BFF: „Doppelmoral der Frankfurter FDP“
Kritik an Nominierung von Wüst als Spitzenkandidatin

Die Nominierung von Wirtschaftsdezernentin Stephanie Wüst als Spitzenkandidatin der Frankfurter FDP für die Stadtverordnetenversammlung sorgt bei der unabhängigen Wählervereinigung Bürger Für Frankfurt BFF für deutliche Kritik.
Deren Vorsitzender Mathias Pfeiffer führt dazu aus: „Gemäß der Hessischen Gemeindeordnung HGO können Mitglieder des Magistrats nicht zugleich Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sein. Bei der Kandidatur von Stephanie Wüst handelt es sich somit um eine reine ‚Scheinkandidatur‘, da sie das Mandat im Falle ihrer Wahl weder annehmen kann noch will.“
Uwe Schulz, berufenes BFF-Vorstandsmitglied und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion im Römer, sieht sogar juristische Probleme, wenn Politiker vor der Wahl erklären, daß sie das Amt, für das sie kandidierten, gar nicht antreten wollen. „Vor der letzten Kommunalwahl hatte die FDP noch massive Kritik an der Stadtverordnetenliste der SPD geübt, da dort der Oberbürgermeister als Spitzenkandidat und weitere Dezernenten der SPD kandidierten.“, stellt er fest.
In Folge forderte die hessische FDP auf einem Landesparteitag, die Kandidatur hauptamtlicher Magistratsmitglieder auf Stadtverordnetenlisten gesetzlich zu unterbinden. Der Beschluss lautet: „Die FDP Hessen fordert eine Ergänzung des § 32 HGO dahingehend, daß hauptamtliche Mitglieder des Gemeindevorstands kein passives Wahlrecht für die Gemeindevertretung besitzen. In gleicher Weise ist § 23 HKO zu ändern.“
Pfeiffer abschließend: „Die Frankfurter FDP verrät ihre eigenen Grundsätze und handelt den Beschlüssen ihrer Parteigremien offen zuwider. Diese Doppelmoral offenbart einmal mehr die völlige Unglaubwürdigkeit dieser Partei und ihrer Vertreter.“