Strafrabatt für korrupten Oberstaatsanwalt?

Vorzeitige Entlassung aus Gefängnis wirft Fragen auf

Strafrabatt für korrupten Oberstaatsanwalt?
© hrohmann / pixabay

Hübners Frankfurter Woche – Folge 184

Wenn ein Oberstaatsanwalt als Korruptionsermittler tätig war, doch seine verantwortungsvolle Tätigkeit im öffentlichen Interesse dazu nutzte, sich selbst im hohen Maße dank korrupter Praktiken zu bereichern, dann war und ist das eine besonders verachtenswerte Straftat. Das sah auch das Frankfurter Landgericht so und verurteilte den Juristen wegen Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung zu sechs Jahren Haft. Man kann das Urteil durchaus als recht milde einschätzen. Denn eigentlich sollte es noch abschreckendere Wirkung für Personen mit besonderer Vorbildfunktion haben.
 
Umso mehr irritiert die Tatsache, daß der korrupte Oberstaatsanwalt nun bereits Anfang Dezember 2025 zur Bewährung aus der Haft entlassen wurde. Damit wurde dem überführten Täter ein Teil der Strafe erlassen, was Fragen aufwirft. Denn auch wenn der einst sehr angesehene Jurist nach höchstrichterlichem Beschluss seinen Beamtenstatus und die damit verbundenen Vorteile und Pensionsansprüche verloren hat: In was soll die Bewährung bestehen, wenn er seine frühere Tätigkeit in der Justiz nicht mehr ausüben kann?
 
Die vorzeitige Haftentlassung erweckt den Eindruck, der Justiz sei die Tatsache eines solch schwarzen Schafs in ihren Reihen zu peinlich, um mit dessen Gefängnisstrafe immer wieder konfrontiert mit eigenem Versagen zu sein. Schließlich hatte der Oberstaatsanwalt jahrelang unbesorgt seinen Machenschaften nachgehen können. Erst ein privater Konflikt hatte ihn entlarvt. Und auch erst die Erwähnung in einem Zeitungsbericht über das Urteil in einem Nachfolgeverfahren informierte nun, wohl eher versehentlich, über die verkürzte Haftzeit. 
 
Wer das auch immer im Justizapparat verfügt hat, dürfte nicht glücklich sein über diese Information für die Öffentlichkeit. Denn es gibt Vergehen und Strafen, die nach harten Konsequenzen verlangen. Ein krimineller Oberstaatsanwalt gefährdet massiv das Vertrauen in eine der wichtigsten Institutionen des Rechtsstaates. Auch Begnadigungen haben das zu bedenken.
                                              

Wolfgang Hübner

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