Raus aus dem Chaos, zurück zum Recht!

Bürger Für Frankfurt (BFF) mit klarer Position

Raus aus dem Chaos, zurück zum Recht!
© R2D2


Trotz aller Beschwichtigungen und Schönrederei der Frankfurter Filialen des Berliner Parteienblocks hat auch in Frankfurt der Massenansturm von Asylsuchenden und deren Unterbringung vielfältige negative Konsequenzen. Der Versuch des Parteienblocks und der meisten Medien, Kritiker dieser chaotischen Situation als „Fremdenfeinde“ zu diskriminieren, muss mit aller Schärfe zurückgewiesen werden. Vielmehr werden die Bürgerinnen und Bürger auch in Frankfurt bei diesem Thema zutiefst verunsichert und gespalten. Im Gegensatz zu den anderen politischen Kräften in Frankfurt muss und werden sich die unabhängigen Bürger Für Frankfurt (BFF) nicht nach den Direktiven irgendwelcher Parteizentralen richten, sondern allein nach den eigenen Überzeugungen. Deshalb hat der BFF-Vorstand den folgenden, hier dokumentierten Beschluss gefasst:   


Asyl-Chaos beenden, Recht und Ordnung wieder herstellen!

Beschluss des Vorstands der Bürger Für Frankfurt (BFF)

Die Missachtung von gültigen internationalen Verträgen innerhalb der EU, das Versagen von Staat und verantwortlicher Politik in Deutschland haben einen ebenso chaotischen wie unkontrollierten und nach wie vor anhaltenden Zustrom von hunderttausenden Asylsuchenden zur Folge. Damit die innere Sicherheit, das soziale Gefüge und die finanzielle Leistungskraft unseres Landes und unserer Stadt nicht weiter Schaden nehmen, müssen Recht und Ordnung unverzüglich wieder hergestellt werden!

In Verantwortung für die Menschen unserer Stadt Frankfurt am Main beschließt der Vorstand der Bürger Für Frankfurt daher einstimmig folgende 5 Punkte:

1.   Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen sofortigen Aufnahmestopp für Asylsuchende zu verfügen und mit den gebotenen Mitteln so lange durchzusetzen, bis auf EU-Ebene verbindliche und wirkungsvolle Vereinbarungen über Aufnahme bzw. Rückführung von Asylsuchenden getroffen worden sind. Frauen und Kinder sowie Männer im nicht wehrdienstpflichtigen Alter mit nachweislicher Herkunft aus Syrien werden davon ausgenommen. Die Bundesregierung wird zudem aufgefordert, mehr finanzielle und logistische Hilfe für die Betreuung syrischer Flüchtlinge in den Anrainerstaaten des vom Bürgerkrieg geplagten Landes zu stellen.

2.   Die Abschiebung aller abgelehnten Asylsuchenden und sich illegal im Lande aufhaltender bzw. eingereister Ausländer muss unverzüglich eingeleitet und konsequent durchgeführt werden – auch in Frankfurt.

3.   Der Magistrat wird aufgefordert, ab sofort keine weiteren Asylsuchenden und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Frankfurter Unterkünften aufzunehmen.

4.   Sämtliche in Beschlag genommenen Sport- und Turnhallen in Frankfurt müssen bis zum 30. November 2015 wieder ihrer eigentlichen Bestimmung zugeführt werden.

5.   Die Nettokosten der Stadt Frankfurt für die Unterbringung von Asylsuchenden und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen müssen fortlaufend und vollständig der Stadtverordnetenversammlung offengelegt werden. 


Frankfurt am Main, 13.10.2015


Die Namen aller stimmberechtigten Vorstandsmitglieder

Patrick Schenk
Wolfgang Hübner
Mathias Mund
Andreas Lobenstein
Bernd Irrgang
Ellen Wild
Dr. Katharina von Beckh
Ingeborg Leineweber
Thomas Budenz

Leserkommentare (2)

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Es ist vollkommen richtig, daß sich die BFF hier klar positionieren.
Ich unterstütze diesen Beschluß; obwohl er einige Unschärfen enthält:

Wer bei diesen Invasoren aus dem islamischen Kulturkreis, größtenteils aus Ländern, in denen Deutsche Urlaub machen, von "Asylsuchenden" oder "Flüchtlingen" spricht, ist bereits Opfer der linksgrünen Propaganda geworden; wer vermutet, daß ein nennenswerter Teil dieser Menschen aus Syrien kommt, ebenfalls.

Etwa 20 Prozent haben einen syrischen Pass. Aber das heißt gar nichts, denn den kann man ziemlich einfach kaufen. Der Fall des holländischen Journalisten, der für 750 Euro innerhalb von 2 Tagen einen syrischen Pass mit dem Foto des Regierungs-Chefs besorgt hat, dürfte bekannt sein. (Wenn nicht, gugelt man "syrischer Pass Rutte".)

In unserem Grundgesetz Artikel 16a heißt es:
"Art 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen
werden. (…)"

Das Grundgesetz ist also sehr eindeutig. Aus dem Amtseid der Bundeskanzlerin und dem Artikel 16a Absatz 2 des Grundgesetzes würde ich sogar die Pflicht ableiten, alle diese Menschen sofort abzuschieben bzw. schon an der Grenze abzuweisen.

Ich würde mir wünschen, daß die BFF den mit diesem Beschluß eingeschlagenen Weg konsequent weitergehen und einen Prozeß vor dem Bundesverfassungsgericht anstrengen.
Von der EU wird es keinen Gegenwind geben, denn die hat Deutschland erst kürzlich verklagt, weil rund 600.000 abgelehnte Asylbewerber nicht abgeschoben werden.
Auch das ist im Übrigen ein klarer Beweis, daß das Chaos zumindest von Berlin politisch gewollt ist!

Hallo und guten Tag,

mir scheint, als ob der BFF mit gutem Beispiel voran geht.Ich wünsche mir,dass noch viele Gemeinden diesem Beispiel folgen werden.Besonders Punkt 4 hat mir gefallen.Weiter so,und viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Leim