Nun muss eine neue Straßenreinigungssatzung her!

Niederlage der Stadt Frankfurt beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof

Nun muss eine neue Straßenreinigungssatzung her!
© Foto R. Sawicki

Pressemitteilung der FREIEN WÄHLER im Römer – 64/18. Dezember 2013

Es war ein langer Kampf für Herbert Krajnik, aber er hat sich nun gelohnt: Der frühere Vorsitzende der Freien Wähler e.V. in Frankfurt hat mit anderen Bürgern im Streit um die Straßenreinigungsgebühren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einen spektakulären Sieg gegen die Stadt Frankfurt errungen. Denn mit dem Urteil (Aktenzeichen 5 A 1343/11, 5 A 1399/11 und 5 A 1402/11) hat das Gericht „die Heranziehung von Grundstückseigentümern zu Straßenreinigungsgebühren durch die Stadt Frankfurt am Main für die Jahre 2005 bis 2009 für rechtswidrig erklärt“.  Bestätigt wurde damit auch das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 19. April 2011. Eine Revision gegen den Kasseler Richterspruch wird nicht möglich sein.

Im Kern geht es bei dem nun entschiedenen Konflikt um die Frage, welchen Anteil an den Straßenreinigungskosten die Allgemeinheit und welchen Anteil die jeweiligen Anlieger zu tragen haben. In der geltenden Gebührensatzung ist nach Auffassung der VGH-Richter nicht nachvollziehbar festgelegt, welchen Anteil die Allgemeinheit zu tragen hat, zumal die Stadtverordneten nach Auffassung des Gerichts über diesen derzeit geltenden Anteil  niemals entschieden hätten. Auch wenn von dem Urteil offenbar nur die konkreten Kläger profitieren werden, wird doch klar: Frankfurt braucht endlich eine neue Straßenreinigungssatzung, in der mit den Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten der geltenden Satzung Schluss gemacht wird. Diese Ungerechtigkeiten sind übrigens noch umfangreicher als in Kassel behandelt.

Das wissen auch die Verantwortlichen in Magistrat und Verwaltung seit vielen Jahren. Denn dieses Wissen führte im Jahr 2004 dazu, eine neue Satzung zu verabschieden, die aber handwerklich so schlecht und teilweise absurd ungerecht erstellt wurde, dass ein Proteststurm der Bürger die damalige Viererkoalition aus CDU, SPD, Grünen und FDP dazu zwang, diese missglückte Satzung am 7. November 2005 rückwirkend zum 1. Januar 2005 wieder aufzuheben. Gleichzeitig wurde in großer Not die alte, reformbedürftige Satzung vom 6. März 1992 wieder in Kraft gesetzt, woran sich bis heute nichts geändert hat.

Die seit 2006 im Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung dominierende Koalition aus CDU und Grünen hat es sträflich versäumt, eine neue Satzung zu erarbeiten und vorzulegen – das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshof ist eine schallende Ohrfeige für dieses politische Versagen. Zweifellos muss nun endlich und so bald wie möglich eine Straßenreinigungssatzung für Frankfurt her, die für jeden Bürger nachvollziehbar und akzeptabel ist. Die FW-Fraktion wird Anfang des neuen Jahres 2014 einen entsprechenden Antrag stellen. Erinnert sei in diesem Zusammenhang daran, dass in den Jahren 2004 und 2005 die Freien Wähler allein gegen alle anderen Parteien die missglückte neue Satzung ablehnten – mit guten Gründen und, wie sich gezeigt hat, mit vollem Erfolg.

Das Kasseler Urteil, nicht zuletzt erzwungen von der Hartnäckigkeit der FW-Mitglieder Krajnik und Ortsbeirat Alfons Meister, soll nun allen betroffenen Bürgern zugute kommen. Der Magistrat und die zuständige Dezernentin Heilig (Grüne) sind ab sofort in der Pflicht!

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