Eklat um Bebauung auf der Maininsel

Selbstverwirklichung eines Architekten treibt Stadtpolitik vor sich her

PRESSEMITTEILUNG  51/2013


Die Bebauung der Maininsel mit einem zusätzlichen, zweiten Bauwerk ist weiter ein Politikum. Die umstrittenen und fragwürdigen Pläne des Frankfurter Architekten Christoph Mäckler mußten nach einer Erklärung des Denkmalbeirats der Stadt Frankfurt überarbeitet werden. Bürgermeister Olaf Cunitz hatte den Denkmalbeirat im Juni mit der Überprüfung der Pläne Mäcklers beauftragt. In diesem Bericht wird kritisiert, daß der geplante Bau eines Brückenturms einen „unverhältnismäßig massiven und damit dominanten Charakter“ aufweise und außerdem die von Mäckler vorgesehene Wohnbebauung historisch nicht existiert habe, so daß für die Alte Brücke gemäß den Ausführungen des Denkmalbeirats die Anmutung eines Wohnhauses nicht tragbar sei. Außerdem wurden die räumlich ausufernden Dimensionen des Projektes massiv kritisiert, insbesondere die Höhe des Bauwerks wurde bemängelt.

Damit die Realisierung seines Prestigeobjektes doch gelingt, hat Mäckler nun die überarbeiteten Pläne für seinen Brückenturm vorgelegt, die einen vier Meter niedrigeren Bau vorsehen. Außerdem soll eine geänderte Fassade und Fensterfront dem Brückenturm ein Aussehen geben, das nicht – wie im bisherigen Entwurf – an ein Wohngebäude erinnert, sondern dem historischen Charakter gerecht werde.

Der Denkmalbeirat gab sich mit diesem Änderungsentwurf zufrieden und auch CDU und FDP haben inzwischen ihr zustimmendes Votum abgegeben. Obwohl die Entscheidung der GRÜNEN noch aussteht, wird die sich als Umweltschutzpartei verstehende Fraktion wohl einmal mehr einknicken und gegen die Interessen der Natur entscheiden, indem sie einer Bebauung der geschützten Grünfläche Maininsel zustimmen.


Die Freie Wähler Fraktion im Römer hat bereits in einem Antrag vom 20. Juni 2013 klipp und klar gefordert, „Kein zweites Bauwerk auf der Maininsel“:

„Das Bauvorhaben eines sogenannten zweiten ‚Brückenturmes‘ auf der Maininsel an der Alten Brücke ist sofort einzustellen, da die Maininsel nach dem gültigen Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen ist, wonach eine Bebauung gemäß §35 Abs.1 in Verbindung mit Abs.3 Nr.1 BauGB offensichtlich gesetzwidrig ist, und ein Verstoß gegen diese Rechtsvorschrift die in Art.20 Abs.3 GG geforderte Bindung aller Organe der vollziehenden Gewalt an Recht und Gesetz bräche.“

Abgesehen von diesem grundsätzlichen, d.h. rechtlichen und naturschützerischen Einwand gegen das zweite Bauwerk auf der Maininsel, machen die Äußerungen Mäcklers dringend eine Richtigstellung notwendig:

1. Sachlich gesehen ist die Bezeichnung „Brückenturm“ fehlerhaft und vermutlich vom Bauinteressenten zur Irreführung der Stadtverordneten und des Magistrats gewählt worden. Brückentürme waren über die gesamte vielhundertjährige Geschichte Frankfurts die beiden Türme am Nord- und Südende der Alten Brücke, die beide auf dem Ufer standen, nicht auf oder an der Brücke. Im Strom unter der Brücke oder auch teilweise an deren Seiten standen zeitweise wechselnde und immer wieder anders konstruierte Mühlenbauwerke, die aber nur wenig über die Brückenoberkante hinwegreichten, niemals also – wie von Mäckler suggeriert – Turmcharakter hatten.

2. Die Begründung Mäcklers für die Wohnnutzung, wonach auch früher in den Brückenmühlen Menschen lebten („Dort haben auch Menschen gewohnt“), ist historisch irreführend. Denn diese Brückenmühlen standen eben nicht auf der Maininsel, so daß auch niemals eine Bewohnung auf der Insel stattfand.   

3. Darüber hinaus fehlt dem Projekt „Brückenturm“ jegliches öffentliche Interesse, da es sich um einen rein privaten Wohnturm der gehobenen Preiskategorie handelt, dem ein zur Erlangung privaten Einkommens erstelltes Restaurant sowie ein Museum beigegeben werden soll. Die vorgebliche museale Nutzung ist in ihrem Gesamtumfang gegenüber der Privatnutzung unerheblich.

Wenn Mäckler seine Seitenbauten auf der Maininsel als Brückentürme deklariert, dann betreibt er historische Falschmünzerei und reklamiert historische Bedeutung für seine architektur- und kulturgeschichtlich gänzlich unbegründeten Neukonstruktionen. Der Wille eines einzelnen scheint so die Stadtpolitik vor sich herzutreiben. Die Regierungskoalition scheint willig dem Selbstverwirklichungstrieb Mäcklers zu folgen und sich dessen städtebaulichen Illusionen hinzugeben.

Festzuhalten bleibt:

-    Jegliche Bebauung der Maininsel ist objektiv rechtswidrig.
-    Mäcklers historische Begründungen sind nachweisbar falsch und von ihm selbst herbeiphantasiert.

Ob im ursprünglichen Entwurf oder den geänderten Plänen - Die Freie Wähler Fraktion bleibt dabei: „Kein zweites Bauwerk auf der Maininsel.“

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