Neue Fragezeichen in der Burka-Affäre
Magistrat weicht wichtigen Auskünften aus

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zur Kommunalwahl in Frankfurt am 27. März 2011
19/ 25. Februar 2011
Die Vermutung der FREIEN WÄHLER, dass über den Verlauf und die Beendigung der Burka-Affäre in der Frankfurter Stadtverwaltung noch längst nicht alles offen gelegt wurde, hat neue Nahrung gefunden: Erst wurde einer 15 Punkte umfassenden dringlichen Anfrage der FW-Fraktion vom 7. Februar von allen im Römer vertretenen Parteien die Dringlichkeit verweigert mit der Begründung, es gebe in dieser Angelegenheit keinen Klärungsbedarf mehr. Damit kann die Pflicht des Magistrats zur Beantwortung der 15 Fragen zwar nicht verhindert, aber lange über den Termin der Kommunalwahl am 27. März hinaus verzögert werden.
Als Reaktion auf diese befremdliche Verzögerungstaktik hatte die FW-Fraktion für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag im Rahmen der Fragestunde mehrere besonders wichtige Punkte aus dem Fragekatalog zur schriftlichen Beantwortung gestellt. Alle Antworten provozieren nur neue Fragen: So ist nun klar, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses „in beiderseitigem Einvernehmen“ geschehen ist. Bislang war zu hören und zu lesen, die städtische Angestellte habe einseitig auf eine Weiterbeschäftigung verzichtet, weil die Stadt ihre Absicht, in der Burka den Dienst im Bürgeramt zu verrichten, strikt abgelehnt habe. Das jetzt bestätigte „beiderseitige Einvernehmen“ lässt den Schluss zu, das sich beide Seiten auch in materieller Hinsicht entgegengekommen sind. Nun muss geklärt werden, worin das Entgegenkommen der Stadt bestand. Die FREIEN WÄHLER werden das tun.
Da in den Medien von unterschiedlich hohen Abfindungsforderungen der Angestellten berichtet wurde, fragten die FW: „Hat die Angestellte und/oder ihre Rechtsvertretung der Stadt jemals angeboten, auf eine Weiterbeschäftigung bei Zahlung einer Abfindung zu verzichten?“ Die schriftliche Antwort darauf ist völlig unbefriedigend: „Im Rahmen der Klärung wurden alle rechtlichen Möglichkeiten geprüft. Die Stadt Frankfurt hat die Möglichkeit einer Abfindung zu keiner Zeit in Erwägung gezogen.“ Bei der Frage der FW ging es aber nicht darum, ob die Stadt eine Abfindung „in Erwägung gezogen“ hat, sondern um das Verhalten der Angestellten: Denn es macht einen bedeutsamen Unterschied, ob diese aus religiösen Motiven oder schnödem finanziellen Interessen so gehandelt hat. Seitens der CDU/Grünen-Mehrheit im Römer war jedenfalls ganz gezielt gestreut worden, die Angestellte habe eine Geldsumme haben wollen, die ihr aber verweigert worden sei.
Die unbefriedigende und ausweichende Antwort des Magistrats sowie die bewusste Verzögerung des umfangreichen Fragekatalogs lassen nur einen Schluss zu: Es gibt Hintergründe und Einzelheiten in dieser spektakulären Affäre, die das Licht der Öffentlichkeit scheuen. Die FREIEN WÄHLER werden sich aber nicht davon abbringen lassen, zu Beginn der neuen Wahlperiode weiter auf restloser Aufklärung dieser Angelegenheit zu beharren.
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