Frankfurt muss eine Stadt der Grundrechte bleiben

Dringlicher Antrag nach jüngsten Vorkommnissen

Frankfurt muss eine Stadt der Grundrechte bleiben
© Foto: R2D2

Pressemitteilung der Freien Wähler (BFF) im Römer – 7 /18. Januar 2015


Die Grund- und Freiheitsrechte des Grundgesetzes müssen für alle Bürgerinnen und Bürger gelten und verbindlich sein – selbstverständlich auch in Frankfurt am Main. Nach den jüngsten eklatanten Vorkommnissen, insbesondere der gesetz- und ordnungswidrigen Blockade eines angemeldeten Trauermarsches am 10. Januar 2015, hat die FW-Fraktion im Römer nun einen dringlichen Antrag an die Stadtverordneten gestellt, die uneingeschränkte Geltung der Grund- und Freiheitsrechte des Grundgesetzes zu bekräftigen.

Diese Rechte, insbesondere die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, sind nur so viel wert, wie sie ungestört und ohne Gefahr für Leib und Leben auch praktiziert werden können. Auf diese Rechte können sich alle demokratisch legitimierten und verfassungstreuen politischen Organisationen berufen. Real werden diese Rechte aber von einer aktiven Minderheit aus dem linken und linksextremen Milieu auch mit Mitteln der Gewalt sowie Einschüchterung in Frankfurt (und anderswo) bestritten und in unerträglicher Weise eingeschränkt. Das kann nicht länger hingenommen werden.

Deshalb ist es notwendig, dass die Demokraten in der Stadtverordnetenversammlung mit ihrer Zustimmung zu dem dringlichen Antrag zugleich denen eine klare Absage erteilen, die den Gebrauch der Grund- und Freiheitsrechte von einer bestimmten politisch-weltanschaulichen Gesinnung abhängig machen wollen. Der Antrag der FW-Fraktion ist so formuliert, dass er fraktionsübergreifend angenommen werden kann.


Text des Antrags:

Frankfurt bleibt eine Stadt der Grund- und Freiheitsrechte


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:                                       

Der jüngste Vorfall politisch motivierter Nötigung und offener Gewaltandrohung in Frankfurt am Main (Blockade eines angemeldeten Trauermarsches am 10. Januar an der Hauptwache) machen es notwendig, dass die demokratischen Kräfte in der Stadtverordnetenversammlung klar stellen: Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit ist in Frankfurt am Main uneingeschränkt zu garantieren, zu realisieren und notfalls mit den Mitteln staatlicher Macht durchzusetzen.

Wer das nicht akzeptiert und befolgt, sondern - mit welcher Begründung auch immer - aus eigener Willkür darüber entscheiden will, wer in der Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie dem Recht auf friedliche öffentliche Präsenz beeinträchtigt oder gar gehindert werden soll, stellt sich außerhalb des demokratischen Spektrums und befindet sich in offener Gegnerschaft zu unverzichtbaren Festlegungen des Grundgesetzes.

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