Magistrat soll Unterbindung von Ganzkörperverhüllung prüfen
Glaubwürdigkeit der CDU-Initiative auf dem Teststand

Pressemitteilung der Freien Wähler im Römer – 44 / 10. Juli 2014
Mit dem Zusatzantrag „Möglichkeiten der Unterbindung von Ganzkörperverhüllung prüfen“ wird die FW-Fraktion das aktuelle Thema auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetensitzung am 24. Juli 2014 bringen. Der Antrag ergänzt den bereits gestellten Antrag „Zurück zur Integration!“ und soll auch dazu dienen, die Ernsthaftigkeit und Glaubwürdigkeit der Initiative des Frankfurter CDU-Vorsitzenden und Kämmerers Uwe Becker für eine Burka-Verbot auf den Prüfstand zu stellen. Die Formulierung des Antragstextes macht es der CDU-Fraktion problemlos möglich, ihre Zustimmung zu geben.
Leider hat die CDU-Fraktion der ganz im Gegensatz zum Koalitionspartner Grüne stehenden Initiative Beckers bislang keine Taten folgen lassen, obwohl das Problem der religiös motivierten Ganzkörperverschleierung augenscheinlich in Frankfurt zunimmt. Wer die Lippen spitzt, muss aber auch pfeifen. Wenn die CDU-Fraktion das nicht kann, darf oder will, müssen es andere tun.
Hier der Text des Antrags:
Möglichkeiten der Unterbindung von Ganzkörperverhüllung prüfen
Laut einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verstößt das in Frankreich geltende Verbot der Ganzkörperverhüllung von Frauen nicht gegen die Europäische Menschrechtskonvention. Auch in Frankfurt gibt es offensichtlich eine zunehmende Zahl von Frauen, die mittels Burka/Nikab selbst ihr Gesicht aus religiösen oder anderen Motiven in der Öffentlichkeit verbergen.
Die Stadtverordneten mögen deshalb beschließen,
der Magistrat möge prüfen und berichten:
- welche Möglichkeiten auf kommunaler Ebene bestehen, das Tragen von Ganzkörperverhüllungen in der Öffentlichkeit zu unterbinden
- welche Möglichkeiten auf Landes- und Bundesebene bestehen, das Tragen von Ganzkörperverhüllungen in der Öffentlichkeit zu unterbinden
Begründung:
Die Ganzkörperverhüllung von Frauen stellt ein massives Integrationshemmnis sowohl für die Trägerinnen wie auch für die damit konfrontierten Bürgerinnen und Bürger dar. Zudem wird in konkreten Fällen die Erkennbarkeit bei Rechts- und Ordnungsschwierigkeiten erschwert oder gar verunmöglicht.