Magistrat will Schnellverfahren bei Straßenreinigung

Volksvertreter sollen Panikaktion nur abnicken

Magistrat will Schnellverfahren bei Straßenreinigung
© Foto: R2D2

Pressemitteilung der Freien Wähler im Römer – 43 / 8. Juli 2014


Erst Hochmut und Arroganz, jetzt Panik und Missachtung von Stadtverordneten sowie Ortsbeiräten: Der Magistrat will mit einer dringlichen Vorlage M 112, die noch in der Sitzung am 24. Juli durchgepeitscht werden soll, eine Satzung für die Straßenreinig retten, die er selbst vor 9 Jahren für ungerecht und reformbedürftig beurteilt hatte, an deren Neufassung er aber krachend gescheitert war. Danach wurde die alte Satzung vom damaligen Vierer-Bündnis aus CDU, SPD, Grünen und FDP einfach wieder in Kraft gesetzt – ein Akt der Verzweiflung.

Was in der verfahrenen Situation seinerzeit zumindest aus Sicht des Magistrats noch verständlich war, ist aber seitdem zur politisch bequemen Dauerlösung geworden. Denn weder die ab 2006 regierende Koalition aus CDU und Grünen noch die seitdem oppositionelle SPD haben es unternommen, eine rechtssichere und gerechtere neue Satzung für die Straßenreinigung in Angriff zu nehmen. Daran konnten auch einige Initiativen der Freien Wähler, die 2005 als einzige Fraktion gegen die geplante neue wie die alte Satzung Front machten, nichts ändern. Erst ein aufsehenerregendes Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs von Mitte Dezember 2013 sorgte wieder für Bewegung, als Teile der Gebührenerhebung nach Klagen von Bürgern für rechtswidrig erklärt wurden.

Ende März 2014 wollte die FW-Fraktion mit ihrem Antrag NR 854 („Konsequenzen aus dem verlorenen Prozess wegen unwirksamer Gebührensätze ziehen“) den Magistrat veranlassen, fünf wichtige Reformmöglichkeiten der Satzung zu prüfen und darüber zu berichten. Es waren also ausdrücklich keine Forderungen der FW-Fraktion, sondern beabsichtigt war damit die Schaffung einer vernünftigen Diskussionsgrundlage. Trotzdem wurde der Antrag mit den Stimmen der Koalition aus CDU und Grünen in der Stadtverordnetensitzung vom 22. Mai 2014 abgelehnt. In der Debatte um denn Antrag meldete sich Kämmerer Becker (CDU) zu Wort und kanzelte den Antrag sowie die Vorschläge der Freien Wähler in besonders scharfer und auch unangemessen arroganter Art ab.

Becker wollte damals bei der geltenden Satzung nur ganz geringen Korrekturbedarf infolge des Urteils erkennen, hielt diese ansonsten aber für „wasserdicht“. Diese Sichtweise muss er inzwischen aber völlig korrigiert haben: Denn allein schon der Umfang der Korrekturen der Satzung, die in der M 112 dokumentiert werden, zeigt die Unwahrhaftigkeit von Beckers damaliger Stellungnahme. Dass nun aber der Magistrat das Schnellverfahren damit begründet, ohne Zustimmung der Stadtverordneten zu der Vorlage M 112 „können die Einnahmen aus der Festsetzung der Straßenreinigungsabgabe nicht eingezogen werden und dem Subbudget `Straßenreinigung‘ fehlen, die zur Deckung der Ausgaben erforderlichen Finanzmittel p.a. in Höhe von rd. 37 Mio. Euro“, ist der schlagende Beweis für eine erschreckend mangelhafte Behandlung des Problems durch Kämmerer Becker und den Magistrat. Faktisch ist das eine politische Erpressung.
 
Sowohl die Ortsbeiräte wie die Stadtverordneten sind ungeachtet dieses Vorgehens aufgefordert, sich dem geplanten Schnellverfahren zu widersetzen. Die Vorlage M 112 des Magistrats kann keinesfalls bereits vor der Sommerpause entschieden werden, sondern bedarf eingehender Beratung in den parlamentarischen Gremien. Es geht hier nicht um eine Nebensache, sondern um die Grundlagen einer Gebührenerhebung, von der alle Bürgerinnen und Bürger betroffen sind.

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