Fahrradstraße Grüneburgweg fährt vor Gericht

BFF-BIG-Fraktion positioniert sich auf Seiten der Kläger

Fahrradstraße Grüneburgweg fährt vor Gericht
© geralt/pixabay

BFF-BIG-Fraktion - Mitteilung 29-2025

Eine Gruppe von Gewerbetreibenden, Anwohnern und Gastronomen des Grüneburgwegs hat Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt gegen die dortigen Verkehrsmaßnahmen eingereicht. Die Umgestaltung zur Fahrradstraße stieß bereits seit Bekanntwerden der Planungen auf erheblichen Widerstand bei den Betroffenen. Der Eingang der Klage wurde mittlerweile durch das Mobilitätsdezernat der Stadt Frankfurt bestätigt.

Die BFF-BIG-Fraktion im Römer positioniert sich auf Seiten der Kläger und begrüßt das gerichtliche Vorgehen der Anlieger gegen die Verkehrszeichen und Sperrmaßnahmen im Grüneburgweg. „Unsere Fraktion hat diesen Umbau von Anfang an konsequent abgelehnt und im weiteren Verlauf bereits mehrfach Anträge eingebracht, diesen wieder rückgängig zu machen, sowohl im Ortsbeirat 2 als auch in der Stadtverordnetenversammlung.“, führt Uwe Schulz, verkehrspolitischer Sprecher von BFF-BIG, aus. Nachdem die Politik auf die zahlreichen Beschwerden und Proteste nicht reagiert habe, sei der Klageweg nur folgerichtig, so seine Überzeugung. 

Zumal die Belange des Handels sowie der ansässigen Unternehmen bei der Neugestaltung nicht hinreichend berücksichtigt worden seien. „Schwere Erreichbarkeit und fehlende Parkplätze führen zu einem Wegfall gerade von auswärtigen Kunden und damit zu Umsatzeinbußen. Nicht wenigen Geschäften droht die Schließung.“, erläutert Schulz. „Aber auch die Anwohner erleiden dadurch erhebliche Nachteile. So führt die Einbahnstraßenregelung in der Mitte des Grüneburgwegs zu einem Schleichverkehr durch die Nebenstraßen, mit der Folge einer Zunahme an Lärm- und Abgasbelastung für die Anwohner, die stärker in diese Planungen hätten einbezogen werden müssen.“

Schließlich werfe die derzeitige Verkehrsgestaltung im Grüneburgweg zahlreiche verkehrsverwaltungsrechtliche Fragen auf. „So müssen Verkehrsschilder ohne weiteres wahrgenommen werden können. Bei etwa 600 Schildern auf 1100 Metern sind diesbezüglich durchaus berechtigte Zweifel angebracht.“, unterstützt Schulz die Sichtweise der Kläger.

Die BFF-BIG-Fraktion ist sich sicher, daß diese vorbezeichneten Fragestellungen im verwaltungsrechtlichen Verfahren ausführlich erörtert werden. „Es ist den Klägern zu wünschen, daß ihre Anliegen vor Gericht den Zuspruch finden, den ihnen die politisch Verantwortlichen bislang versagt haben.“, so Schulz abschließend.

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