Tram-17-Bau verzögert sich
Regierungspräsidium Darmstadt: Neue Planoffenlage

Unbeliebt nicht nur bei den Anwohnern ist die Absicht der Stadt Frankfurt, die Straßenbahnlinie 17 (Hauptbahnhof – Rebstockbad) über den Hauptbahnhof hinaus durch Sachsenhausen bis nach Neu-Isenburg zu verlängern. Hierzu muss eine Lücke im Schienennetz durch die Stresemannallee in einer Länge von 1,8 Kilometern für 18 Mio. Euro geschlossen werden. Die Stadt argumentiert, so entstünde der erste Teil der geplanten Ringbahnstrecke und man könne Pendler aus Neu-Isenburg zum Umstieg vom PKW auf den ÖPNV (öffentlichen Personennahverkehr) bewegen, da die Tram 14 bisher in Frankfurt nur den Südbahnhof anbindet und der Hauptbahnhof bessere Umsteigemöglichkeiten biete.
Die Anwohner der neuen Tramstrecke, besonders in der Heimatsiedlung, fürchten durch die Tram 17 gesteigerten Verkehrslärm. Und mit den Buslinien 35 und 78 sei man doch bereits gut angebunden. Zudem müsste der Abenteuerspielplatz hier zu einem Großteil verlegt und mehrere Bäume gefällt werden. Im zuständigen Ortsberat 5 gab es wiederholt weitere stichhaltige Gegenargumente: An der von PKWs vielbefahrenen Kennedyallee käme es besonders in den Stoßzeiten zu Rückstaus, weil die 17 hier diese Ein- und Ausfallstraße aus der Stadt in den Süden kreuzt. Eine Straßenbahn sei bekanntlich recht langsam unterwegs und zudem sei Neu-Isenburg im Westen doch bereits ans schnelle S-Bahn-Netz angeschlossen.
Bei der Umfrage zum Bürgerhaushalt lehnten viele den Bau der Tram 17 ab: So könne man in Zeiten knapper Kassen viel Geld sparen. Aber die Stadt, an der Spitze der grüne Verkehrsdezernent Stefan Majer, will dieses Projekt unbedingt durchdrücken. Nun keimt unter den Gegnern der neuen Straßenbahntrasse wieder Hoffnung auf. Noch einmal hat der Bürger eine Chance, sich einzubringen: Roland Beck, für die Freien Wähler als ehrenamtlicher Stadtrat im Frankfurter Magistrat, erhielt Post von der Pressestelle des Regierungspräsidiums Darmstadt. Hier auszugsweise deren Inhalt, der in dem teilweise recht schwer verständlichen Umfang wieder gegeben werden muss, damit die Einwendungen korrekt erstellt werden können:
Straßenbahntrasse Stresemannallee: Änderungen beim Schallschutz erfordern neue Planoffenlage
Änderungen bei den Planunterlagen zum Schallschutz sind dafür verantwortlich, dass dieser Teil der Unterlagen für den Ausbau der Straßenbahntrasse in der Stresemannallee in Frankfurt am Main nochmals für die Öffentlichkeit offengelegt wird. … Wie das Regierungspräsidium Darmstadt mitteilt, hat die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH für den Neubau der Straßenbahntrasse Stresemannallee die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Im Verlauf des Anhörungsverfahrens hat sich das Erfordernis ergeben, die schalltechnischen Untersuchungen teilweise zu überarbeiten bzw. um zusätzliche Gutachten zu ergänzen.
So wurde die schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung der Gesamtlärmeinwirkung aus dem öffentlichen Verkehrsnetz auf den Prognosehorizont 2025 fortgeschrieben und in Bezug auf weitere für die Geräuschemissionen maßgebliche Aspekte ergänzt und angepasst. Die in der Nutzen-Kosten-Untersuchung als Folge der Realisierung des Vorhabens prognostizierte Verringerung des motorisierten Individualverkehrsaufkommens wurde jedoch im Sinne einer oberen Abschätzung unberücksichtigt gelassen.
Im Ergebnis bestätigt sich die Erkenntnis, dass das Straßenbahnvorhaben im überwiegenden Einwirkungsbereich der Stresemannallee zu keiner relevanten Zusatzbelastung führt. Allerdings sind für 12 im Umfeld des Knotenpunktes Stresemannallee / Mörfelder Landstraße gelegene Immissionsorte ursächlich auf das Vorhaben zurückgehende, aus Aspekten des Gesundheitsschutzes relevante Erhöhungen des Lärmpegels prognostiziert. Da dies in den ursprünglich ausgelegten Planunterlagen nicht bzw. nur bedingt erkennbar war, besteht das Erfordernis einer nochmaligen Beteiligung der Öffentlichkeit.
Diesen Auswirkungen soll durch den Einbau eines lärmtechnisch optimierten Asphaltbelags entgegengewirkt werden, was aus Sicht des (wer? Da fehlt etwas, D. Schreiber)den großen Vorteil bietet, dass davon nicht nur die vorgenannten Immissionsorte profitieren. Vielmehr kann auf diese Weise in Übereinstimmung mit der Lärmminderungsplanung letztlich für alle im Einwirkungsbereich des Vorhabens gelegenen Objekte eine Verbesserung der Lärmsituation erreicht werden.
Neben der geänderten Untersuchung der Gesamtlärmbelastung wurde eine weitere schalltechnische Untersuchung zur Beurteilung des erheblichen baulichen Eingriffs in den Straßenverkehrsraum der Stresemannallee erstellt. Gegenstand dieser Untersuchung ist die Prüfung, ob aus der baulichen Änderung der Stresemannallee ein Anspruch auf Lärmschutz nach den Bestimmungen der Verkehrslärmschutzverordnung resultiert. Ausweislich der Untersuchung besteht ein solcher Anspruch für lediglich einen der untersuchten Immissionsorte. Da die in Rede stehende schalltechnische Untersuchung jedoch nicht Gegenstand des ausgelegten Plans war, ist auch insoweit eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung geboten.
Komplettiert werden die Unterlagen durch eine ergänzende Stellungnahme zur Darstellung der durch verschiedene Verkehrslärmquellen hervorgerufenen Teilbeurteilungspegel, die die Untersuchung der Gesamtlärmbelastung ergänzt. Die schalltechnische Untersuchung zur Prüfung von Ansprüchen auf Lärmvorsorge aus dem Neubau der Straßenbahn bleibt dagegen unverändert.
Die geänderten bzw. neu erarbeiteten schalltechnischen Unterlagen liegen in der Zeit vom 2. April bis zum 2. Mai 2013 bei dem Stadtplanungsamt der Stadt Frankfurt während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme aus.(Hervorhebung durch D. Schreiber.) Darüber hinaus werden die Unterlagen für diesen Zeitraum unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ auch auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt eingestellt.
Einwendungen können bis zum 16. Mai 2013 bei der Stadt Frankfurt am Main oder dem Regierungspräsidium Darmstadt schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Maßgeblich ist der Eingangsstempel.(Hervorhebung durch D. Schreiber.) Dabei sind jedoch nur solche Einwendungen zugelassen, die sich auf die geänderten bzw. neu vorgelegten Unterlagen beziehen. Einwendungen zu dem bisherigen Verfahren sind dagegen ausgeschlossen. Soweit im bisherigen Verfahren bereits Einwendungen erhoben wurden, gelten diese unverändert fort.
D. Schreiber