„Eine Frage der Ehre“
Zu Mehrfachmitgliedschaften von städtischen Vertretern in Aufsichtsräten

Die FREIE WÄHLER-Fraktion problematisierte in einer Anfrage vom 30. Oktober 2013 die „Mehrfachmitgliedschaften von städtischen Vertretern in Aufsichtsräten“, nachdem Stadtkämmerer Uwe Becker in der Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2013 auf eine Frage der FREIEN WÄHLER einräumen mußte: "Zwar hat das Aufsichtsratsmitglied die Pflicht zur höchstpersönlichen Amtsführung, das heißt, Aufsichtsratsmitglieder können ihre Aufgaben grundsätzlich nicht durch andere wahrnehmen lassen. Das Delegationsverbot schließt jedoch nicht aus, dass sich das Aufsichtsratsmitglied bei der Erledigung von Hilfsfunktionen zuarbeiten lassen kann beziehungsweise Hilfskräfte mit fachlichem Zuarbeiten beauftragt. In unserem Fall, der Stadt Frankfurt, ist es das Referat Beteiligungen, das in Abstimmung mit Fach- und Zentralämtern mit der Sammlung und dem Aufbereiten der Daten die Vorarbeit zu den entsprechenden Aufsichtsratssitzungen leistet.“
Faktisch wird also Personal der Stadt Frankfurt für die Vorbereitung von Aufsichtsratssitzungen herangezogen. Aus diesem Anlass fragten die FREIEN WÄHLER in ihrer Anfrage nach Möglichkeiten der Einsparung:
1. Welche Kosten entstehen der Stadt Frankfurt durch das fachliche Zuarbeiten von Hilfskräften?
2. Könnten diese Kosten minimiert werden, indem städtische Vertreter aus der Stadtverordnetenversammlung ihre Anzahl von Aufsichtsratmitgliedschaften begrenzen und somit selbständig – ohne Zuhilfenahme der Verwaltung – die Vorbereitung der jeweiligen Sitzungen bewältigen könnten?
In der Beantwortung der ersten Frage im Magistratsbericht B 18 vom 24. Januar 2014 wird ausweichend darauf hingewiesen, dass das „fachliche Zuarbeiten von Hilfskräften“ als „Teilaspekt bei der Aufgabenwahrnehmung des Beteiligungsmanagements“ betrachtet wird und somit die Kosten für diese „Zuarbeiten“ nicht beziffert werden könnten. Darüber hinaus wären die für die Stadt Frankfurt anfallenden Kosten ohnehin gerechtfertigt, um „eine gute, verantwortungsvolle Unternehmensführung und –kontrolle bei ihren Beteiligungsunternehmen zu sichern“.
Dem widersprechen die FREIEN WÄHLER zwar auch nicht, aber die anfallenden Kosten und vor allem die zeitliche Bindung von städtischem Personal könnten drastisch reduziert werden, indem die Anzahl von Aufsichtsratsmitgliedschaften einzelner städtischer Vertreter auf ein Höchstmaß von beispielsweise drei Mandaten begrenzt würde. Dieser von den FREIEN WÄHLERN in Frage 2 angerissene Vorschlag, wurde mit einem „Nein“ beantwortet und auf die Rechtslage verwiesen:
„Gesetzliche Vorschriften sowie der Public Corporate Governance Kodex und der Gesellschaftsvertrag geben einen Rahmen für die Aufgaben und Rechte sowie die Zusammensetzung der Aufsichtsräte vor.“
Abgesehen von der Tatsache, dass ein vorhandener politischer Wille auch derlei Kodex und Gesellschaftsvertrag parlamentarisch ändern könnte, ist es auch „eine Frage der Ehre“, eine Tätigkeit pflichtbewusst und ordentlich zu bestreiten. Dies kann ein Kommunalpolitiker aber nicht ernsthaft tun, wenn er eine vernünftig wahrzunehmende Anzahl von Posten, Mitgliedschaften und sonstigen Aufgaben überschreitet. In Aufsichtsräten ist dann die ordentliche Ausübung der Aufsichtspflicht stark gefährdet. Um diese einigermaßen zu erledigen, ist es gängige Praxis in Frankfurt, die Vorbereitung und somit eigentliche Arbeit vom Beteiligungsmanagement, d.h. von städtischen Bediensteten ausführen zu lassen. Dies bindet Personal und verursacht Kosten.
Deshalb fordern FREIE WÄHLER, die Selbstbeschränkung der Frankfurter Stadtpolitiker auf ein Höchstmaß von drei Aufsichtsratsmitgliedschaften. Das würde ein starkes gesellschaftliches Signal setzen und in der Außenwirkung zu einem Vertrauensgewinn der Stadtpolitik beitragen.
Hans-Günter Müller