Straßenreinigungssatzung neu überprüfen

Magistrat soll Konsequenzen aus VGH-Urteil ziehen

Straßenreinigungssatzung neu überprüfen
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Pressemitteilung der Freien Wähler im Römer – 21 / 7. April 2014
 

In dem aktuellen Antrag NR 854 beschäftigt sich die FW-Fraktion mit den Konsequenzen des Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel vom 17. Dezember 2013 (5. Senat, 5 A 1402/11, 6 K 510/10) zum Thema Straßenreinigung in Frankfurt. Bekanntlich hat der VGH auf Antrag einiger Bürger und Gebührenzahler der Stadt Frankfurt eine spektakuläre Abfuhr erteilt. Bislang sind aber vom Magistrat noch nicht die notwendigen Konsequenzen aus der Rechtsprechung gezogen worden. Auch die anderen Fraktionen im Römer messen dem Thema offenbar keinen Wert bei, obwohl es in der Sache sowohl um möglichst gerechte wie finanziell schonende Behandlung von tausenden gebührenpflichtigen Bürgern geht.

In ihrem Antrag schreiben die Freien Wähler: „Im Grundsatz ist zu fordern, dass alle Frankfurter Bürger Gebühren für die Sauberhaltung der Straßen bezahlen müssen. Deshalb sollte der Magistrat die bestehenden Schwachpunkte der Satzung überarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorlegen.“

 

Nun soll der Magistrat prüfen und berichten, ob

1. zukünftig alle Anlieger die Gebühren für die Reinigungsklasse 1 (eine Reinigung pro Woche) zahlen,

2. § 2 Abs. 2 [Träger der Reinigungspflicht] dahingehend geändert werden kann, das für die ca. 1.600 Grundstücke der sogenannten „unechten Hinterlieger“ zukünftig Reinigungsgebühren entrichtet werden müssen,

3. der Grundstücks- und Erschließungsbegriff in § 3 der Satzung dahingehend geändert werden kann, dass Grundstücke nunmehr entsprechend geltendem Baurecht behandelt werden und nicht als wirtschaftliche Einheit des Grundbesitzes im Sinne des Bewertungsgesetzes (BewG) gesehen werden,

4. bei Eckgrundstücken als Berechnungsgrundlage die längste Straßenseite des Grundstücks her­angezogen werden kann,

5. ein Geschossflächenzuschlag mit Berücksichtigung des Verursacherprinzips endlich in die Satzung aufgenommen werden kann.


Die FW-Fraktion wird nach Vorlage der geforderten Stellungnahme des Magistrats sich dem Thema Straßenreinigungssatzung weiter widmen, um die jetzigen Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten der Satzung möglichst vollständig zu korrigieren.

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