Ein Sieg für die Meinungs- und Pressefreiheit
Kommentar zum „Compact“-Urteil

Von Dr. Uwe Schulz
Man muß das Magazin „Compact“ nicht lesen. Noch viel weniger muß man den verquasten und politisch abseitigen Theorien des Herrn Elsässer irgendetwas abgewinnen. Darum ging es bei dem von der damaligen Innenministerin Nancy Faeser (SPD) ausgesprochenen Verbot des Magazins „Compact“ aber nicht. Es ging um nichts Geringeres als um unser Grundgesetz, um die Meinungs- und Pressefreiheit. Das Bundesverwaltungsgericht stellt klar: Die Grundrechte sind unteilbar. Das Grundgesetz garantiert im Vertrauen auf die Kraft der freien gesellschaftlichen Auseinandersetzung selbst den Feinden der Freiheit die Meinungs- und Pressefreiheit. Selbst für die Feinde des Grundgesetz gilt dessen Schutz !
Richtigerweise kommentiert der Verfassungsrechtler Boehme-Neßler die Entscheidung: „Die Verfassung ist demokratisch. Sie will grundsätzlich keine Verbote. Sie will freie geistige Auseinandersetzung mit Argumenten. Auch polemisch überspitzte Machtkritik, Verschwörungstheorien und geschichtsrevisionistische Betrachtungen genießen den Schutz der Meinungs-und Pressefreiheit.“ Das Urteil hat dies in überzeugender Weise dargestellt und einer Verbotskultur in der Politik eine Absage erteilt. Es fragt sich aber, wo bei Nancy Faeser, Mitglied einer demokratischen Partei, dieser Hass und diese Verachtung gegenüber den Grundrechten herkommt.
Wie sagt der amerikanische Sprachwissenschaftler Noam Chomsky: „Goebbels war für die freie Meinungsäußerung von Ansichten, die er mochte. Das war Stalin auch. Wenn Sie wirklich für die Meinungsfreiheit sind, dann sind Sie für die Meinungsfreiheit von genau den Ansichten, die Sie verachten. Andernfalls sind Sie nicht für die Meinungsfreiheit.“
Herzlichen Dank, Bundesverwaltungsgericht!