Städtischer Vertrag mit DFB muss rechtmäßig sein
Magistrat im Konflikt mit der Hessischen Gemeindeordnung?

Pressemitteilung der Freien Wähler im Römer – 53 / 7. Oktober 2014
Der geplante Erbbauvertrag der Stadt Frankfurt mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) über weite Teile des Areals der Pferderennbahn in Niederrad muss vereinbar sein mit den Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung (HGO). Das ist die Forderung der Fraktion der Freien Wähler im Römer, nachdem auch von berufener Stelle Zweifel an der Vereinbarkeit der Magistratsvorlage M 148 „Bestellung eines Erbbaurechts für die Akademie des Deutschen Fußball-Bundes“ formuliert wurden.
Die HGO machte es in § 109 zwar möglich, dass Vermögensgegenstände der Gemeinde veräußert bzw. einer privaten Nutzung überlassen werden. Voraussetzung dafür aber ist in der Regel die Erzielung des „vollen“ Werts des Vermögensgegenstands bei Verkauf oder, wie im konkreten Fall der Pferderennbahn, der Nutzungsüberlassung für 99 Jahre. Ausnahmen von dieser Regel sind laut HGO nur „im öffentlichen Interesse zulässig“. Deshalb will die FW-Fraktion in ihrem Antrag den Magistrat auch zu verbindlichen Aussagen verpflichten, ob das Erbbaugrundstück zum „vollen Wert“ an den DFB vergeben werden soll oder ob gegebenenfalls ein „öffentliches Interesse“ an der Vergabe nachgewiesen werden kann.
In der Begründung des FW-Antrags zur M 148 heißt es: „Gleichwohl ist es in Anbetracht der hervorragenden finanziellen Situation des Erbbauberechtigten einerseits, sowie der wachsenden Schuldenlast der Stadt Frankfurt andererseits geboten, das Erbbaugrundstück zum vollen Wert gemäß den Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung zu vergeben. Das ist auch deshalb geboten, weil die künftige Versiegelung eines großen Bereichs der bislang unversiegelten, zumindest teilweise als Landschaftsschutzgebiet und Trinkwasserschutzgebiet ausgewiesenen Fläche von ca. 15 Hektar des Erbbaugrundstücks mit einer erheblichen ökologischen Belastung verbunden ist.“
Die FW-Fraktion verkennt keineswegs die Bedeutung des DFB-Projekts für Frankfurt, sieht aber keinen Grund, deshalb gegen Vorschriften der HGO zu verstoßen oder finanzielle Nachteile zu Lasten der Stadt in Kauf zu nehmen.