Städtische Rechenzentren auf der Kippe

Verwaltungsgericht stärkt kommunales Subsidiaritätsprinzip

Städtische Rechenzentren auf der Kippe
© MightyFineBros / pixabay

BFF-BIG-Fraktion - Mitteilung 22-2025

In einem Urteil hat das Verwaltungsgericht Frankfurt die städtische Beteiligung an der Mainova Webhouse für rechtswidrig erklärt. Damit steht nicht nur der geplante Rechenzentrumscampus einer Tochter des stadteigenen Energieversorgers Mainova in Seckbach auf der Kippe, sondern auch ganz grundsätzlich der Betrieb von kommunalen Rechenzentren. Geklagt hatte ein Mitbewerber, der sich durch dieses Vorhaben in seinen Rechten verletzt fühlte.

Das Verwaltungsgericht sieht in der Beteiligung der Stadt an dem geplanten Rechenzentrum einen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip nach § 121 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO). Demzufolge darf sich die Stadt nur dann wirtschaftlich betätigen, wenn der Zweck nicht ebenso gut und effizient durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann. Zwar hat die Mainova in der Vergangenheit bereits Rechenzentren betrieben, doch aus Sicht des Gerichts kann sich die Stadt Frankfurt in dieser Frage nicht auf einen Bestandsschutz berufen, da es sich hierbei um eine wesentliche Erweiterung der bisherigen Geschäftstätigkeit handelt. 

Die BFF-BIG-Fraktion begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ausdrücklich, weil damit dem staatsgläubigen Denken des Magistrats eine Absage erteilt und das kommunale Subsidiaritätsprinzip mit dem Grundsatz „Privat vor Staat“ gestärkt wird. „Wir hoffen, daß dieses überzeugende Urteil auch in einem möglichen Berufungsverfahren Bestand haben wird.“, so deren rechtspolitischer Sprecher Uwe Schulz.

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