Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge schaffen

Frankfurt soll Beispiel anderer Kommunen folgen

Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge schaffen
Symbolbild: © Marvin800

Pressemitteilung der FW-BFF-Fraktion im Römer  – 25 /24. März 2015

Bad Soden, Hattersheim, Wiesbaden und Gießen haben es schon getan oder bereiten es derzeit vor: Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylbewerber zu schaffen. Gleiches soll nun auch die Stadt Frankfurt tun.  Das ist der Inhalt eines aktuellen Antrags der Fraktion der Freien Wähler – Bürger Für Frankfurt im Römer, der Bezug auf die neue Gesetzeslage nimmt, wonach Asylbewerber auch außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung gestellt werden können.

Für solche Arbeiten wird laut AsylbLG (§ 5, Abs. 2) eine Aufwandsentschädigung ausgezahlt. Die Arbeitszeit pro Monat beträgt maximal 80 Stunden. Es darf sich nur um Arbeit handeln „die sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde“ (AsylbLG § 5, Abs. 1, Satz 2). Im Rahmen des geänderten Asylbewerberleistungsgesetztes (AsylbLG) ist dafür zu sorgen, dass Asylbewerbern die arbeitsfähig, nicht erwerbstätig und nicht mehr schulpflichtig sind, Arbeitsgelegenheiten nach § 5, Abs. 1 des AsylbLG zur Verfügung gestellt werden: „Im Übrigen sollen soweit wie möglich Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden...“ (AsylbLG § 5, Abs. 1, Satz 2).

Die Stadt Frankfurt sollte nicht länger zögern, Flüchtlingen, die das wollen und können, solche Beschäftigungsmöglichkeiten anzubieten, Das dient nicht zuletzt dazu, den betroffenen Personen eine integrative Perspektive zu geben. An nützliche kommunalen und gemeinnützigen Arbeiten, die sonst nicht oder nicht in diesem Umfang getan würden, wird es in Frankfurt nicht mangeln. Die Ämter können darüber Listen aufstellen.

Über die gesetzlich geregelte Aufwandsentschädigung hinaus sollte die Stadt arbeitsbereiten Asylbewerbern mit guten Leistungen auch zusätzliche Vergünstigungen ermöglichen. Profitieren von den neuen gesetzlichen Möglichkeiten können jedenfalls alle Seiten.

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