteskrieger leichter werden lassen. Denkbar wäre in diesem Sinne auch die Verweigerung von Arbeit, das Gebären von vielen Kindern und die Schwächung des Sozialsystems durch religiös bedingte gesellschaftliche Obstruktionen, inklusive der Verweigerung von Arbeit, Bildung und der Förderung und Billigung von Gewaltkriminalität in der eigenen Familie und im muslimischen Netzwerk.

Defensiver Djihad würde somit als Mittel bedeuten, in einer feindlichen, weil noch nicht islamisierten Gesellschaft durch eine hohe Geburtenquote und durch die Ausnutzung von sozialen Diensten jene Gesellschaft soweit zu destabilisieren, so dass eine feindliche Übernahme durch den Islam auf der Basis der bis dahin geborenen, beruflich zum Scheitern erzogenen großen Anzahl von wütenden jungen Männern Vorschub geleistet werden kann.

Zu einem kleinen Eklat führte die gegen Ende aufwallende Polemik des Pflichtverteidigers Jens Jörg Hoffmann, der auf eine abschließende Bemerkung der BKA-Sachverständigen emotional reagierte. Die BKA-Spezialistin hatte sich im Zeugenstand erlaubt, gegen Ende darauf hinzuweisen, dass aus der Sicht des Islam Amerikaner und andere Ungläubige auf die Stufe gestellt werden mit „Wilden“, „Affen“ und „Schweinen“. Daraufhin ergriff RA Hoffmann ungefragt das Wort und blaffte in die Runde, dass gefälligst auch die religiösen Gefühle anderer im Saal wie Christen, Buddhisten und und nicht nur die Gefühle des Islams  beleidigt werden sollten. Der Vorsitzende Richter Sagebiel wies den Pflichtverteidiger souverän darauf hin, dass in „diesem“ Prozess keine andere Religion als die des Islam vor Gericht zur Diskussion stehen würde.

BKA-Gutachter No. 3

Der dritte Islamwissenschaftler, ein 38-jähriger BKA-Experte, bildete numerisch das Schluss- und inhaltlich das Glanzlicht bei der abschließenden Expertenbefragung. Er bot gleich zu Beginn eine klare Stellungnahme, wie das Bundeskriminalamt die verschiedenen Formen der „Radikalisierung“ des Islam einschätzt. Der Gutachter führte aus, dass die verschiedenen Formen der Eskalation in ein einfaches, dreigeteiltes Raster geordnet werden können. Auf der ersten Stufe steht die Religion des Islam als Gottesfurcht oder Gottesfrömmigkeit. Als nächste Stufe nannte der Experte den „Islamismus“, der die (wohl privat gemeinte) Frömmigkeit um das Element des Politischen erweitere. An dritter und höchster Stufe der Eskalation ist der „Djihadismus“ zu nennen, der den politisch agierenden Islamismus um das Element des kämpferischen bzw. kriegerischen Kampfaufrufs erweitert. Islam – Islamismus – Djihadismus, so lautet die Taxonomie von Seiten des BKA, bilden drei zu trennende Bereiche, wobei jeder in den Andere übergehen kann.

Nach dieser erhellenden Ausführung – die leider jegliche Plausibilitätsprüfung oder Konsistenzanalyse vermissen ließ – führte der Islamexperte des BKA aus, dass es aufgrund eines neuen Rechtsgutachtens von Seiten der Islamischen Welt („Fatwa“) einen globalen Aufruf zum Heiligen Krieg gebe, dem „Djihad“,  der alle Gläubigen dieser Welt zur „Verteidigung der muslimischen Länder“ verpflichte. Nach dieser Fatwa sei nicht mehr wie früher, ein Emir, ein Befehlshaber notwendig.  Vielmehr könne nun jeder Gläubige, auch als Minderjähriger ohne die Zustimmung der Eltern, wie es früher notwendig gewesen ist – in den heiligen Krieg ziehen. Man müsse in diesem Zusammenhang von einer „individuellen Pflicht“ sprechen, die jeder Gläubige des Islam zu erfüllen habe.

Des Weiteren ergäbe die innere Logik dieser Denkweise, dass ein Nichtkämpfen-Wollen als ein Abfallen vom Glauben mit dem Tode zu bestrafen ist. Verständlich wird aus diesen Erläuterungen, dass alleine durch diese innere Mechanik ein Automatismus in Gang gesetzt wird, der notwendig zu Terror und Krieg führen muss – eine friedliche Exit-Strategie ist einem Islamgläubigen nicht vorbehalten. In dieser unmenschlichen Strenge mag es ein schwacher Trost sein, ohne Zweckzynismus aber nur eine weitere Systemverstärkerrolle spielen, dass ein einziger vergossener Tropfen Blut im Kampf für den Islam den Einzug in das Paradies verspreche, wie der BKA-Experte ausführte. Eine bemerkenswerte Belohnung, denn es ist der einzige Weg für einen Moslem, mit einer göttlichen Garantie und ohne Schiedsgericht ins himmlische Paradies einziehen zu können.

Auf die sinngemäße Fragestellung der Staatsanwaltschaft durch Jochen Weingarten, ob man jene Systematik auf ein Denkmuster westlicher Sicht übertragen und so verständlich machen kann, erläuterte der BKA-Islamwissenschaftler, dass  der Koran im Sinne der genannten Systematik eine eindeutige Trennung der Welt in Freund und Feind vorschreibe; eine Trennung, die man als eine „kompromisslose Dichotomisierung“ der Welt bezeichnen muss.

In der Praxis bedeutet dies, dass die ideelle Welt der Gedanken in Gut und Böse eingeteilt werde, was in der materiellen, gegenständlichen Welt zur Folge hat, dass ein Gläubiger des Islam nur andere Gläubige des Islam zum Freund haben darf, und dass alle anderen Menschen auf der Welt, die nicht an den Koran glauben, zu meiden sind (physikalisch). Jene religiöse Apartheid im Denken und im praktischen Handeln lässt jede Hoffnung auf interreligiösen Dialog oder Kompromiss als völlig unrealistisch erscheinen. Diese Denkweise jedoch – wie es der BKA-Islamwissenschaftler „politisch korrekt“ getan hat, als eine extremistische Auslegung des Islam durch den Salafismus zu deuten, mag politische Opportunitäten in Deutschland trefflich bedienen, erklärt jedoch nicht die über alle Interpretationsmöglichkeiten schwebende Tatsache: dass die Grundlage jeder Eskalationsstufe und jeglicher terroristischen Tat ein Buch darstellt, das wortwörtliches Gesetz der Islam-Gläubigen ist: der Koran, der gruppenbezogene Fremdenfeindlichkeit kultiviert und Menschenliebe als eine sündhafte Schwäche „verteufelt“.

Der Extremismus ist bei dem islamisch motivierten Terror somit nicht die Folge einer Steigerung von immer mehr amoralischen  ZIELEN – es ist vielmehr lediglich die Steigerung der MITTEL, die eingesetzt werden, um die Ziele, die im Koran gefordert werden, zu realisieren. Die Mittel jedoch, und das dürfte einer einfachen Logik folgen, definieren nicht die Ziele, der Kausalnexus ist vielmehr exakt umgekehrt: die Mittel richten sich nach den aktuellen Umständen, um die Ziele zu realisieren.

Arid Uka hatte die Mittel, die Unterstützung und ein Ziel. Der Koran musste dafür nicht umgeschrieben werden. Wie es auch nicht sinnvoll denkbar ist, dass ein unpolitischer Mensch „über Nacht“ soweit politisiert werden kann, dass seine neue Einstellung bedingt, sein eigenes Leben opfern zu wollen, um politische Gegner zu töten. Einstellungen sind vielmehr das Ergebnis von langwierigen Prägungen, die als affektive Komponente an ein Wertesystem gebunden sind. Wer dies leugnen will, möge den (umgekehrten) Versuch im nahen Bekanntenkreis starten, nämlich einen stark Gläubigen von seiner religiösen Einstellungen „über Nacht“  abzubringen. Wir wissen alle, dass dies nicht möglich ist. Alles erscheint bei dem momentanen Stand der Faktenlage überzeugender als die Theorie einer „Blitzradikalisierung“ von Arid Uka. Und dass ein wissenschaftliche Gutachter lt. Eigener Aussage vor Gericht von Arid Uka noch hat dazulernen können in Sachen islamischer Propaganda, spricht ebenfalls für jenen „Expertenstatus“ von Arid Uka, der nicht über Nacht erlangt worden sein kann.

Unvergessen bleibt am Schluss dieses Erinnerungsprotokolls das treffliche Bonmot von Jochen Weingarten (Staatsanwaltschaft), der die Fragwürdigkeit jener These mit der Bezeichnung „islamischer Durchlauferhitzer“ skeptisch ironisierte. Als durchgeknallter Hitzkopf hätte Arid Uka, der in seiner religiösen Peergroup weltweit ein Held ist (siehe Facebook) noch nicht einmal den Sicherheitsbereich des Flughafens überwinden können. Arid Uka agierte „cool“, wenn auch sein „Benzin“ mit Hass auf Andersdenkende getaktet war.


G. Andreas Kämmerer , den 30.11.2011

Leserkommentare (1)

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Diese Islamexperten des BKA scheinen mir keine Experten zu sein. Zitat: "... führte der Islamexperte des BKA aus, dass es aufgrund eines neuen Rechtsgutachtens von Seiten der Islamischen Welt („Fatwa“) einen globalen Aufruf zum Heiligen Krieg gebe".

Das hört sich so an, wie wenn es da eine Fatwa gäbe, die in der gesamten islamischen Welt akzeptiert sei. Eine solche Fatwa gibt es jedoch sicher nicht, denn wer wollte sie aussprechen? Jeder islamische Religionsgelehrte spricht immer nur für einen vergleichsweisen kleinen Teil des Islam. Hier ist wohl die Terror-Fatwa gemeint, die sich Osama bin Laden von einem seiner Spezel hat anfertigen lassen, um den Leuten den Kopf besser verdrehen zu können.

Eine wesentlich bessere Analyse der Denkstrukturen des islamistischen Terrors findet man in folgendem Artikel der NZZ, geschrieben von einem Ex-Terroristen:
http://bit.ly/vvp7vI