Uwe Becker (CDU) bezeichnet Bürger als „Ratten“
Die PEGIDA-Hysterie scheut auch vor Volksverhetzung nicht zurück

Pressemitteilung der Freien Wähler (BFF) im Römer – 66 /21. Dezember 2014
Der Frankfurter CDU-Vorsitzende, Kämmerer und Kirchendezernent Uwe Becker, das weiß die ganze Stadt, will unbedingt 2017 Oberbürgermeister werden. Dieses Amt soll er auch ruhig anstreben, allerdings sieht es nicht besonders gut um die Aussichten des Politikers aus. Denn nach der krachenden Niederlage in der eigenen Partei mit seiner ohnehin recht windigen Burkaverbot-Initiative hat sich Becker jetzt auch noch als Volksverhetzer profiliert. Wer die Organisatoren der in Dresden so erfolgreichen PEGIDA-Initiative als „Rattenfänger“ diffamiert, bezeichnet folglich die weit mehr als 15.000 Teilnehmer der letzten Kundgebung als Ratten.
Das ist zweifellos eine strafbare Handlung gemäß § 130 Strafgesetzbuch, in dem es heißt: „Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören 1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“ Mit seiner Äußerung hat Becker sowohl gegenüber den Organisatoren von PEGIDA wie auch den Teilnehmern der Kundgebung, darunter der FW-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Hübner, den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt.
Da der CDU-Vorsitzende der FW-Fraktion seit vielen Jahren als eher farbloser und moderater Politiker bekannt ist, wird der FW-Fraktionsvorsitzende vorerst auf eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen den § 130 verzichten, fordert Becker aber zu einer öffentlichen Entschuldigung wegen dieser verbalen Entgleisung auf. Unannehmbar ist auch Beckers Äußerung: „So etwas kann und darf es in dieser Stadt nicht geben.“ Dieser Satz kann eigentlich nur so interpretiert werden, dass nach Meinung des örtlichen CDU-Vorsitzenden die Grundrechte der Meinungs-, Rede- und Versammlungsfreiheit in Frankfurt außer Kraft gesetzt werden sollen und dürfen.
Damit verstieße Becker gegen Artikel 147 der Verfassung des Landes Hessen, wo es unter (2) heißt: „Wer von einem Verfassungsbruch oder von einem auf Verfassungsbruch gerichteten Unternehmen Kenntnis erhält, hat die Pflicht, die Strafverfolgung des Schuldigen durch Anruf des Staatsgerichtshofes zu erzwingen. Näheres bestimmt das Gesetz.“ Der CDU-Vorsitzende wird Gelegenheit bekommen, auch diese oben zitierte Androhung eines Verfassungsbruchs öffentlich zurück zu nehmen. Anderenfalls muss der bürgerlichen Pflicht laut Verfassung des Landes Hessen Genüge getan werden.
Gegen PEGIDA hat es übrigens noch keinerlei begründeten Vorwurf der Volksverhetzung oder des Verfassungsverstoßes gegeben. Aber wer so ehrgeizig ein hohes politisches Amt anstrebt, will sich offenbar um solche Details nicht sorgen. Das könnte sich noch rächen.