Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen sollen geschröpft werden
Bundesregierung stopft Haushaltslöcher unsozial

„Haushaltsmilliarden sollen aus dem Gesundheitsfonds kommen“ (FNP vom 7.2.2013). Solche und ähnliche Verlautbarungen konnte man heute den Zeitungen und elektronischen Medien entnehmen. Die Bundesregierung will ihre Haushaltslöcher durch Streichung von „Zuschüssen“ an die gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 4 Milliarden € aus dem Gesundheitsfonds stopfen. Anstatt die hohen Beiträge der überwiegend zwangsversicherten Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen zu senken, werden die „Zuschüsse“ gesenkt.
Bei diesen „Zuschüssen“ handelt es sich hauptsächlich um politisch zu verantwortende Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, die, wenn überhaupt, von allen steuerpflichtigen Bürgern zu zahlen sind und nicht den Zwangsversicherten allein aufgehalst werden dürfen. Es handelt sich dabei z.B. um die Beiträge für Familienangehörige, wie Kinder und Ehefrau (bei Moslems in Vielehe auch Ehefrauen sic!! Siehe auch dazu Die Welt: http://www.welt.de/politik/deutschland/article109544417/Polygamie-in-der-Migranten-Parallelgesellschaft.html),um Hartz-IV- und Grundsicherungs-Bezieher nach dem SGB, die schon heute mit 130,-- Euro viel zu niedrig angesetzt werden, ferner um Ausgaben für Asylberechtigte und Strafgefangene, die Anspruch auf eine ärztliche Versorgung haben, sowie um die Kosten für die Sozialversicherungsabkommen der Bundesregierung mit sehr vielen Staaten.
Inzwischen sind ganz Europa und einige weitere Staaten durch die Sozialversicherungsabkommen vernetzt. Es bestehen Verträge zwischen folgenden Ländern: Belgien, Nordirland, Mazedonien, Spanien, Bosnien-Herzegowina, Irland, Niederlande, Tschechien, Dänemark, Island, Norwegen, Tunesien, Deutschland, Grönland, Italien, Österreich, Türkei, Finnland, (Rest-)Jugoslawien, Portugal, Ungarn, Frankreich, Kroatien, Schweden, Griechenland, Lichtenstein, Schweiz, Großbritannien, Luxemburg, Slowenien.
Die viel zu niedrigen Beiträge für politische Krankenkassenmitglieder nach dem SGB und einigen Sozialversicherungsabkommen kosten inzwischen die deutschen Krankenkassen und damit die gesetzlich versicherten und beitragszahlenden Krankenkassenmitglieder sehr viel Geld, denn die staatlichen „Zuschüsse“ decken die tatsächlichen Kosten beileibe nicht.
Zum Beispiel wurde bereits 1964 mit der Türkei in dem „Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit“ mit Ergänzungen 1972, 1975 und 1986 vereinbart, daß Türken, die sich rechtmäßig in der BRD aufhalten für alle auch in der Türkei lebenden Familienmitglieder, denen sie nach türkischem Familienrecht unterhaltsverpflichtet sind, Leistungen aus der Krankenkasse des hier lebenden Unterhaltsverpflichteten erhalten. Veröffentlicht in den Bundesgesetzblättern Jahrgang 1965, Teil II, Seite 1170 ff, Jahrgang 1972, Teil II, Seite 2 ff, Jahrgang 1975, Teil II, Seite 374 ff, 1986, Teil II, Seiten 1040 ff (zu finden im Internet).
Abgerechnet wird von der staatlichen Krankenkasse der Türkei über die AOK Bonn. Ähnliche Abkommen gibt es auch mit anderen Staaten. Deshalb müssen deutsche Rentner sich heute selber versichern, derweil türkische Omas, Opas, verwitwete Schwestern und andere Familienangehörige, die nicht arbeiten, und für die der „Clanvorstand“ nach türkischem Familienrecht unterhaltsverpflichtet ist, kostenlos mitversichert sind.
Genaue Zahlen, was das tatsächlich kostet, sind nicht bekannt. Aber behauptet wird: "Die Familienversicherung der in den genannten Ländern lebenden Familienmitglieder ist schon deshalb eine sinnvolle Einrichtung, weil sie dazu beiträgt, dass sich ein Teil der aus diesen Ländern angeworbenen Arbeitnehmer dafür entschieden hatte, ihre Familienangehörigen nicht mit nach Deutschland zu nehmen" (Zitat: Die Welt). Auch diese Aussage lässt sich bei inzwischen mehr als 3 Millionen Türken in Deutschland kaum noch aufrecht erhalten, zumal z.B. Türken ganz legal auch Familienangehörige aus der Türkei zur Behandlung nach Deutschland holen können.
Wenn ferner gesagt wird: "Der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung entstehen durch diese Regelungen keine Mehrbelastungen, sondern sogar erhebliche Einsparungen. Die Ausgaben der Krankenkassen würden deutlich steigen, wenn die Familienangehörigen nicht in ihren Heimatstaaten, sondern von ihrem Recht nach Deutschland nachzuziehen bzw. hier zu wohnen Gebrauch machen würden (Zitat: Die Welt)", dann stellt sich doch die Frage, warum, wenn das so billig ist, die Kosten aller Sozialabkommen mit anderen Staaten nicht jährlich von der Bundesregierung ordentlich veröffentlicht und über Steuern aufgebracht werden?
Nein, die Bundesregierung plant, die explodierenden Staatsschulden mit der Kürzung von „Zuschüssen“ aus dem Gesundheitsfonds zu tilgen. Das geht zu Lasten der deutschen gesetzlich Krankenversicherten. Die Privatversicherten hingegen werden als Steuerbürger teilweise aus der Haftung für die von der Regierung eingegangenen „Sozialabkommen“ entlassen. Das ist in höchstem Maße unsozial.
Ellen Wild