„Armutseinwanderung“ gibt es nicht zum Nulltarif
Magistrat beantwortet Anfrage der Freien Wähler

Pressemitteilung der FREIEN WÄHLER im Römer – 6 / 6. Februar 2014
Auf eine umfangreiche Anfrage der Fraktion der Freien Wähler im Römer hat der Magistrat in seinem Bericht B 21 eine weitgehend informative Antwort zu den finanziellen Folgen der sogenannten „Armutseinwanderung“ aus den EU-Staaten Rumänien und Bulgarien gegeben. Die Zahlen des Magistrats machen deutlich, dass mit dieser Entwicklung erhebliche soziale Belastungen verbunden sind. Da die sogenannte „Armutseinwanderung“ aus beiden EU-Staaten noch größere Ausmaße annehmen dürfte oder bereits angenommen hat, werden auch für Frankfurt künftig weitere Mehrbelastungen zu erwarten sein. Die FW-Fraktion wird diese Entwicklung kritisch begleiten.
Dem Bericht B 21 zufolge waren am Stichtag des 30. Juni 2013 in Frankfurt 5.598 Bulgaren und 6.621 Rumänen mit Hauptwohnung gemeldet. Dazu heißt es: „Über die Zahl der Sinti und Roma liegen keine Informationen vor, da im Melderegister nur die Staatsangehörigkeit und nicht die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Bevölkerungsgruppe erfasst wird. Derartige Erhebungen sind sozialdatenschutzrechtlich nicht zulässig“
Für den nicht bezifferten Personenkreis aus Bulgarien und Rumänien ohne Anspruch auf Sozialleistungen wurden vom 1. Januar bis 30. September 2013 Wohn-, Kleider- und andere Hilfen im Wert von 201.350 Euro geleistet. Auch dazu heißt es: „Eine Differenzierung nach Volkszugehörigkeit erfolgt nicht.“ Für die Inanspruchnahme von Gesundheitsdiensten und Krankenhäusern des betreffenden Personenkreises musste die Stadt Frankfurt im Jahr 2012 Aufwendungen von geschätzten 1, 2 Millionen Euro aufbringen. Diese erhebliche Belastung dürfte aller Wahrscheinlichkeit 2013 und im laufenden Jahr 2014 noch höher sein bzw. werden.
Mit Stand Juli 2013 bezogen 1.829 Personen aus Bulgarien und Rumänien in Frankfurt Leistungen nach SGB II (Hartz 4). Bei diesen Leistungsberechtigten hat die Stadt für Unterkunft und Heizung erhebliche, im Bericht B 21 nicht bezifferte Kosten zu tragen.
Es sind also insgesamt keine geringen Belastungen, die für Frankfurt mit der sogenannten „Armutseinwanderung“ aus den beiden EU-Staaten verbunden sind. Wenn diese Mehrkosten nicht zur Erhöhung der städtischen Schuldenlast führen sollen, müssen sie an anderen Stellen im Sozialetat eingespart werden. Die Stadtverordneten werden sehr genau beobachten müssen, welche bisherigen sozialen Leistungen davon betroffen sind bzw. sein werden. Die FW-Fraktion vertritt den Standpunkt, dass es keine Verschlechterungen für sozial schwache Menschen und Schichten der einheimischen Bevölkerung wegen der unkalkulierbaren Folgen der sogenannten „Armutseinwanderung“ geben darf.