Mangelhafte Bürgerentscheid-Information des Magistrats
Bekanntmachung zur M 31 muss korrigiert und ergänzt werden

Pressemitteilung der Freien Wähler (BFF) im Römer – 16 /12. Februar 2015
Zur Beschlussfassung auf der kommenden Sitzung der Stadtverordneten am 26. Februar 2015 hat der Magistrat mit seiner Vorlage M 31 Stellung genommen zum Bürgerbegehren und Bürgerentscheid für den Erhalt der Galopprennbahn in Sachsenhausen. Sachlich ist an der M 31 nichts auszusetzen, die FW(BFF)-Fraktion wird deshalb der Vorlage zustimmen. Erhebliche Einwände gibt es allerdings zu Formulierungen des Textes der „Bekanntmachung“ in der Anlage zur Vorlage unter Punkt 3. „Erläuterungen des Magistrats“.
Unter b) wird in der Bekanntmachung ausgeführt: „Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung vertreten zum Bürgerbegehren folgende Auffassung“ – Das ist falsch: Zwar ist der Magistrat ein Kollektivorgan, das nach außen nur mit einer Meinung auftritt, obgleich es intern verschiedene Meinungen geben kann und oft auch gibt. Doch in der Stadtverordnetenversammlung gab und gibt es gerade zum Thema Galopprennbahn sehr unterschiedliche Auffassungen und Abstimmungen. Korrekt muss es folglich heißen: „Der Magistrat und die Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung vertreten zum Bürgerbegehren folgende Auffassung“!
Der Text der Bekanntmachung bedarf noch an etlichen anderen Stellen der Korrektur oder Ergänzung. So wird zum Beispiel die Tatsache unterschlagen, dass der auf dem Gelände befindliche Golfplatz hoch rentabel ist. Und wieso das Gelände mit der geplanten Nutzung durch den DFB und den dadurch bedingten den Folgen einer breitflächigen Versiegelung einer „umweltverträglichen Nutzung“ zugeführt werden soll, erschließt sich selbst einem unkritischen Leser nicht. Kein Wort übrigens von den extrem günstigen Konditionen, mit denen die Stadt Frankfurt das Gelände einem der reichsten Sportverbände zur Verfügung stellen will. All das und noch einiges mehr wird allerdings in der kommenden Stadtverordnetensitzung Diskussionsthema.